Tante Ju – keine kommerziellen Flüge mehr

Der Ju-Air wird die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entzogen. Die Ju-Air kann aber unter technischen und betrieblichen Auflagen weiterhin für ihre Vereinsmitglieder Passagierflüge anbieten.

Momentan darf der Oldtimer noch nicht in die Luft. Foto: R. Strässle

 

Bei Gründung der Ju-Air vor über 35 Jahren erteilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) drei aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimern des Typs Junkers Ju-52 eine Betriebsbewilligung für kommerzielle Passagierflüge. Dabei wurden damals mehrere Ausnahmen für eine nationale Regelung gewährt.

Risiko neu beurteilt

Nach dem Unfall einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 hat das Bazl die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt. Dieser Entscheid werde auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die Sust gestützt. Zusätzlich werde sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen, so das Bundesamt. In Deutschland unterstützt die Lufthansa kommerzielle Passagierflüge mit ihrer eigenen Ju-52 ebenfalls nicht mehr.

Betrieb nur noch für Vereinsmitglieder 

Hingegen soll ein Betrieb im privaten Rahmen und unter nationalen Auflagen weiterhin möglich sein, wie das Bazl schreibt. Wer als Mitglied dem „Oldtimer-Verein“ angehört, muss nicht auf den Erlebnisflug verzichten. Aus diesem Grund trifft diese Vorgabe die Ju-Air nicht allzu hart, wie ihr Pressesprecher gegenüber dem Regionaljournal sagte: Die meisten Flugpassagiere gehörten bereits heute schon dem Verein der Freunde der schweizerischen Luftwaffe (VFL) an; es handelt sich um die Trägerorganisation der Ju-Air. Das Bundesamt verlangt neu vom Oldtimer-Betreiber, dass er seine Vereinsmitglieder über die höheren Risiken aufklärt, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen.

Da Flugzeuge wie die Ju-52 eine grössere Zahl von Passagieren befördern können, müssen sie gemäss Bazl technisch und operationell höhere Anforderungen erfüllen als kleinere Oldtimerflugzeuge. Erschwerend käme bei den Ju-52 hinzu, dass es keinen Hersteller mehr gebe, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich sei. Das Bazl sei wie andere nationalen Aufsichtsbehörden schon aus Ressourcengründen nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Die privaten Betreiber von grossen Oldtimerflugzeugen müssten sich daher entweder selbst dieses Fachwissen aneignen oder diese Aufgabe an einen externen Betrieb delegieren.

Technische Massnahmen noch nicht erfüllt

Da die Ju-Air die vom Bazl geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen könne, müssten ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des Bazl auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen, heisst es abschliessend in der Medienmitteilung.

Ju-Air will diesen Sommer mit einer Ju-52 abheben

In ihrer Medienmitteilung vom 12. März schreibt die Ju-Air in Dübendorf, man sein in der Lage, die vom Bazl verlangte Organisation zur Gewährleistung eines künftigen Flugbetriebs aufzubauen und die dazu nötigen externen Fachleute und -organisationen zu verpflichten. Dies werde allerdings mehrere Monate dauern. In der Zwischenzeit sei der Oldtimer-Fluggesellschaft eine Übergangsregelung zu gewähren, die einen sicheren Flugbetrieb ermögliche.

Das Flugunternehmen bereitet sich nach eigenem Bekunden auf einen langfristigen Weiterbetrieb ihrer drei historischen Ju-52 vor. Dazu würden die heute 70 und 80 Jahre alten Flugzeuge komplett demontiert und überholt. Für die umfassendsten Revisionsarbeiten in der 36-jährigen Geschichte der Ju-Air müsse der Flugbetrieb im Sommer 2019 und 2020 reduziert werden. Ein erster Oldtimer soll jedoch bereits diesen Sommer 2019 wieder abheben.

Ferner wird in der Ju-Air-Medienmitteilung betont, dass es nach wie vor keine Hinweise darauf gebe, dass eine technische Ursache zum Unfall der HB-HOT geführt habe.  (rs)

 

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