Achtung vor „CEO-Fraud“

Immer häufiger werden Unternehmen Opfer der so genannten Betrugsmasche "CEO-Fraud".

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Gemäss dem Bundeskriminalamt (BKA) in Deutschland ist diese Art von Kriminalität auf dem Vormarsch. Und so funktioniert das Spielchen: Die Täter sammeln zunächst jegliche Art von Informationen über ein Unternehmen. Dafür nutzen sie dessen Wirtschaftsberichte und Handelsregisterinformationen aber auch Webseiten und Werbebroschüren. Dadurch eignen sie sich Fachwissen an. Dieses nutzen die Täter anschliessend, um sich als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens telefonisch bei einem Mitarbeitenden zu melden. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gelinge es ihnen immer wieder, Geldtransfers zu veranlassen.

Warnhinweise

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
  • Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten – vor Veranlassung der Zahlung – folgende Schritte durchgeführt werden:
  1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise
  2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
  3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten
  • Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle.

Quelle: Bundeskriminalamt

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