Elektrische Erzeugnis: 108 Verbote ausgesprochen

Jedes siebte elektrische Erzeugnis, das im Jahr 2017 vom Starkstrominspektorat ESTI kontrolliert wurde, weist Mängel auf. Es mussten 108 Verkaufsverbote ausgesprochen werden.

Starkstrominspektorat, ESTI
Das Sicherheitszeichen des ESTI.

Die Marktüberwachung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) wird schweizweit durchgeführt. Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

117 sicherheitstechnische Mängel

Laut ESTI wurden 1555 überprüfte Erzeugnisse anlässlich von Besuchen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern, Messen sowie bei Kontrollen auf Websites und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Gesamthaft wurden 217 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was wiederum 14% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 117 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln.

Mögliche Gefährdung führt zu Verkaufsverbot

Aufgrund einer möglichen Gefährdung mussten deshalb 108 Verkaufsverbote ausgesprochen werden, wie das Starkstrominspektorat mitgeteilt hat. Besonders betroffen seien portable Haushaltgeräte, Stecker und Adapter, Zeitschaltuhren, Akkus und Ladegeräte von Laptops und Smartphones, sowie verschiedenste Produkte mit unzulässigen Steckern. Zu beachten sei auch, dass der Verkauf von elektrischen Geräten mit ausländischen Haushalt-Steckern (z.B. Schuko-Stecker) in der Schweiz verboten sei.

Das ESTI weist darauf hin, dass insbesondere Vorsicht bei Online-Einkäufen von sehr preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost geboten sei. Vielfach handle es sich bei solchen Geräten um Nachahmer-Produkte, welche im längeren Betrieb durch den Einbau von elektrisch mangelhaften Komponenten  und einer rudimentären Bauweise unsicher werden könnten.

In 23 Fällen haben die Hersteller und der Handel aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) betroffene Erzeugnisse vom Markt genommen. In 16 Fällen wurden diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen zudem auf der Website des Büros für Konsumentenfragen BFK veröffentlicht. Dies betraf laut ESTI Steckdosenleisten, Elektroheizer, Monitore, Leuchten, Grillgeräte, Reise-Adapter, Rauchmelder, Brotbackgeräte, Drucker, Karaoke-Sets und Notebooks.

Das ESTI empfiehlt, beim Kauf von elektrischen Geräten auf Anbieter mit einem erreichbaren und kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Gerät angebrachte Prüfzeichen zu achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen sei beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI. Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Produkte mit anerkannten Prüfzeichen würden höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nachweisen und dem Käufer einen Mehrwert bieten.

Quelle: Pressemeldung Eidg. Starkstrominspektorat

 

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