Auswertung der Krisenorganisation in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie
Der Bundesrat hat am 23. September 2022 den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Parlaments (GPK) zur Krisenorganisation in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Reihe an Empfehlungen zur Krisenorganisation des Bundes.
Am 23. September 2022 hat der Bundesrat einen Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments (GPK) zur Krisenorganisation in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie zur Kenntnis genommen. Untersucht werden unter anderem die Arbeit und Koordination der Hauptorgane der Krisenorganisation der Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesstabs Bevölkerungsschutz (BSTB) und des Krisenstabs des Bundesrats Corona (KSBC). Dabei wurde vor allem die Pandemiephase von Anfang Januar bis Juni 2020 untersucht.
Covid-19-Pandemie «zufriedenstellend» bewältigt
Der Bericht folgert, dass die Schweiz mit ihrer Krisenorganisation die Pandemie im Grossen und Ganzen «zufriedenstellend» bewältigt habe. Es werden aber auch elf Empfehlungen festgehalten, wie das Krisenmanagement des Bundes künftig optimiert und die Koordination zwischen den einzelnen Stellen verbessert werden kann.
Dazu zählt etwa die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, die durch das Mandat der Swiss National Covid-19 Science Task Force etabliert und verbessert werden konnte. Zudem wurde laut des Berichts das Netzwerk mit den relevanten externen Stakeholdern ausgebaut und ein schneller Einbezug in das Krisenmanagement sichergestellt (z.B. Kultur-, Gastro- und Reisebranche).
Laufende Arbeiten
Weitere laufende Arbeiten beinhalten die Revision des Epidemiengesetzes. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2023 die Vernehmlassung zum revidierten Gesetz eröffnen können. Die Botschaft soll im Laufe des Jahres 2024 an das Parlament überwiesen werden.
Weitere Revisionen im Gange befinden sich beim nationalen Pandemieplan. Ende 2021 legte die Eidgenössische Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) ein Grobkonzept des künftigen generellen Pandemieplans vor. Dieses sieht eine Neuausrichtung auf alle relevanten potentiell pandemischen Erreger vor. Die laufenden Revisionsarbeiten werden mit wichtigen vorsorgerelevanten Revisionsprojekten und –vorhaben koordiniert, so zum Beispiel im Bereich der Rechtsgrundlagen, des Krisenmanagements oder der Versorgung mit kritischen Gütern.
Quelle: Bundesrat/Redaktion