Achtung Chemineebrände!

Der BfB warnt vor Cheminéebränden im Winter.

Eine Cheminéefeuer ist gemütlich - kann aber gefährlich sein.
Eine Cheminéefeuer ist gemütlich – kann aber gefährlich sein.

Während der kalten Jahreszeit brennt es in der Schweiz über zwei Mal täglich. Die Brände sind meist auf einen unsachgemässen Umgang mit Cheminées und Holzöfen zurückzuführen. Grund dafür sind in der Regel unkontrollierte Funken, die leicht brennbare Materialien in der Nähe des Feuers entzünden. Damit es nicht zum sogenannten Funkenwurf kommt, informiert die BfB Beratungsstelle für Brandverhütung über Sicherheitstipps im Umgang mit offenem Feuer.

In der kalten Jahreszeit wärmt man sein zu Hause gerne mit einem Cheminée- oder Holzofenfeuer auf. Dabei geht oftmals vergessen, dass dadurch eine erhöhte Brandgefahr entsteht. Eine häufige Brandursache ist vor allem der Funkenwurf. Um Wohnungsbränden vorzubeugen, sollten die Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer geschlossen sein. Bei offenen Cheminées empfiehlt es sich, nachträglich entsprechende Schutzvorrichtungen anzubringen. Zudem ist darauf zu achten, dass keine brennbaren Materialien wie Vorhänge oder Teppiche in der Nähe der Flammen oder im Bereich des Funkenwurfs sind. Ein angemessener Abstand zum Feuer ist einzuhalten. Das Verbrennen von Abfall und Karton ist verboten und kann zu gefährlichen, unkontrollierbaren Kaminbränden führen. Folglich ist dies zwingend zu unterlassen.

Wussten Sie, dass Asche auch nach 48 Stunden noch Brände auslösen kann? Aus diesem Grund muss die Asche vor dem Entsorgen immer in einem feuersicheren Behälter aufbewahrt werden und ausreichend ausglühen.

Sicherheitstipps der BfB im Überblick

  • Schutztüren oder Metallvorhänge der Öfen immer schliessen.
  • Offene Cheminées und Holzöfen mit entsprechenden Schutzvorrichtungen nachrüsten.
  • Brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe der Flammen oder in den Bereich des Funkenwurfs.
  • Verbrennen von Abfällen ist widerrechtlich und kann zu gefährlichen Kaminbränden führen.
  • Asche mindestens 48 Stunden ausglühen lassen und nur in einem feuerfesten Behälter entsorgen.
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