Rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache
In einem Bericht zeigt der Bundesrat Möglichkeiten auf, wie die Gebärdensprache rechtlich anerkannt werden könnte, um Menschen die Integration auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt zu erleichtern.
Eine Mehrheit der europäischen Staaten hat eine oder mehrere Gebärdensprachen rechtlich anerkannt. Die Schweiz gehört allerdings nach wie vor zu den Staaten, welche die Gebärdensprache nicht ausdrücklich rechtlich anerkennen. In der Schweiz nutzen etwa 10’000 Menschen eine der drei Gebärdensprache als Erstaprache. Dazu zählt die Deutschschweizer Gebärdensprache, die Langue de signes française und die Lingua dei segni italiana.
In einem aktuellen Bericht, der sich an vier eingereichte Postulate richtet, prüft der Bundesrat gegenwärtig verschiedene Möglichkeiten einer rechtlichen Anerkennung: einerseits die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen im Rahmen von Abkommen des Europarats, andererseits auch im Rahmen der Sprachfreiheit. Weiter zur Debatte steht eine Anerkennung als Landessprachen, Teil-Amtssprachen sowie als Fördersprachen.
Bund und Kantone fördern die Gebärdensprache
Der Bundesrat sieht in einer Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen jedoch keine zwingende Voraussetzung, um die soziale Integrität hörbehinderter Menschen weiter zu verbessern und hat das Departement des Innern beauftragt, den Dialog mit den Organisationen der Gehörlosen sowie den involvierten Stellen des Bundes und der Kantone auszubauen und die im Bericht erwähnten Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
Die Invaldidenversicherung fördere bereits die berufliche Integration hörbehinderter Menschen durch eine Finanzierung von Gebärdesprachen-Dolmetscherinnen und -dolmentschern. Es existiere zudem ein Behindertengleichstellungsgesetz, das hörbehinderten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen eine geeignete Kommunikationstechnik ermögliche, wozu auch die Gebärdensprache zähle, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.
Quelle: der Bundesrat