Straffreie Abgabe von Laserpointern in St.Gallen
Mit Ausnahme der Laserklasse 1 sind Laserpointer neu verboten. Im Kanton St.Gallen können Laserpointer bzw. Präsenter mit Laser straffrei bei der Kantonspolizei abgegeben werden.
Auf Anfang Juni 2019 ist das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Mit den neuen Bestimmungen ist auch die Verwendung von Laserpointern, die nicht der Laserklasse 1 zugeordnet werden können, verboten. Gemäss Angaben gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Lasern der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointern bis zum 1. Juni 2020.
Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden. Im Kanton St.Gallen können die Geräte straffrei auf allen Polizeiposten abgegeben werden. Sie werden durch die Behörde fachgerecht entsorgt, wie diese schreibt.
Die neuen Bestimmungen in Sachen Laserpointer können auf der Website des Bundesamts für Gesundheit nachgelesen werden: www.bag.admin.ch/laserpointer