Angriffe auf Geldautomaten sinken deutlich – Massnahmen wirken
Angriffe auf Geldautomaten haben in der Schweiz 2025 einen Rekordtiefstand erreicht – ein Erfolg, der auf die enge Zusammenarbeit zwischen Behörden, Banken und internationalen Partnern zurückzuführen ist.

In der Schweiz ist ab 2019 die Anzahl der Angriffe auf Geldautomaten stark gestiegen. Diese werden in der Regel in kleinen Gruppen von zwei bis vier Personen durchgeführt. Die Täterschaft ist gut organisiert, im Ausland wohnhaft und in weit verzweigte, polykriminelle Netzwerke eingebettet. Um das Phänomen der Geldautomaten-Angriffe effizient zu bekämpfen, haben die Geldautomatenbetreiber zusammen mit den Behörden verschiedene Massnahmen in der Prävention, der Kooperation und der Repression ergriffen. Das zeigt Wirkung: 2025 gab es rekordtiefe 24 Geldautomaten-Angriffe – halb so viele wie im Vorjahr und so wenige wie seit 2019 nicht mehr. Die Erfolgsquote der Täterschaft lag bei rund 30%.
Internationale Zusammenarbeit
Da es sich bei der Täterschaft um international agierende Netzwerke handelt, ist die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie mit betroffenen Ländern wie zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Österreich und den Niederlanden essenziell. Nur so konnten in den Jahren 2023 bis Ende April 2026 rund drei Dutzend Personen im In- und Ausland festgenommen werden, die laut aktuellen Erkenntnissen mit Geldautomatensprengungen in der Schweiz in Verbindung stehen. Beim jüngsten Ermittlungserfolg hat die Niederlande neun mutmassliche Geldautomatensprenger verhaftet.
Schutzmassnahmen für Geldautomaten
Neben den Ermittlungserfolgen hat die Zusammenarbeit mit Bankinstituten und Geldautomatenbetreibern massgeblich zum Rückgang der Geldautomatensprengungen geführt. Seit 2023 führt das Bundesamt für Polizei (fedpol) jährlich Runde Tische auf Fachebene durch. Diese Expertengruppe hat seither verschiedene Massnahmen empfohlen, welche die Sicherheit rund um Geldautomaten erhöht haben. Zu den möglichen Schutzmassnahmen gehören unter anderem: Geldautomaten mit Einfärbesystem ausstatten, Schutzrollladen und Metallplatten einbauen, Nachtschliessung der Selbstbedienungszonen, ältere Modelle mit neuen Geldautomaten ersetzen und geringere Befüllung der Geldautomaten.
Aufgrund der positiven Entwicklung und der Weiterführung der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren erachtet der Bundesrat eine Regulierung der Schutzmassnahmen durch den Gesetzgeber als nicht notwendig.
Quelle: fedpol.admin.ch
