Aufgepasst, diese neue Verkehrsregeln gelten ab 2021

Am 1. Januar 2021 treten neue Verkehrsregeln in Kraft, die sowohl Autofahrer als auch Velofahrer und Fussgänger betreffen. Für eine sichere Fahrt lohnt es sich, sich mit den wichtigsten Neuregelungen vertraut zu machen.

Verkehrsregeln

Ab 2021 gilt auf Schweizer Strassen eine Reihe neuer Verkehrsregeln. Für eine sichere Fahrt lohnt es sich, sich mit den wichtigsten neuen Verkehrsregeln vertraut zu machen.

Rechts vorbeifahren
Bei Staus, stockendem Verkehr oder bei einem Unfall darf an den auf der linken Spur fahrenden Autos rechts vorbeigefahren werden. Rechtsüberholen und wieder einschwenken bleibt weiterhin verboten. Die Massnahme soll die Kapazität stark frequentierter Strecken erhöhen und somit zur Verflüssigung des Verkehrs beitragen.

Rettungsgassen
Um den Einsatz der Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft im Falle von stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse in der Mitte der Fahrbahn bilden. Dabei darf in keinem Fall auf den Pannenstreifen ausgewichen werden.

In Tunnels müssen sich Fahrzeuge dabei so nah wie möglich am Fahrbahnrand halten. Auf dreispurigen Autobahnen sollen sich Benutzer der mittleren Spur rechts und die der linken Spur sich links halten, damit den Rettungsfahrzeugen eine Durchfahrt ermöglicht wird.

Wichtig ist, in solchen Fällen, die Warnblinker früh genug einzuschalten, um Auffahrunfälle oder seitliche Kollisionen zu verhindern. Seit mehreren Jahren empfiehlt der TCS diese Vorgehensweise, da sie den Einsatz der Rettungsfahrzeuge beschleunigt.

Neu gilt auf der Autobahn zudem eine Reissverschlusspflicht, wenn auf der Autobahn eine Spur entfällt. Lenkerinnen und Lenker sollten die Fahrzeuge dabei am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen. Die neue Regel will frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindern.

An roten Ampeln dürfen Fahrräder und Motorfahrräder rechts abbiegen
Fahrräder und Motorfahrräder im Stadtverkehr dürfen bei entsprechender Kennzeichnung nun bei einer roten Ampel rechts abbiegen. Es handelt sich dabei nicht um eine allgemeine Erlaubnis, rechts abzubiegen.  Aber Vorsicht: Die Situation ist noch für viele neu und ungewohnt. Die Velos und Mofas müssen den anderen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich weiterhin den Vortritt lassen.

Velofahrer bis 12 Jahre dürfen auf den Trottoirs fahren
Kinder bis 12 Jahre dürfen in Zukunft auf der rechten Seite des Trottoirs fahren, wenn auf ihrer Strecke kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Sie müssen jedoch den Fussgängern den Vortritt gewähren. Der TCS hat diese Massnahme im Interesse des Langsamverkehrs und der Sicherheit der Kinder unterstützt. Das Trottoir sollte jedoch immer im Schritttempo befahren werden.

Schleuse für Fahrradfahrer
Die städtischen Behörden können zukünftig bei örtlicher Gegebenheit Schleusen für Fahrräder auf der Fahrbahn vor Lichtsignalen markieren, auch wenn kein Fahrradstreifen vorhanden ist. Dies erlaubt den Velofahrern, sich vor die anderen Verkehrsteilnehmer zu stellen und damit sichtbarer zu werden. Das Unfallrisiko bei der Wiederanfahrt ist so kleiner.

Neue Einrichtungen in den Tempo-30-Zonen
Um den Langsamverkehr sicherer zu machen, dürfen in Zukunft in den Tempo-30-Zonen Signale angebracht werden. In den Tempo-20- und Tempo-30-Zonen können für Velofahrer Vortrittswege geschaffen und auf dem Boden markiert werden. In diesen Fällen wird der dort geltende Rechtsvortritt aufgehoben.

Neue Orientierungsmarkierungen können ebenfalls zur Sicherheit der Fussgänger angebracht werden. Beispielsweise Fussabdrücke, die den sichersten Überquerungsort anzeigen. In dem Zusammenhang erinnert der TCS daran, dass bei Nichtvorhandensein eines Fussgängerstreifens Fussgänger die Strasse in einer Tempo-30-Zone überall überqueren dürfen, jedoch kein Vortrittsrecht haben.

Wohnwagengespanne dürfen bis 100 km/h fahren
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen für Gespanne mit Anhängern oder Wohnwagen (bis 3,5 Tonnen) erhöht sich von 80 auf 100 km/h. Die Anhängelast darf das auf dem Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs angegebene maximale Gewicht nicht überschreiten. Der Anhänger muss zudem mit für diese Geschwindigkeit zugelassenen Reifen ausgerüstet sein.

Quelle: TCS

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