Ju-52 vorderhand mit Flugverbot belegt

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat per sofort ein vorläufiges Flugverbot für die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 der Ju-Air ausgesprochen. Die Untersuchung des Wracks der im August 2018 abgestürzten Ju-52 durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle ergab schwerwiegende strukturelle Schäden im Bereich der Flügelholme.

Foto: R. Strässle

Nach dem Absturz einer dreimotorigen Junkers Ju-52 der Ju-Air am 4. August 2018 hatte die Fluggesellschaft am 17. August den Flugbetrieb mit den beiden verbleibenden Maschinen des gleichen Typs wieder aufgenommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Hinweise auf generelle technische Mängel vorlagen, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) die Wiederaufnahme des Flugbetriebes unter Einhaltung vorsorglicher Massnahmen bewilligt. Dazu gehörte auch, dass das Bazl bei neuen Erkenntnissen aus den laufenden Sicherheitsuntersuchungen ein Flugverbot aussprechen würde.

Keine Hinweise auf technische Probleme

Unterdessen liegen erste Ergebnisse der Untersuchung der Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) in Form eines Zwischenberichts vor. Gemäss Bazl gibt es nach wie vor keine Hinweise darauf, dass ein schwerwiegendes technisches Problem zum Unfall mit 20 Todesopfern führte. Die Untersuchung des Wracks habe aber schwerwiegende Strukturschäden in Form von Rissen und Korrosion am Hauptholm, dem tragenden Element des Flugzeugflügels, und weiteren Teilen des Flugzeuges ergeben. Diese Schäden blieben bei normalen Inspektionen und Wartungsarbeiten verborgen und konnten erst anhand der Trümmerteile festgestellt werden, wie es in der Bazl-Pressemeldung heisst.

Da die beiden in Dübendorf stationierten Ju-52 HB-HOP und HB-HOS sowohl altersmässig wie von den Betriebsstunden her der verunglückten Maschine entsprächen, müsse sichergestellt sein, dass beide Maschinen diese Schäden nicht aufweisen. Bis dieser Nachweis erbracht sei, beziehungsweise allfällige Schäden behoben seien, dürfen diese beiden Ju-52 vorläufig nicht mehr geflogen werden.

Was sagt die Betreiberin Ju-Air?

Die Ju-Air sei mit dem vorübergehenden Grounding einverstanden. Nach dem Abschluss des Sommerflugbetriebs befänden sich die beiden betroffenen Flugzeuge ohnehin bereits in Dübendorf zur umfassenden Jahreswartung, schreibt das Flugunternehmen. Es sei vorgesehen, den Flugbetrieb wie geplant im Frühling 2019 wieder aufzunehmen.

Geplant ist ein dritter Oltimer

Das Unternehmen will im kommenden Sommerhalbjahr wieder einen dritten Oldtimer in seine Flotte aufnehmen. Die Vorbereitungsarbeiten an der zurzeit in Mönchengladbach abgestellten Ju-52 mit dem Kennzeichen HB-HOY sei so weit abgeschlossen, dass das Flugzeug zu einer Strukturüberholung nach Dübendorf überflogen werden könne. Die entsprechenden Bewilligungen würden derzeit beantragt.

 

 

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