Risiken von Staubbränden und -explosionen richtig einschätzen
Die neue Richtlinie VDI 2263 Blatt 1 beschreibt die Prüfung von Staub hinsichtlich seiner Brandfähigkeit und Explosionseigenschaften.
Staubbrände und -explosionen können überall dort auftreten, wo sich Partikel von brennbaren Materialien mit Luft mischen. Dazu gehören nicht nur Holz, Kohle, Mehl und ähnliche bekannte leicht brennbare Stoffe, sondern auch Metalle. Die Richtlinienreihe VDI 2263 dient zur Beurteilung von Gefahren und für Massnahmen zur Verhütung von Staubbränden und Staubexplosionen und deren gefährlicher Auswirkungen. Das neue Blatt 1 befasst sich mit den Grundlagen und den sicherheitstechnischen Kenngrössen von Schüttgütern.
Brand- und Explosionseigenschaften eines Staubs feststellen
Der verlässlichste Weg, um die Brand- und Explosionseigenschaften eines Staubs festzustellen, besteht darin, eine Probe zu untersuchen und die gefährlichen Eigenschaften durch sicherheitstechnische Kenngrössen zu beschreiben. Der Umfang der durchzuführenden Untersuchungen orientiert sich – in konsequenter Zusammenarbeit zwischen dem Prüfer und dem Anwender – an dem Schutzziel beziehungsweise den zutreffenden Schutzmassnahmen gegen das Entstehen von Bränden und Explosionen. Die Richtlinie wendet sich an Führungskräfte und Fachleute aus Industrie und Gewerbe, die sich einen Überblick über Prüfmethoden und technische Regeln verschaffen wollen.
VDI 2263 Blatt 1 dient der Einschätzung des Risikos von Staubbränden und Staubexplosionen und beschreibt vorbeugende Massnahmen. Dazu ist die Prüfung des Staubs hinsichtlich seiner Brandfähigkeit und Explosionseigenschaften die bevorzugte Vorgehensweise. Das Vorgehen bei einer solchen Prüfung ist in dieser Richtlinie ebenso festgelegt wie die Untersuchung der Proben und die Beschreibung der Eigenschaften in Form von sicherheitstechnischen Kenngrössen. Die Prüfungen im Rahmen der VDI 2263 Blatt 1 werden meist unter Atmosphärendruck und bei Raumtemperatur durchgeführt, Abweichungen hiervon sind jedoch möglich und werden in der Richtlinie ebenfalls behandelt.
Einspruchsfrist bis Ende Oktober
Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (geu@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.10.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2263 Blatt 1 „Staubbrände und Staubexplosionen – Sicherheitstechnische Kenngrössen von Schüttgütern“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU)