Bundesrat will digitale öffentliche Urkunde

Das Original einer öffentlichen Urkunde soll in der Schweiz künftig in elektronischer Form erstellt werden. Die E-Dokumente sollen weiter in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden. Die Vernehmlassung läuft.

Urkunde
© depositphotos, Andrey Popov

 

Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokument erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Original einer Urkunde künftig in elektronischer Form zu erstellen. Eine solche E-Urkunde bei Bedarf auf Papier auszufertigen, bleibt selbstverständlich möglich, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.

Vernehmlassung dauert bis 8. Mai

Mit der Einführung des elektronischen Originals werde gleichzeitig ein nationales Register für die elektronischen öffentlichen Urkunden geschaffen. Das Urkundenregister solle der Bund betreiben; die dort gespeicherten Dokumente würden vor unbefugtem Zugang sicher aufbewahrt, wird betont. Zudem würden dort die Dokumente im Register langfristig lesbar bleiben und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen.

Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischen Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis am 8. Mai 2019.

Leitlinie beim Aufbau digitaler Infrastrukturen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 ferner ein Zielbild für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung gutgeheissen. Das Zielbild dient als Leitlinie beim Aufbau der digitalen Infrastrukturen und bei der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung.

 

(Visited 58 times, 1 visits today)
h2> Weitere Beiträge zum Thema

SICHERHEITSNEWS

Bleiben Sie informiert über aktuelle Sicherheitsthemen – praxisnah und zuverlässig. Erhalten Sie exklusive Inhalte direkt in Ihren Posteingang. Verpassen Sie keine Updates.

Jetzt anmelden!
anmelden
Sie können sich jederzeit abmelden!
close-link