Massnahmen gegen Diskriminierung
Laut einer Mitteilung des Bundes sind quantitative Untersuchungen noch zu wenig geeignet, um Daten aufgrund einer Diskriminierung zur sexuellen Identität zu erheben. Dennoch sollen weiterhin Datengrundlagen verbessert werden.
Eine Erhebung von Daten zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität sei sehr komplex, wie der Bund in einer Mitteilung schreibt. Lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle (LGBT) Arbeitskräfte sind auch laut der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) nach wie vor Belästigungen und Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt (SAFETY-PLUS berichtete). Häufige Folgeerscheinungen bei schlechten Arbeitsorganisationen von LGBT-Personen seien beispielsweise ein allgemein schlechter Gesundheitszustand sowie Ängste, Stress und Müdigkeit.
In der Mitteilung schreibt der Bundesrat, dass man aufgrund dieser Datenlage zur Diskriminierung von LGBT-Personen noch keine Möglichkeiten sehe, die Untersuchung mit quantitativen Methoden zu verbessern. Laut dem Bundesrat wären dazu mehr Erkenntnisse nötig, die mittels qualitativer Forschung zu eruieren seien.
Dennoch sei es wichtig, die Datenlage im Rahmen der Strategie «Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030» mit verschiedenen Massnahmen zu verbessern. Die Diskriminierungen würden von Opfern ausserdem unterschiedlich wahrgenommen. Eine repräsentative Erhebung von Daten sei zudem aufgrund der kleinen nichthomogenen Bevölkerungsgruppe noch schwer auszuloten.
Massnahmen in der Strategie «Nachhaltige Entwicklung»
In dem Strategieprojekt «Nachhaltige Entwicklung» (SNE) 2030 hat der Bundesrat dennoch einige Massnahmen festgelegt. Beauftragt wurde unter anderem das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Klärung der institutionellen Zuständigkeit von Bund und Kantonen sowie der Koordination des Diskriminierungsschutzes.
Das EDI soll auch herausfinden, ob und in welchen Bereichen der Gesundheitsversorgung LGBT-Personen diskriminiert würden und einen entsprechenden Bericht über die gesundheitliche Situation von LGBT-Personen zu verfassen. Darüber hinaus soll die Datenerfassung strafrechtlich relevanter Diskriminierungen wie Hate Crimes verbessert werden.
Quelle: EDI