Bundesrat will Strafgesetzbuch revidieren

Der Bundesrat will eine angemessene Sanktionierung von Straftaten ermöglichen und passt deshalb im Strafgesetzbuch den Strafrahmen für verschiedene Delikte an. Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte sollen künftig härter bestraft werden.

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Das Wichtigste der bundesrätlichen Mitteilung vom 25. April 2018 in Kürze:

  • Der Bundesrat will für Gewalt- und Sexualdelikte härtere Strafen und passt die entsprechenden Strafrahmen an.
  • Im Vordergrund stehen Delikte, die an Frauen und Kindern begangen werden.
  • Zudem sollen auch die Strafrahmen für Angriffe auf Beamte sowie für Vermögensdelikte angepasst werden.

Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist in den letzten 40 Jahren infolge der gewandelten Wert- und Moralvorstellungen, der technischen Entwicklung und internationaler Vereinbarungen über 70 Mal revidiert worden. Bisher ist noch nie in einem Quervergleich geprüft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das hat der Bundesrat nun gemacht.

Mit seiner Vorlage will der Bundesrat gewährleisten, dass das Strafrecht ein differenziertes Instrument zur Sanktionierung von Straftaten bleibt, das den Gerichten den nötigen Spielraum belässt. Gleichzeitig sollen die Strafrahmen harmonisiert werden, damit ihr Verhältnis untereinander besser aufeinander abgestimmt ist. Die Revision schafft nicht völlig neue Strafrahmen, sondern beschränkt sich auf punktuelle Änderungen. Der Schwerpunkt liegt bei den Sexualdelikten sowie den Delikten gegen Leib und Leben.

Verdoppelung der Mindeststrafe für Vergewaltigung

Da Opfer sexueller Gewalt oft massiv und über lange Zeit unter den physischen und psychischen Folgen der Tat leiden, wird die Mindeststrafe bei der Vergewaltigung von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben und damit verdoppelt. Zudem wird der Tatbestand neu geschlechtsneutral gefasst und erfasst künftig auch beischlafsähnliche Handlungen.

Bei einer sexuellen Handlung mit einem Kind unter 12 Jahren, die nicht einer Vergewaltigung entspricht, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt, weil Kinder besonders schutzbedürftig sind. Bei einer Vergewaltigung gilt eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe.

Bei der schweren Körperverletzung wird die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. Zudem soll die Mindeststrafe in bestimmten Fällen von Angriffen auf Beamte erhöht werden. Geht die Gewalt gegen Behörden und Beamte von einer Gruppe aus, wird die Mindeststrafe von 30 auf 120 Tagessätze Geldstrafe angehoben. Weiter wird die Mindeststrafe bei der gewerbsmässigen Begehung von Vermögensdelikten einheitlich auf 6 Monate Freiheitsstrafe festgelegt. Das führt je nach Tatbestand zu einer Erhöhung oder aber zu einer Senkung der Mindeststrafe.

In anderen Bereichen soll der Strafrahmen gesenkt werden, so etwa bei falschen Anschuldigungen oder bei der Fälschung von Aufgeboten.

Straftaten verhindern

Mit der heute verabschiedeten Vorlage setzt der Bundesrat beim Strafrecht an. Genauso wichtig ist es für den Bundesrat aber, Straftaten zu verhindern. Er hat deshalb in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gesetzgebungsprojekte und Massnahmen verabschiedet, mit denen mehr zum Schutz vor Missbrauch, häuslicher Gewalt und Belästigung getan werden kann. Dazu zählen vor allem die Ausweitung der Meldepflicht für den Schutz von Kleinkindern sowie ein besserer Schutz vor Stalking mit elektronischen Fussfesseln.

Pressemeldung 25.4.2018 / Bundesrat

 

 

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