Lagebericht des Nachrichtendienstes
In einem strategischen Umfeld, in dem die terroristische Bedrohung erhöht ist und die Cyber-Risiken sowie Spionagetätigkeiten zunehmen, ist der jährliche Lagebericht des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) das entscheidende Instrument für die Ausrichtung der Sicherheitspolitik, wie die Bundesstelle schreibt.
In der diesjährigen Auflage seines Lageberichts hat der NDB beschlossen, den Schwerpunkt auf Russland zu legen, dessen Beziehungen zum transatlantischen Westen sich ständig verschlechtern. Eine Entwicklung, die der Schweizer Sicherheitspolitik Sorgen bereitet, wie der NDB schreibt und weiter: „In diesem Zusammenhang gewinnen Informationsoperationen an Wichtigkeit. Die Bekämpfung des verbotenen Nachrichtendienstes ist immer noch aktuell, ob er sich herkömmlicher Mittel bedient oder die Form von Cyber-Spionage annimmt. Der Druck auf den Erhalt schützenswerter Informationen bleibt bestehen. Spionage wird von einigen Staaten immer noch als Instrument zur Informationsbeschaffung genutzt. Verbotener Nachrichtendienst wird auch in der Schweiz betrieben – nicht nur gegen die Schweiz, sondern auch gegen internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit Sitz in der Schweiz. Sabotageaktivitäten im Cyber-Raum finden immer mehr globale Aufmerksamkeit. Staaten, die über eigene offensive Cyber-Fähigkeiten verfügen, treiben deren Weiterentwicklung intensiv voran.“
90 Risikopersonen registriert
Die Einschätzung der terroristischen Bedrohung in der Schweiz bleibt angesichts der in den letzten Monaten in Europa stattgefundenen Angriffe erhöht. Der Modus Operandi dieser Angriffe bestätigt die Vorhersagen des NDB: Es handle sich meistens um isolierte Einzeltäter oder kleinere Gruppen, die sich radikalisiert hätten ohne in eine Konfliktzone zu reisen.
Im April 2018 registrierte der NDB rund 90 Risikopersonen. Der Begriff «Risikoperson» beziehe sich auf Personen, die heute ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Schweiz darstellten. Diese Risikopersonen stammten im Gegensatz zu Dschihadreisenden nicht aus einer kumulativen Statistik, sondern würden ein möglichst vollständiges Bild von Personen abgeben, die eine ernst zu nehmende terroristische Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellten. Unter den rund 90 vom NDB registrierten Risikopersonen befänden sich auch solche, die sich hierzulande radikalisiert hätten, aber nicht in ein Konfliktgebiet gereist seien.
Im Rahmen der Terrorismusprävention führt der NDB ein Monitoring einschlägiger, von Dschihadisten genutzten öffentlichen Internetseiten, sozialer Medien und Foren durch. Gemäss Mitteilung hat der NDB seit 2012 rund 585 Nutzer (550 Ende 2017) identifiziert, die in oder aus der Schweiz im Internet dschihadistisches Gedankengut verbreiten oder sich mit Gleichgesinnten im In- und Ausland vernetzt haben. Wenn Anhaltspunkte vorlägen, dass sich eine Person radikalisiert hat, beantrage der NDB ausländerrechtliche Massnahmen wie Einreiseverbote, Ausweisungen, Widerruf des Aufenthaltsstatus und Ausschreibungen zur Aufenthaltsnachforschung. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen gehe der Fall an die Strafverfolgungsbehörden.
Die Anzahl der dschihadistisch motivierten Reisenden aus der Schweiz, die in Konfliktgebieten waren oder sich noch immer dort befinden, hat sich auf 93 Fälle stabilisiert. Von den von 2001 bis heute erfassten Dschihadreisenden begaben sich laut Angaben 79 nach Syrien und in den Irak und 14 nach Somalia, Afghanistan und Pakistan. Einige dieser Personen befänden sich noch vor Ort befinden, 32 seien gestorben (davon 26 bestätigt), weitere würden in den Konfliktgebieten umherreisen oder seien in die Schweiz zurückgekehrt. Die Anzahl der Rückkehrer belaufe sich auf 16 (davon 13 bestätigte Fälle).
Genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen
Im Bereich des Terrorismus, der Spionageabwehr, dem Schutz kritischer Infrastrukturen oder der Proliferation kann der NDB seit dem 1. September 2017 aktiv genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen nutzen, die den strengen Vorschriften des Nachrichtendienstgesetzes unterliegen. Bis Ende Dezember 2017 hat der NDB nach Zustimmung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und der zuständigen politischen Behörden vier Operationen mit insgesamt 40 solcher Massnahmen eingeleitet. Zwei Operationen fanden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung und zwei weitere im Rahmen der Spionageabwehr statt. Die Beschaffungsmassnahmen wurden, wie vom Gesetz vorgesehen, gezielt bei den gravierendsten Bedrohungen angewandt.
Quelle: VBS