Bewerbung um vertrauenswürdige Plattform läuft
Öffentliche und private Unternehmen und Organisationen können sich ab sofort für eine ".swiss"-Internetadresse bewerben. Momentan können nur Gesuche für Marken eingereicht werden, die gemäss eines Verfahrens der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) registriert wurden, für Bezeichnungen mit Bezug zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie für in der Schweiz geschützte Kennzeichen, wie es heisst.
Der Bund, der mit dem Betrieb der neuen Domain „.swiss“ beauftragt worden ist, gebe Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit, im Internet auf einer vertrauenswürdigen Plattform aufzutreten, die ihren Bezug zur Schweiz eindeutig herstelle, sagte Bundesrätin Doris Leuthard an der Pressekonferenz.
Öffnung von .swiss in zwei Phasen
In einer ersten, bis zum 9. November 2015 dauernden Phase können „.swiss“-Adressen beantragt werden für
- im „Trademark Clearinghouse“ (dem Markenregistrierungssystem der globalen Verwaltungsstelle von Internetadressen ICANN) eingetragene Marken,
- Bezeichnungen mit Bezug zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften
- sowie für andere in der Schweiz geschützte Marken und Kennzeichen (z. B. Firmennamen).
Gesuche können gemäss Angaben nur von im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen und öffentlichen Organisationen eingereicht werden. Nach Überprüfung der Gültigkeit der Bewerbungen wird das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sämtliche Gesuche während 20 Tagen veröffentlichen, damit Dritte entweder ein Konkurrenzgesuch stellen oder allfällige Probleme melden können. Die ersten Domainnamen werden Anfang Dezember 2015 zugeteilt
Die zweite Phase soll am 11. Januar 2016 beginnen. Die Gesuche können dann jegliche Art von Bezeichnung betreffen, sofern sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen gestellt werden, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben, wie es heisst. Die beantragte Bezeichnung muss einen hinreichenden objektiven Bezug zur gesuchstellenden Person aufweisen.
Zuteilung der Adressen
Das Bakom übernimmt die Verwaltung der Domain .swiss für den Bund. Das heisst es kontrolliert, veröffentlicht und validiert jedes Gesuch gemäss den in der Verordnung über Internet-Domains (VID) vorgesehenen Grundsätzen. Allerdings registriert es die Gesuche nicht direkt; diese müssen dazu bei einem Registrar eingereicht werden. Eine Liste der Registrare findet sich auf www.nic.swiss. Diese stehen im Wettbewerb zueinander und können die Verkaufspreise frei festlegen. Sie müssen gemäss der Uvek-Verordnung über die Verwaltungsgebührenansätze im Fernmeldebereich eine jährliche Gebühr von 90 Franken an das Bakom entrichten, um die Kosten für die Zuteilung und die Verwaltung von Standard-Domainnamen zu decken. Die gegenwärtigen Marktpreise liegen zwischen rund 120 und 200 Franken.
Und bei mehreren Bewerbungen?
Bei mehreren Bewerbungen um dieselbe Bezeichnung wird der Domainname der gesuchstellenden Person zugeteilt, deren Projekt der betroffenen Personengruppe oder der schweizerischen Community den höheren Mehrwert bringt, wie es an der Pressekonferenz hiess. Demnach hätten öffentlich-rechtliche Körperschaften Vorrang vor Inhaberinnen und Inhabern von Rechten an einer Marke oder einem Firmennamen. Lägen mehrere Bewerbungen vor, könne ein Domainname je nach Fall auch per Versteigerung oder gar nicht zugeteilt werden.
Generische Bezeichnungen wie www.hotel.swiss oder www.watch.swiss seien von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community und würden deshalb erst ab dem 11. Januar 2016 gemäss besonderen Regeln nach einer Ausschreibung oder auf Basis einer Spontanbewerbung zugeteilt. Durch diese Zuteilung per sogenanntem Namenszuteilungsmandat können diese Adressen in den Dienst der gesamten betroffenen Community gestellt werden (z. B. Zuteilung an einen Verband, der den ganzen Berufsstand vertritt), wie es abschliessend in der Medienmitteilung des Bakom heisst.