Ionisationsrauchmelder: Die Zeit läuft ab

Bis Ende Dezember 2018 müssen alle Ionisationsrauchmelder aus Gebäuden verbannt und fachgerecht entsorgt werden.

Rauchmelder, Ionisationsrauchmelder
© SES

Ionisationsrauchmelder (IRM) boten lange Zeit optimalen Brandschutz. Die in die Jahre gekommenen Detektionsgeräte in Gebäuden entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Mittlerweile werden optische und thermische Brandmelder eingesetzt, die ohne radioaktive Quelle funktionieren.

Leicht radioaktiver Stoff

Das Funktionsprinzip von IRM beruht auf der Ionisierung der Umgebungsluft durch den radioaktiven Stoff Americium-241 (Am-241). Jetzt läuft die Zeit ab und wer Ionisationsrauchmelder betreibt, muss diese gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis spätestens 31. Dezember 2018 auswechseln lassen. Wer die Frist überschreitet, muss über eine befristete Sondergenehmigung des BAG verfügen.

Fachgerecht entsorgen

Ionisationsrauchmelder enthalten radioaktive Elemente und dürfen nur von Spezialisten entsorgt werden. Der Umgang mit IRM untersteht strengen gesetzlichen Vorschriften. Für die Demontage, die Lagerung und den Transport von IRM muss denn auch eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit vorliegen. Der Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen (SES) hat eine Liste der ihm angeschlossenen Firmen veröffentlicht, die IRM fachgerecht entsorgen. Gemäss SES liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften beim Betreiber von Ionisationsmeldern. (rs)

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