Ab 2016 geht es auch ohne den Bankschalter
Bisher war es nicht möglich, eine Bankkonto zu eröffnen, ohne persönlich am Bankschalter vorzutraben und seine Ausweispapiere vorzulegen. Das gehört schon bald der Vergangenheit an. Ab 1. Januar 2016 kann dieser Prozess vollumfänglich elektronisch erfolgen.
Mit der Totalrevision der Geldwäschereiverordnung hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung der Kundengewinnung geschaffen: Artikel 49, Absatz 2 der totalrevidierten Geldwäschereiverordnung sieht vor, dass die Ausweiskopie eines anerkannten Anbieters von Zertifizierungsdienstleistungen inskünftig als Echtheitsbestätigung ausreicht.
Digitale Vorreiterin
Über das Internet ein Bankkonto eröffnen oder eine Versicherung abschliessen – das ist also schon bald Realität. Dank der Gelben Identifikation und der SuisseID (Schweizer Standard für digitale Identität) verfüge die Post über ein Lösungspaket aus einer Hand: echtheitsbestätigte Ausweiskopie, digitale Identität und elektronisch rechtsgültige Unterschrift gemäss ZertES.
Eine echtheitsbestätigte Ausweiskopie könne man an jeder Poststelle erhalten, die zusammen mit der SuisseID in der digitalen Welt Gültigkeit habe. Die Gelbe Identifikation sei Voraussetzung für den Bezug einer SuisseID, so die Post.