Private Sicherheitsbranche: Neuer GAV ab 2020

Der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen und die Gewerkschaft Unia sind zu einer Einigung gekommen: Der allgemeinverbindlich erklärte GAV wird verlängert und per 1. Januar 2020 wird ein angepasster GAV für die private Sicherheitsbranche eingeführt.

Sicherheitsfirmen
© depositphotos, Dmitry Poch

 

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungen haben sich der Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) und die Unia auf die vom Bundesrat bereits bewilligte Verlängerung des allgemeinverbindlich erklärten GAV geeinigt, wie der VSSU kürzlich mitgeteilt hat. So seien alle Sicherheitsunternehmen ab zehn Angestellten auch nach dem 30. Juni 2019 weiterhin zur Einhaltung von Mindeststandards in Sachen Löhne, Ausbildung und Arbeitszeiten verpflichtet. Ein Wegfall der Allgemeinverbindlichkeitserklärung, welche in ein paar Tagen ausgelaufen wäre, habe man in letzter Minute verhindert.

Angepasster GAV

Die Sozialpartner haben zudem einen neuen GAV vereinbart, der am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, wie der VSSU ferner betont. Die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten sollen in mehreren Punkten verbessert werden:

  • eine Erhöhungen der Einstiegslöhne um 0,5 % bis 1 % je nach Kategorie
  • ein Zeitzuschlag für Monate mit hohen Arbeitspensen
  • ein Vaterschaftsurlaub von 3 Tagen statt bisher 1 Tag
  • ein Zuschlag für bewaffnetes Personal

Zudem soll mit dem GAV die Untervergabe von Aufträgen geregelt werden, wie der VSSU ferner schreibt. Schliesslich werde in Bezug auf Minusstunden per Ende Jahr eine grössere Flexibilität eingeräumt: Minusstunden bis zu -10% könnten auf das Folgejahr übertragen werden. Diese Änderung ermögliche, dass so mehr Festanstellungen in der Branche bewahrt werden könnten.

Preisdruck

Laut VSSU möchten die Sozialpartner der privaten Sicherheitsbranche mit dem angepassten GAV trotz extremer Preiskonkurrenz in der Branche die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen bewahren und die Arbeitsbedingungen der Sicherheitsangestellten verbessern. Diesbezüglich appellierten die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auch an das Verantwortungsbewusstsein der öffentlichen Hand: Behörden sollten in Ausschreibungen nur Unternehmen berücksichtigen, welche den allgemeinverbindlichen GAV einhalten und somit auf Qualität und faire Arbeitsbedingungen Wert legen würden.

Abschliessend heisst es in der Mitteilung, die Sozialpartner würden an der Verstärkung der Kontrolle des GAV 2020 und an dessen Ausdehnung arbeiten.

Quelle: VSSU

 

 

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