Arbeitssicherheit bei der Forstarbeit wird verstärkt
Mit der Revision des Waldgesetzes werden für Arbeiter in der Holzernte Arbeitssicherheitskurse obligatorisch.
Der Bundesrat hat die Revision der Waldverordnung genehmigt. Damit sollen zum einen die Schweizer Wälder besser geschützt werden, aber auch die Arbeitssicherheit bei der Holzernte verbessert werden.
So müssen Auftragnehmer für Holzerntearbeiten im Wald neu nachweisen, dass ihre Arbeitskräfte einen vom Bund anerkannten Kurs zum Thema Arbeitssicherheit absolviert haben.
Holzerntearbeiten im Wald beinhalten das Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen und Baumstämmen. Andere Arbeiten im Wald, wie etwa die Jungwaldpflege (mit Baumdurchmesser bis 20 cm auf 1.3 m über Boden gemessen) oder Unterhaltsarbeiten an Waldstrassen sind nicht betroffen.
Ebenso wenig erfasst von der Ausbildungspflicht sind Holzerntearbeiten, welche ausserhalb von direkten Auftragnehmer- und Arbeitgeberverhältnissen ausgeführt werden, wie Holzerntearbeiten im eigenen Privatwald. Eine Übergangsregelung erlaubt den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern eine Frist von 5 Jahren nach Inkrafttreten des WaG, bis der Kursnachweis erbracht werden muss.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Kurse sollen allgemeine Themen der Arbeitssicherheit wie Notfallplan, Schutzausrüstung, Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Gesundheitsschutz (z.B. Ergonomie, Heben und Tragen) beinhalten, wie auch die sichere Durchführung der spezifischen Holzerntetechniken und -verfahren praxisorientiert aufzeigen. Im Normalfall genügt eine Gesamtdauer von 10 Tagen, welche auch in Abschnitten von z.B. zwei Mal fünf Tagen besucht werden kann.
Die Änderungen der Waldverordnung und das revidierte Waldgesetz treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.