Aufsichtsbehörde rügt Nachrichtendienst

Die Aufsichtsbehörde rügt den Nachrichtendienst des Bundes: Verbesserungspotenzial sei vor allem im Bereich der Datenverarbeitung, insbesondere hinsichtlich deren Organisation und Prozesse, nötig. So seien fallweise zu viele Daten zu lange aufbewahrt oder Berichte unsorgfältig verfasst worden.

Über dem Nachrichtendienst des Bundes wacht die Aufsichtsbehörde. Quelle: Bund

Die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) führte 2019 insgesamt 19 Prüfungen bei den Nachrichtendiensten durch, aus denen 63 Empfehlungen resultierten, die die AB-ND an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) richtete. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen könnten bestehende Risiken weiter verkleinert und die Effizienz gesteigert werden, heisst es.

Mehr Transparenz

Verbesserungspotenzial sieht die AB-ND beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vor allem im Bereich der Datenbearbeitung. Der NDB müsse transparent erklären können, weshalb und welche Informationen zu Personen in seinen Informationssystemen bearbeitet würden. An den NDB dürfe auch ein hoher Anspruch an die Ordnung und Löschdisziplin gestellt werden. Hier sei Verbesserung angebracht. Die AB-ND hat aufgrund von Stichproben auch festgestellt, dass der NDB in seinem Geschäftsverwaltungssystem keine Dossiers über Politikerinnen und Politiker ausschliesslich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit führt, wie mitgeteilt wird.

2019 begann die AB-ND mit der Überprüfung der Zusammenarbeit des NDB mit den Kantonen. Sie überprüfte laut Angaben die kantonalen Nachrichtendienste (KND) in Bern, Genf, Graubünden, Jura und Schaffhausen. Die AB-ND habe dazu eine Standardprüfung entwickelt, welche in den nächsten Jahren in den weiteren Prüfungen bei den KND angewendet werde.

Im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GeBM) und Operationen führte die AB-ND fünf Prüfungen durch. Die Anzahl der von einer GeBM betroffen Personen sei gemessen an der Gesamtbevölkerung der Schweiz verschwindend klein. Die AB-ND sei der Auffassung, dass dieses invasivste Mittel des NDB verhältnismässig eingesetzt werde. Der NDB könne damit tief in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen, insofern sei die tendenziell zurückhaltende Anwendung angemessen.

Militärische nachrichtendienstliche Bereiche

Die beiden militärischen nachrichtendienstlichen Bereiche, das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) und der Militärische Nachrichtendienst (MND), haben enger gefasste Zuständigkeiten als der Nachrichtendienst. Für die beiden Dienste bestehe eine gewisse Abhängigkeit vom NDB. Für sie gehe es darum, sich gegenüber dem NDB zu positionieren, die Nischen optimal zu füllen und Synergien zu optimieren.

Gegenüber den Aufsichtsbehörden seien die geprüften Stellen zu Transparenz verpflichtet. Die AB-ND erhalte Zugang und Einblick in Dokumente, Prozesse und Räumlichkeiten, deren Zugänge der Öffentlichkeit nicht nur verwehrt seien, sondern die auch bewusst vor ihr geschützt würden. Alle geprüften Stellen hätten diesen Zugang der AB-ND immer und in allen Situationen gewährt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht gebe die AB-ND einen Teil dieser Transparenz weiter und erkläre auch Hintergründe von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Die AB-ND wolle mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass Risiken im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten eliminiert oder wenigstens minimiert und gleichzeitig die Grundrechte der in der Schweiz lebenden Menschen respektiert und eingehalten würden.

Die Enthüllungen im Zusammenhang mit der Crypto AG fallen nicht in den Berichtszeitraum 2019 und sind somit auch nicht Teil des Tätigkeitberichtes.

Quelle: Bund, Tätigkeitsbericht hier

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