Korrosionsschutz: Neue Richtlinie
Die Schweizerische Gesellschaft für Korrosionsschutz hat die Richtlinie für Projektierung, Ausführung und Betrieb des Korrosionsschutzes erdverlegter Behälter aus Stahl und zugehöriger Rohrleitungen, die sogenannte C5, überarbeitet.
Im Fokus der Richtlinie C5 der Schweizerischen Gesellschaft für Korrosionsschutz (SGK) lag bis anhin der Schutz der Gewässer durch wassergefährdende Flüssigkeiten und behandelte Korrosionsschutzmassnahmen für erdverlegte Tanks. Das gilt zwar nach wie vor, doch mit der überarbeiteten Version wurde gemäss SGK der Gültigkeitsumfang vergrössert.
Gilt neu für alle erdverlegten Behälter
Bisher hat man nur erdverlegte Tanks zur Lagerung von Heizöl und Flüssiggas berücksichtigt. Neu gilt die Richtlinie für den Korrosionsschutz von allen erdverlegten Behältern. In der aktuellen Version werden Schutzmassnahmen mit und ohne kathodischen Korrosionsschutz erläutert. Zudem werden die Voraussetzungen, Messmethoden und die Schutzkriterien für den Wirkungsnachweis erklärt.
Infos: www.sgk.ch