BFU: Minimax rurft Atemschutzgerät zurück

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU), ruft die Minimax AG das Atemschutzgerät «Rauchschutzmaske für Selbstrettung» zurück. Es bestehe eine Gesundheitsgefährdung. 

Minimax AG
Minimax ruft das Atemschutzgerät «Rauchschutzmaske für Selbstrettung» zurück.

In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft die Minimax AG das Atemschutzgerät «Rauchschutzmaske für Selbstrettung» zurück. Es bestehe eine mögliche Gesundheitsgefährdung, da die Funktionstüchtigkeit der betroffenen Atemschutzgeräte nicht gegeben sei. So werde die für den Notfall deklarierte Schutzdauer von 40 Minuten nicht erreicht. Es bestehe das Risiko, bei einem Notfall ungenügend geschützt zu sein. Betroffenen Kunden werde gegen Rückgabe des Atemschutzgeräts der Kaufpreis zurückerstattet.

Konsumentinnen und Konsumenten, die eines der betroffenen Atemschutzgeräte zur Selbstrettung besitzen, werden laut einer Mitteilung des Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen aufgefordert, diese nicht mehr zu verwenden und an folgende Adresse zurückzusenden:

Minimax AG
Stettbachstrasse 8
8600 Dübendorf

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