Crashtest zeigt Gefährlichkeit auf
Drohnen, E-Bikes und Sharing-Konzepte: Die urbane Mobilität wird sich bis 2030 massgeblich verändern. An ihren Crashtests in Dübendorf zeigen die Axa-Unfallforscher in drei Crashversuchen, welche Risiken diese Trends mit sich bringen.
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, neue Konzepte wie Car- oder Bike-Sharing sowie zukunftsgerichtete Ideen wie Transport-Drohnen werfen neue Fragen zur Sicherheit in der Stadt der Zukunft auf. Das Jahr 2030 scheint zwar noch weit weg. Schlüsselentscheide bezüglich Infrastruktur und Gesetzesgrundlagen werden aber heute gefällt.
Drohnen – neue Risiken aus der Luft
Während der Güterverkehr mittelfristig weiterhin von Lastwagen und Lieferwagen dominiert sein dürfte, werden heute schon neue Formen der Güterverteilung via Roboter und Drohnen getestet. Im privaten Bereich sind bereits heute zahlreiche Drohnen in der Luft – und es werden immer mehr. Die meisten von ihnen werden von Hobby-Piloten gesteuert.
«Erste Unfälle mit Drohnen sind bereits passiert. Zum Glück blieb es bisher bei Sachschäden. Mit der zunehmenden Verbreitung von Drohnen ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch erste Personenschäden durch Drohnen verursacht werden», sagt Bettina Zahnd, Leiterin Unfallforschung & Prävention bei der Axa.
Kennzeichnungspflicht gefordert
Was bei unsachgemässer Steuerung einer Drohne passieren kann, zeigt der Unfallversicherer beim ersten Crashversuch. Eine 9 kg schwere Transportdrohne stürzt in das Seitenfenster eines Autos und bricht in den Führerraum ein. Für die Fahrzeuginsassen hat ein solcher Unfall schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge. Auch kleine Drohnen können jedoch einen erheblichen Schaden verursachen oder gar Menschen und Tiere verletzen. Um das Risiko solcher Unfälle zu vermeiden, fordern die Unfallforscher, dass sämtliche Piloten einer Drohne ab 500 g Gewicht eine obligatorische Theorie-Prüfung absolvieren, für Drohnen ab 900 g zusätzlich eine praktische Weiterbildung.
Zudem sollen sämtliche Drohnen ab 250 g registriert und gekennzeichnet werden, um im Falle eines Unfalls nachverfolgen zu können, wem die Drohne gehört.
«Heute kann in der Schweiz jeder, der möchte, eine Drohne fliegen, ohne Kennzeichnung oder Ausbildung. Für Unfallopfer ein Missstand, denn grundsätzlich haftet der Drohnenpilot für Schäden gegenüber Dritten, und seine Versicherung würde die Kosten übernehmen. Kann der Unfallverursacher nicht ausfindig gemacht werden, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen», so Zahnd.
In Deutschland gilt bereits seit Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 g – es muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht sein. Ab 2 kg Gewicht der Drohne muss der Besitzer besondere Flugkenntnisse nachweisen, für Drohnen ab 5 kg Gewicht braucht er eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. In über 100 m Flughöhe dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis vorliegt. Über Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen gilt ein generelles Flugverbot.
E-Bike-Unfälle nehmen weiter zu – mit gravierenden Folgen
Beim zweiten Crashtest in Dübendorf überholt ein Cargo E-Bike mit 45 km/h ein herkömmliches Fahrrad. Dabei kollidiert es frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen. «Da E-Bikes schneller unterwegs sind als herkömmliche Fahrräder, kommt es immer öfter zu Überholmanövern. Allerdings fehlt dafür meist der Platz, gerade in der Stadt», sagt Bettina Zahnd. Wie riskant ein solches Manöver sein kann, veranschaulicht der Crashversuch – für den E-Bike-Fahrer hat ein solcher Zusammenstoss schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge.
Während der Autoverkehr immer sicherer wird und jährlich weniger Insassen verletzt werden, nehmen Unfälle mit Zweirädern stetig zu. Gemäss Astra hat in der Schweiz die Zahl der Unfälle mit Personenschaden seit 2013 bei Fahrrädern um 13 Prozent zugenommen, bei E-Bikes sogar um mehr als 130 Prozent. Zweirad-Unfälle haben zudem oft schwere Verletzungen zur Folge, da der Fahrer – wenn überhaupt – meist nur durch einen Helm geschützt ist. Verletzen sich bei E-Bike-Unfällen überdurchschnittlich oft ältere Personen, trifft es bei Fahrradunfällen oftmals junge.
Zweirad-Infrastruktur verbessern
Wie eine Umfrage des Unfallversicherers bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern zeigt, nutzen 27 Prozent der 18- bis 34-Jährigen das Fahrrad täglich oder mehrmals in der Woche als Verkehrsmittel – und dies überwiegend im Stadtverkehr.
