Mehr als fünf Personen verboten

Der Bundesrat hat die Massnahmen nochmals verschärft, weil das Abstand halten zu wenig befolgt wurde. Mit der "Maximal-5-Personen-Regel" – und je 2 Meter Abstand – soll eine Ausgangssperre in der Schweiz verhindert werden. Die Bevölkerung hat es laut Bundesrat also selber in der Hand, ob weiter verschärft werden muss.

Abstand halten
19. März, Augenschein an der Limmat in Zürich: Zu viele Menschen halten sich nicht an die „2-Meter-Abstand-Regel“. Foto: Roger Strässle

Nein, eine Ausgangssperre möchte Gesundheitsminister Alain Berset nicht einführen müssen. Doch der Bundesrat hat am Freitag nochmals eindringlich die Bevölkerung aufgefordert, zu Hause zu bleiben; das gelte insbesondere für Personen, die krank oder über 65 Jahre alt seien. Nach draussen gehen solle nur, wer zur Arbeit oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen müsse. Damit sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in den Spitälern verhindert werden.

Abstand halten zu wenig befolgt

Weil das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt wird, hat die Bundesregierung jetzt beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen sei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei könne bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen, so der Bundesrat.

Baustellen droht Schliessung

Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, verpflichtet der Bundesrat zudem  die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstand halten einzuhalten. Die Arbeitgeber müssten deshalb die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie seien ebenfalls verpflichtet, Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu verhindern. Die Kantone könnten einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung schliessen, so der bundesrätliche Befehl.

Quelle: Bund

 

Unterstützung für Wirtschaft

Der Bundesrat hat zudem am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Covid-19-Folgen ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken geschnürt. Mit den bereits am 13. März beschlossenen Massnahmen sollen insgesamt über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Der nächste Schritt sei nun der Einbezug des Parlaments. Die Finanzdelegation der Eidgenössischen Räte (FinDel) werde anfangs nächster Woche darüber befinden. Bereits am kommenden Donnerstag, 26.3., sollen Unternehmen die Möglichkeit haben, bei ihrer Hausbank Kredite unbürokratisch zu erhalten.

Mit der Massnahme will man die leidende Wirtschaft stützen, die Löhne der Beschäftigten sichern und selbständig Erwerbenden unter die Arme greifen. Unterstützung erhält auch der Kultur- und Sportbereich, um Konkurse zu verhindern und einschneidende finanziellen Folgen abzufedern, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung heisst.

 

 

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