Bundesrat will digitale öffentliche Urkunde
Das Original einer öffentlichen Urkunde soll in der Schweiz künftig in elektronischer Form erstellt werden. Die E-Dokumente sollen weiter in einem neu zu schaffenden nationalen Urkundenregister sicher aufbewahrt werden. Die Vernehmlassung läuft.
Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokument erstellt werden. Der Bundesrat schlägt nun vor, das Original einer Urkunde künftig in elektronischer Form zu erstellen. Eine solche E-Urkunde bei Bedarf auf Papier auszufertigen, bleibt selbstverständlich möglich, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.
Vernehmlassung dauert bis 8. Mai
Mit der Einführung des elektronischen Originals werde gleichzeitig ein nationales Register für die elektronischen öffentlichen Urkunden geschaffen. Das Urkundenregister solle der Bund betreiben; die dort gespeicherten Dokumente würden vor unbefugtem Zugang sicher aufbewahrt, wird betont. Zudem würden dort die Dokumente im Register langfristig lesbar bleiben und allfällige Fälschungen seien einfach zu beweisen.
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischen Beglaubigungen (EÖBG) in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis am 8. Mai 2019.
Leitlinie beim Aufbau digitaler Infrastrukturen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. Januar 2019 ferner ein Zielbild für die digitale Transformation in der Bundesverwaltung gutgeheissen. Das Zielbild dient als Leitlinie beim Aufbau der digitalen Infrastrukturen und bei der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung.