Achtung, Drohnen

Drohnen ermöglichen beispielsweise Polieren und Bauführern schnell, Baufortschritte festzuhalten. Doch es gibt auch eine Reihe an Gefährdungen.

Drohnen
Landematte ausgeleuchtet mit Drohne © Nico Ninov

Bei der elektrischen Gefährdung ist ein elektrischer Schlag während des Ladevorgangs denkbar. Als Sicherheitsmassnahme ist hier ein Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile erforderlich. Ausserdem kann die regelmässige Prüfung ortsfester und nicht ortsfester Ladevorrichtungen beispielsweise in Einsatzfahrzeugen oder dem Feuerwehrdepot dazu beitragen, das Risiko eines elektrischen Schlags während eines Ladevorgangs zu minimieren. Auch der Kurzschluss durch Verpolung des Akkus oder der Ladeinfrastruktur muss ausgeschlossen werden, indem beispielsweise verpolungssichere Anschlüsse verwendet werden.

Die mechanische Gefährdung während des Drohnenbetriebs kann von kontrolliert bewegten, jedoch ungeschützten Teilen (z.B. Propeller) ausgehen. Die regelmässige Überprüfung auf Mängel vor jeder Benutzung ist unbedingt erforderlich, da sich beispielsweise bereits ein Haarriss im Propeller mit der Zeit zu einer Gefährdung durch umherfliegende Propellerteile ausbreiten kann. Ein Propellerschutz kann als Berührungsschutz verwendet werden. Ausserdem müssen die Arbeitsabläufe insbesondere vor dem Start und nach der Landung so gestaltet werden, dass Sicherungsmassnahmen gegen unbeabsichtigte Bewegungen oder Berührungen getroffen werden. So ist zum Beispiel der Start- und Landeplatz zu kennzeichnen und gegen Betreten durch Unbefugte oder unbeteiligte Personen abzusichern. Dies ist nicht nur am Tag, sondern aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse insbesondere auch in der Nacht relevant.

Durch ausreichende Beleuchtung kann die Sichtbarkeit für Dritte erhöht werden. Eine weitere mechanische Gefährdung ist der Absturz, das Stolpern oder Umfallen der Drohnenpilot/in, Luftraumbeobachter/in oder einer Hilfsperson. Insbesondere bei Starts aus der Hanglage oder schwer zugänglichen Landeplätzen ist die Trittsicherheit durch geeignetes Schuhwerk sicherzustellen sowie Hindernisse oder Verschmutzungen in der Umgebung der Propeller zu beseitigen. Oftmals kann es hilfreich sein, eines der Einsatzfahrzeuge mit Ladefläche (z.B. einen Pick-up) so auszustatten, dass auf der Ladefläche Starts und Landungen durchgeführt werden können. Das spart Zeit für den Aufbau sowie das Ausleuchten von Startplätzen auf freien Geländen und verhindert, dass die Startflächen von Hindernissen wie kleinen Steinen befreit werden müssen, die durch die Luftverwirbelungen durch die drehenden Propeller aufgewirbelt werden und das UAS beschädigen können. Sofern der Start- und Landeplatz auf einem Fahrzeug eingerichtet wird, ist es unbedingt erforderlich, diesen so zu wählen, dass keine grösseren Metallanteile z.B. an der Ladefläche vorhanden sind. Je nach Drohnenmodell kann es sein, dass das magnetische Feld so stark beeinflusst wird, dass der Magnetsensor der Drohne einen Fehler anzeigt. Bei Drohnenmodellen mit mehr als einem Magnetsensor, also denjenigen mit re­dundanter Integrierter Messeinheit (IMU), wird dieser Effekt in den meisten Fällen kompensiert.

Auch aus ungeschützten, bewegten Drohnen in der Luft geht eine gewisse ­mechanische Gefährdung aus, die durch einen Aufprallschutz verringert werden kann. Es ist relevant, auf die Absicherung des kontrollierten Bereichs am Boden, in dem die Starts und Landungen stattfinden, und bei schwereren Drohnen ab 4 kg auch auf den Bereich unter der Drohne für den Fall eines Absturzes zu achten. Da am Einsatzort grundsätzlich eine Helmpflicht besteht, gilt die aus dem zivilen Drohnenbetrieb errechnete maximale Aufprall­energie von 89 Joule bei Drohnen bis 249 g nicht.

