Bewacherregister kommt – aber später

Kurz vor der Sommerpause hat sich in Deutschland der Bundesrat mit dem Vorhaben des zentralen Bewacherregisters beschäftigt. Fazit: Man kommt den Sicherheitsfirmen etwas entgegen.

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Im zentralen Bewacherregister sollen bundesweit die Daten der Sicherheitsfirmen und deren Personal elektronisch festgehalten sein, um bewachungsrechtliche Verwaltungsabläufe zu beschleunigen und transparenter zu machen. „Der Bundesrat hat erfreulicherweise einige unserer Forderungen aufgenommen, um das Register zu einem Mehrwert für die Sicherheitsunternehmen und die Verwaltung werden zu lassen“, sagt Harald Olschok vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW).

Mehr Zeit zur erstmaligen Registrierung

„Wir erwarten, dass durch die Einführung des Bewacherregisters die immer noch in vielen Teilen Deutschlands viel zu langen Überprüfungszeiten bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern mit dem Register signifikant verkürzt werden,“ so Olschok. Der Bundesrat greife in seiner Stellungnahme zum Gesetzgebungsvorhaben eine Kernforderung des BDSW auf, den Sicherheitsunternehmen zur Erstbefüllung von über 250 000 Mitarbeitenden sechs Monate Zeit zu geben. Die ursprünglich vorgesehene „Befüllungsfrist“ von sechs Wochen sei zu kurz. „Gründlichkeit müsse vor Schnelligkeit gehen“, so Olschok. „Damit sich die Sicherheitsunternehmen sinnvoll und zügig auf die erstmalige Datenregistrierung vorbereiten können, sollte den Unternehmen umgehend die vorgesehene Vorlage (CSV-Datei) als Testversion durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung gestellt werden. Nur so können die Sicherheitsfirmen etwaige Schnittstellenprobleme mit ihrer entsprechenden Software erkennen und diese frühzeitig beheben“, lässt Olschok abschliessend wissen.

Quelle: BDSW

 

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