Sprengstoff: strengere Regelung für Vorläufersubstanzen

Der Bundesrat hat soeben die Botschaft zum Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe verabschiedet. Die Gesetzesänderungen erschweren den Zugang zu bestimmten chemischen Substanzen, die sich leicht zweckentfremden, für terroristische Zwecke missbrauchen lassen. Wer Produkte kaufen will, die solche Substanzen enthalten, braucht künftig eine Bewilligung von Fedpol.

Sprengstoff
© depositphotos, kaninstudio

Europa ist weiterhin Ziel terroristischer Sprengstoffanschläge. Einige konnten vereitelt werden, andere schlugen fehl, wie der Anschlag in London im September 2017. Der Sprengsatz explodierte nicht, vermutlich, weil bei der Herstellung Fehler begangen wurden. Dies ist eine der positiven Auswirkungen der EU-Reglementierung über die Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe, wie der Bundesrat schreibt.

Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe sind Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs enthalten sind wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Lösungsmittel. Diese Substanzen, beispielsweise Wasserstoffperoxid, Aceton oder auch Nitrate, sind in Produkten enthalten, die in der Schweiz nach wie vor im freien Verkauf erhältlich sind. In der EU ist hingegen der Handel mit diesen Produkten seit 2014 reglementiert.

Eine spezifische Regelung

Man wisse um das Risiko, dass Terroristen sich in der Schweiz chemische Substanzen beschaffen könnten, um damit Sprengstoff herzustellen, so der Bundesrat. Um den Zugang zu diesen Substanzen zu erschweren, schlägt Bern deshalb nun eine spezifische Regelung vor. Die vorgeschlagene Gesetzesgrundlage sei Teil der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung. Die Reglementierung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe verbessere die innere Sicherheit der Schweiz.

Die vorgeschlagene Regelung setzt beim Kauf von gut hundert Produkten an, die hauptsächlich in Apotheken, Drogerien und im Fachhandel verkauft werden. Bei Produkten mit einer schwachen Konzentration an Vorläuferstoffen sind keine Einschränkungen vorgesehen. Für den Kauf von Produkten mit erhöhter Konzentration braucht es in Zukunft eine Bewilligung des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Wer ein solches Produkt kaufen will, muss den Verwendungszweck angeben. Es sei auch möglich, dass Privatpersonen der Zugang zu Produkten mit hohen Konzentrationen verboten werde, wobei aber Ausnahmebewilligungen möglich sein, heisst es in der Medienmitteilung zur bundesrätlichen Botschaft  weiter.

Diese Regelung gelte lediglich für Privatpersonen. Professionelle Verwender, etwa die Landwirtschaft, sind davon nicht betroffen. Was den möglichen Missbrauch bei der Verwendung von Vorläuferstoffen für explosionsfähige Stoffe angeht, setzt der Bundesrat auf Selbstkontrolle und Sensibilisierung der professionellen Verwender. Seit September 2016 können Fedpol verdächtige Transaktionen gemeldet werden. Bis Ende Oktober 2019 waren 57 Verdachtsfälle gemeldet worden, wie es abschliessend heisst.

Quelle: Bundesrat

 

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