Änderung der Luftreinhalte-Verordnung
Aufgrund des Ukraine-Konflikts könnten Lieferschwierigkeiten bei emissionshemmenden Chemikalien drohen. In Ausnahmefällen sollen die Kantone nun im Zuge einer neuen Verordnung mildere Emissionsbegrenzungen festlegen können.
Zur Herstellung bestimmter Chemikalien wie Ammoniak, Harnstoff, welche den Ausstoss schädlicher Stickoxide mildern, werden Gas und Energie benötigt. Aufgrund der unsicheren Versorgungslage in Europa wegen des Ukraine-Kriegs könnten Versorgungsengpässe drohen. Fehlen diese Substanzen, könnten einige Anlagen wie Holzheizkraftwerke, Kehrichtverbrennungsanlage oder Zementwerke ihre Emissionsmindestgrenzen nicht mehr einhalten.
Höhere Emissionen nur im Ausnahmefall
Daher hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 eine Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LVR) verabschiedet. Den Kantonen wird dadurch die Möglichkeit eingeräumt, für eine beschränkte Dauer die Emissionsbegrenzungen zu erhöhen. Der Betreiber muss jedoch darlegen können, dass er die nötigen Chemikalien aktuell nicht mehr beziehen kann. Danach steht jeweils zur Debatte, ob auch ein reduzierter Betrieb einer Anlage in Betracht gezogen werden kann. Auch das Abstellen einer Anlage ist als Option zu prüfen. Nur falls eine der beiden Massnahmen nicht mehr umsetzbar ist, können Kantone höhere Emissionen zulassen.
Quelle: Bund/Redaktion