Diebstahl aus Autos – bestimmte Fahrzeuge sind begehrt

Letztes Jahr wurden der AXA rund 4000 Diebstähle aus Autos gemeldet. Gerade in den Sommerferien schlagen Täter gerne zu. Jeder fünfte Klau aus dem Fahrzeug geschieht ennet der Grenze. Und: Diebe bevorzugen bestimmte Automarken.

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Gemäss Daten des Bundes unternehmen Schweizerinnen und Schweizer zwei von drei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass das Auto geknackt oder die Scheibe eingeschlagen wird – und schon sind das neue iPhone, das teure Navi oder sonstige Wertgegenstände weg. So geht es jährlich einer oder einem von 200 Schweizer Autolenkerinnen und Autolenkern, wie die AXA schreibt. Gerade in den Sommerferien würden sich häufiger Diebstähle aus Fahrzeugen ereignen als sonst. Laut der AXA-Schadenstatistik über die letzten zehn Jahre werden im Ferienmonat Juli rund ein Viertel mehr Autos ausgeräumt als in einem Durchschnittsmonat. Auch die Monate August und Oktober liegen deutlich über dem Schnitt.

Einer der Gründe: «In den Sommermonaten sind Herr und Frau Schweizer mehr im Ausland unterwegs», sagt Patrick Villiger, Leiter Schaden Motorfahrzeuge bei der AXA. Über 70 Prozent aller Diebstähle aus Autos im Ausland würden dabei in Italien und Frankreich passieren – beides beliebte und mit dem Auto gut erreichbare Feriendestinationen.

Genf und Waadt sind Spitzenreiter

Doch: Vier von fünf Fällen übers ganze Jahr gesehen geschehen im Inland, wie es beim Versicherer heisst. Auch hier sei ein Anstieg über die Ferienmonate erkennbar. Versicherte aus Genf würden der AXA prozentual am häufigsten aus dem Auto entwendete Gegenstände melden – jede 67. Person sei jährlich betroffen. Auch die Kantone Waadt, Neuenburg, Tessin und Basel-Stadt lägen über dem Schweizer Schnitt. «Wir führen diese Unterschiede auf die Grenznähe zu Frankreich und Italien zurück. Die Bewohnerinnen und Bewohner der besagten Kantone sind häufiger in diesen risikoreichen Ländern unterwegs. Und umgekehrt halten sich auch die organisierten Banden, welche Diebesgut ins Ausland schaffen, häufiger in Grenzregionen auf», so Patrick Villiger. Am wenigsten Diebstähle pro Anzahl Versicherte gebe es in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Uri und Obwalden. Das Risiko für die Bevölkerung dort sei rund 10-mal kleiner als für jene in Genf.

Suzuki und Subaru mehrheitlich verschont 

Was ebenfalls auffällt: Die Langfinger scheinen gewisse Automarken zu bevorzugen. So ist gemäss Schadenstatistik der AXA das Risiko für Diebstahl aus Autos der Marken Alfa Romeo, Smart und Land Rover am grössten (Quote 0,8%). Autos der Marken Suzuki und Subaru würden hingegen mehrheitlich verschont bleiben (Quote 0,2%). «Über die Gründe können auch wir nur spekulieren», so Patrick Villiger.

