Arbeitsschutz im Rohbau

Eine neue kompakte und verständliche Broschüre und Branchenregel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Rohbau“ bündelt Arbeits- und Gesundheitsschutzmassnahmen für Verantwortliche auf Baustellen.

Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. © DGUV

Vom Einfamilienhaus bis hin zur grossen Liegenschaft – wer auf einer Baustelle tätig ist, hat es mit zahlreichen unterschiedlichen Gewerken, Arbeitsmitteln und Maschinen zu tun. Mit der neuen Branchenregel 101-601 „Rohbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Verantwortliche einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen, mögliche Gefährdungen und entsprechende Präventionsmassnahmen für Arbeiten im Rohbau.

Handlungsanweisungen für die sichere Baustelle

Wer ist für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich, wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt sind? Was sind neben Abstürzen die häufigsten Gefahren im Rohbau und wie kann man diese vermeiden? Welche Massnahmen sind notwendig, um Beschäftigte vor Schadstoffen, Lärm oder zu grosser körperlicher Belastung zu schützen? Auf Fragen wie diese gibt die Branchenregel verständliche Antworten und praxisbezogene Handlungsanweisungen. Verantwortliche erfahren darin das Wichtigste zur Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Gerüsten, zum Einsatz von Maschinen oder auch zu verschiedenen Tätigkeiten des Rohbaus wie beispielsweise Mauer- oder Zimmerarbeiten.

Übersichtliches Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau

Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. „Die neue Branchenregel bündelt all diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmassnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Massnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. An der Erarbeitung der Branchenregel waren neben Fachexperten der Unfallversicherung insbesondere Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft beteiligt. „Aufgrund der engen Zusammenarbeit liegt uns nun ein Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau vor, das von allen Partnern mitgetragen und genutzt wird.“

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Unfall für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die über 100-seitige Branchenregel „Rohbau“ ist die erste Publikation dieser Art für das Bauwesen. Sie dient Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Interessierte können die DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar bestellen. Der Bezug der Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Beitrag inbegriffen.

Text: www.dguv.de

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