Nicht nur im gewöhnlichen operativen Einsatz, sondern auch beim Bergen verlorener Drohnen besteht eine Absturz­gefahr des Bergungs­personals, beispiels-weise wenn eine Einsatzdrohne eine Notlandung an einem steilen Hang in einem Baum gemacht hat. Auch hier ist die Trittsicherheit durch geeignetes Schuhwerk ­sicherzustellen. Hindernisse und Verschmutzungen sind entsprechend zu beseitigen.

Bei der chemischen Gefährdung geht es insbesondere um den Hautkontakt zu Feststoffen und Flüssigkeiten oder das Arbeiten mit Feuchte. Hier kann ein Hautschutz (zum Beispiel Handschuhe) getragen werden und entsprechend bei Kontamination ein Hautreinigungs- beziehungsweise Pflegemittel verwendet werden. Auch Ausgasungen von Batteriezellen sind möglich, was durch die Verwendung von Lithium-Polymer-Akkus minimiert werden kann. Eine Ausgasung findet bei diesen Akkus nicht statt. Durch die äusserst hohe Energiedichte ist jedoch das Risiko einer Entzündung oder Explosion beispielsweise durch Überhitzung, Überladung oder mechanische Überbeanspruchung des Akkus denkbar. Eine Gegenmassnahme ist die Verwendung von sogenannten LiPo-Taschen, welche zur Lagerung, aber auch während eines Ladevorgangs verwendet werden sollten. Diese können im Fehlerfall ein Ausbreiten von Flammen eingrenzen, indem sie die Zufuhr von Sauerstoff minimieren.

Die Belastung des Drohneneinsatz-Teams durch die Arbeitsumgebung kann sowohl physisch als auch psychisch die Arbeitssicherheit negativ beeinflussen. Zu physischen Belastungen zählen unter anderem Beleuchtungen. Insbesondere in der Nacht können zu stark ausgeleuchtete Start- und Landeplätze oder zu helle Blitzlichter an der Drohne die Pilot/innen und auch andere Personen blenden oder in ihren Tätigkeiten beeinträchtigen. Ebenso können Reflektionen einer blinkenden Drohne an den Sicherheitsstreifen der Bekleidung der Einsatzuniform irritierend sein. Als Gegenmassnahme sollten unterschiedliche Beleuchtungsstärken sowohl bei Nacht als auch am Tag verwendet und die Arbeitsbereiche jeweils so gewählt werden, dass keine Gefährdung am Boden stattfinden kann. Wenn es nicht anders möglich ist, kann auch ein Augenschutz gegen Blendung getragen werden. Eine weitere physische Beeinträchtigung ist die Lautstärke, die durch Motoren oder Propellerlärm entstehen kann. Durch Tragen eines Gehörschutzes kann diese reduziert werden. Die meisten Einsatzhelme haben bereits einen solchen Gehörschutz integriert.

Achtung, Drohnen
© pexels.com

Die grösste psychische Belastung aus dem Arbeitsumfeld durch den Einsatz von Drohnen geht von langen Konzentrations­phasen aus. Nicht nur die Drohnenpiloten müssen während des Fluges hoch konzentriert viele Parameter, wie zum Beispiel den Akkustand, Gefahrenquellen am Boden und in der Luft, Funksprüche der Luftraumbeobachtenden, Position und Ausrichtung der Drohne gleichzeitig beobachten, auch die Luftraumbeobachtenden können nach einer Weile Konzentrationsschwierigkeiten bekommen und sollten abgelöst werden. Dieser Zeitwert ist von Person zu Person unterschiedlich und muss in den Übungen für jeden Luftraumbeobachtenden und Drohnenpiloten individuell bestimmt werden. Wenn dies nicht möglich ist, sind folgende Richtwerte einzuhalten:

  • Drohnenpilot/in: 10 Minuten Pause nach 45 Minuten Flug
  • Luftraumbeobachter/in: 15 Minuten Pause nach 90 Minuten Beobachtung

Hierzu kann eine interne Betriebsanweisung erstellt werden. Einsatzkräfte sollten entsprechend unterwiesen und bereits zur Verfügung stehende Sicherheitsanweisungen für Arbeiten mit langen Konzentrationsphasen vorschriftsmässig angewandt werden.

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