Das gilt bei einer Evakuation in Mehrfamilienhäusern
Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus wird oftmals vergessen, dass Eigentümer und Mieter eigenverantwortlich für den Einhalt der Vorschriften sorgen müssen. Nach mehreren Vorfällen in Mehrfamilienhäusern, die sich schon in diesem Jahr zugetragen haben, macht die Beratungsstelle für Brandverhütung auf die wichtigsten Regeln in Treppenhäusern aufmerksam.

Die Schweiz verfügt laut der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) über die weltweit höchsten Brandschutz-Standards. Bereits in diesem Jahr sind schon viele Brände in Mehrfamilienhäusern ausgebrochen. Aus diesem Grund rekapituliert die BFB in einer Mitteilung die wichtigsten Regeln, die sowohl für Mieter als auch Eigentümer Anwendung finden sollten:
Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die
Bewohner. Für die Feuerwehr, Sanität oder Polizei wiederum sind sie Rettungswege. Daher ist es
unerlässlich, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind.
- Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen, Korridore
und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher begehbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken
dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden. - Die Durchgangsbreite muss mindestens 1.20 m betragen und frei von Gegenständen bleiben.
- Bei Mehrfamilienhäusern müssen Haupteingangstüren in Fluchtrichtung jederzeit ohne Schlüssel
geöffnet werden können. - Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben gehören nicht ins Treppenhaus.
- Kein Lagern von brennbaren Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen.
- Nicht erlaubt sind zusätzliche Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen,
Bodenbeläge, grossflächige Bilder usw. aus brennbaren Materialien. - Löscheinrichtungen müssen jederzeit ungehindert benutzbar sein und gemäss Herstellerangaben
periodisch gewartet werden. - Brandschutztüren müssen, wenn immer möglich, geschlossen sein. Ein Festbinden, Verkeilen oder
Blockieren ist verboten.
Bei Missständen sei zu empfehlen, das Gespräch mit dem Hauseigentümer bzw. der
Hausverwaltung zu suchen.
Quelle: BFB
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