Hautkrebs mit UV-Kameras bekämpfen
Jedes Jahr erkranken in der Schweiz rund 25'000 Menschen an Hautkrebs. Besonders gefährdet sind Menschen, die aus beruflichen Gründen starker UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Suva und die Krebsliga sensibilisieren daher auch schon Berufseinsteigende.
Personen, die sich in der Freizeit vor UV-Strahlung schützen, tun gut daran, beispielsweise das Sonnenbad über die Mittagszeit zu meiden und immer die Sonnencrème im Gepäck zu haben. Wie Arbeitnehmende besser bei der Arbeit an der Sonne geschützt werden können, beantworteten die Suva, die Krebsliga des Kantons Zürich und der Branchenverband Gebäudehülle Schweiz und die AEZ AG an einem gemeinsamen Medienanlass. Aber wie können sich Personen besser schützen?
Schutzpflicht der Arbeitgeber
Ein guter Schutz vor UV-Strahlung fängt bei der Kleidung an, denn Kleidung schützt nicht nur vor der UV-Strahlung, sondern auch vor der Hitze. Idealerweise sollten auch Sonnencrème, Kopfbedeckung und Stirnblende zum Einsatz gelangen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmenden entsprechend auszurüsten, um Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern. Beispielsweise widmet sich die Krebsliga Zürich schon bei den Lernzielen mit den Lernenden und besucht Berufsschulen in Zürich, um über Hautkrebsprävention aufzuklären.
Bei den Arbeitnehmenden besucht die Suva in den Sommermonaten verschiedene Baustellen in der Schweiz. Mit einem speziellen UV-Filter und mit einer Kamera lässt sich beispielsweise erkennen, wo bereits Hautkrebserkrankungen entstanden sind und wie wirkungsvoll ein optimaler UV-Schutz ausfallen soll.
Informationsseiten der Suva:
- Informationsseite «Sonne, Hitze, UV-Strahlen und Ozon»
- Informationsseite «Ja nicht rot werden»
- Fachartikel «UV-Strahlen gehen unter die Haut»
- Fachartikel «Was tun bei einem Sonnenstich?»
Quelle: Suva