«Die Zunahme an Zweirädern und E-Bikes in der Stadt erfordert ein Überdenken der Infrastruktur. Für die Stadt der Zukunft benötigen wir breitere und wo immer möglich separate Fahrstreifen, die das gegenseitige Überholen von Zweirädern mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten zulassen», sagt Bettina Zahnd.
Ein weiteres Risiko stellt die Geschwindigkeit der E-Bikes dar. Mehr als 50 Prozent der befragten E-Bike-Fahrer geben an, dass andere Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen können. «Autofahrer müssen sich daran gewöhnen, dass Fahrrad nicht gleich Fahrrad ist», sagt Bettina Zahnd. Zudem sei es im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Shared-E-Bikes in den Städten wichtig, auch die – teils ungeübten – E-Bike-Fahrer zu sensibilisieren. «Oft ist sich ein E-Bike-Fahrer selber gar nicht bewusst, wie schnell er unterwegs ist. Wir empfehlen daher die standardmässige Installation von Tachos an E-Bikes, insbesondere bei den schnellen Modellen», so Zahnd.
Sharing: wünschenswert – aber auch riskant
Ein weiterer Trend für die Stadt der Zukunft ist Car-Sharing. Wie aus der AXA-Studie hervorgeht, nutzen gerade junge Leute häufig die Möglichkeit, ein Auto bei Eltern oder Bekannten auszuleihen. 79 Prozent der 18-24-Jährigen, die einen Führerausweis besitzen, gaben an, dass sie sich privat ein Auto ausleihen. Bei den 25-34-Jährigen sind es 68 Prozent. Zudem werden auch kommerzielle Car-Sharing-Anbieter immer verbreiteter. «Sharing ist aus Kosten-, Platz- und Umweltgründen sehr wünschenswert», sagt Bettina Zahnd. «Die Kehrseite dieses Trends ist, dass bei nicht regelmässiger Nutzung eines ausgeliehenen Autos oftmals die Routine fehlt, und man sich zulasten der Aufmerksamkeit auf den Verkehr auf die Bedienung des Fahrzeugs konzentrieren muss», so Zahnd. Im dritten Crashversuch übersieht ein unroutinierter Lenker eines Personenwagens an einer Kreuzung einen E-Roller. Bei der Kollision mit dem Fahrzeug erleidet der Roller-Fahrer schwerste Verletzungen. Die Insassen im Personenwagen erleiden hingegen höchstens leichte Verletzungen.
Dass solche Unfälle zunehmen werden, lässt sich schon heute aus der Schadenstatistik ablesen. In den letzten 10 Jahren haben sich die Schäden im Bereich «Führen fremder Fahrzeuge» bei der Axa Schweiz mehr als verdoppelt. «Bei Fahrzeugen, die auf privater oder kommerzieller Basis regelmässig an andere, eher unroutinierte Lenker ausgeliehen werden, empfehlen wir Automaten sowie Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten und moderne Parkassistenten. Diese können helfen, die Zahl der Unfälle zu reduzieren», sagt Unfallforscherin Zahnd.
Geräuschloser Verkehr fordert alle Sinne
Bei Elektro-Fahrzeugen dürfe zudem das fehlende Geräusch als Risikofaktor nicht unterschätzt werden. «Elektro-Autos sind im Unterschied zu anderen Auto äusserst leise beim Anfahren. Bis anhin war man sich daran gewöhnt, dass man andere Verkehrsteilnehmer hört. Heute hat man es immer öfter mit sehr leisen Fahrzeugen zu tun – neben E-Autos auch E-Bikes und E-Roller. Man kann sich daher immer weniger auf die Ohren verlassen, sondern muss mit allen Sinnen bei der Sache sein», erklärt Zahnd.
Forderungen der Unfallforscher
Für Drohnen:
- Europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für sämtliche Drohnen ab 250 g
- Obligatorische Theorie-Prüfung für sämtliche Piloten mit einer Drohne ab 500 g, für Drohnen ab 900 g zusätzlich eine praktische Weiterbildung
- Technische Anforderungen: Drohnen sollten in der Lage sein, Flugverbotszonen automatisch zu erkennen
- Flugraumüberwachung: Flüge von Drohnen ab 2 kg sollten angemeldet werden, damit der übrige Flugverkehr entsprechend informiert ist
- Europaweite Harmonisierung der Drohnenkategorien und -gesetze. Im Moment gelten für dieselbe Drohne unterschiedliche Regeln je nach Land
Für den Zweiradverkehr / E-Bikes:
- Separate, von der Strasse und von Fusswegen abgetrennte Fahrspuren für Fahrräder, E-Bikes und andere Ein- bis Zweiräder
- Breitere Fahrstreifen, so dass schnelle E-Bikes langsamere Zweiräder überholen können
- Für schnelle E-Bikes ist standardmässig ein Tacho vorzusehen, damit der Fahrer stets weiss, wie schnell er unterwegs ist und sein Tempo den Strassenverhältnissen und der Höchstgeschwindigkeit anpassen kann
Quelle: Axa