7 Millionen Franken Schaden

Im letzten Jahr hat die AXA rund 4000 Diebstähle aus Fahrzeugen verzeichnet und ihren Kundinnen und Kunden total 7,3 Millionen Franken erstattet – im Durchschnitt rund 1800 Franken pro Fall. Laut Versicherung lag damit das Schadenausmass in etwa auf Niveau von vor der Pandemie, wobei die Anzahl Fälle im langjährigen Vergleich tendenziell abnimmt, die durchschnittliche Schadenhöhe aber zunimmt. Meistens hätten es die Täterinnen und Täter auf Wertgegenstände, Taschen und Portemonnaies abgesehen. «Es sollten daher keine Wertsachen im Auto liegen – sicherlich nicht sichtbar, aber auch nicht im Handschuhfach oder Kofferraum. Zudem sollte man das Auto immer abschliessen und die Fenster zumachen – auch bei kurzen Abwesenheiten. Ebenfalls hilft es, das Fahrzeug an Orten zu parkieren, die stark frequentiert oder überwacht sind», empfiehlt Patrick Villiger. Die Versicherung decke den Schaden, wenn die entwendeten Gegenstände im Fahrzeug eingeschlossen oder mit diesem fest verbunden seien. Für Cabriolets bedeute dies, dass das Dach zu sein müsse oder dass sich Gegenstände in abgeschlossenen Fächern befinden müssten. Versichert sei ein Diebstahl aus einem Fahrzeug sowohl in der Hausrat- als auch in der Motorfahrzeug-Kaskoversicherung, schreibt die AXA abschliessend.

Tipps für eine ergonomische Haltung auf längeren Reisen

Ferien stehen an. Doch lange Autofahrten, unbequeme Sitzpositionen im Flugzeug oder im Zug und schlechte Betten im Hotelzimmer können dem Reiseglück im Wege stehen. Die Aktion Gesunder Rücken (AGR) hat wichtige Tipps zusammengestellt, wie man auch auf Reisen seinen Rücken gesund halten kann.

Rückenprobleme
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Nach einer stressigen Anreise mit Auto, Bahn oder im Flieger, muss das schwere Gepäck am Zielort zunächst ins Hotelzimmer bugsiert werden und dann lässt die Ausstattung der Unterkunft hinsichtlich ergonomischer Sitz- und Schlafmöbel zu Wünschen übrig. Doch die Rückengesundheit muss auf Reisen nicht zu kurz kommen. „Besonders vorbelastete Menschen können schon bei der Planung einer Reise die Weichen für ein rückenfreundliches Reisen stellen“, sagt AGR-Geschäftsführer Detlef Detjen.

Entspannt anreisen

Grundlegend ist die Auswahl des richtigen Reisegepäckes, um den Rücken nicht gleich bei der Anreise unnötig zu belasten. Denn gerade schwere Koffer können zu Belastungen für den Rücken führen. “Wir empfehlen deshalb, auf leichtes Gepäck zu achten und gegebenenfalls auf einen Trolley zurückzugreifen. Anstatt einen schweren Koffer zu packen, ist es viel sinnvoller, das Gewicht auf mehrere Taschen zu verteilen”, so Detjen. Mittels Rucksäcken können schwere Gegenstände gut und nah am Körper getragen werden, das beugt einer einseitigen Belastung vor.

Wer mit dem Auto anreist, profitiert von Autositzen, die dem Rücken ausreichend Unterstützung bieten und so Verspannungen und Schmerzen verhindern. AGR-zertifizierte Autositze verfügen über eine Lordosenstütze sowie über vielseitige Einstellungen von Sitz und Rückenlehne. Detjen: “Grundsätzlich lässt sich aber jeder Sitz hinsichtlich der Sitzhöhe und -neigung optimieren, um die Belastung für den Rücken zu verringern.

”Bei längeren Reisen ist zudem ein Nackenstützkissen im Reisegepäck hilfreich. Gerade bei einem Nickerchen im Sitzen während eines Flugs oder einer Zugfahrt, sind Verspannungen vorprogrammiert, wenn der Nacken dabei nicht unterstützt wird. Um den Beschwerden vorzubeugen, sollte das Kissen daher eine ausreichende Stützwirkung haben und den Nacken in einer natürlichen Position halten.

Tagsüber aktiv bewegen und nachts ergonomisch liegen

Bei der Auswahl des Hotels ist es empfehlenswert, auf eine ergonomische Ausstattung der Zimmer zu achten, denn rückenfreundliche Bettsysteme sind in vielen Hotels immer noch Mangelware. Serviceorientierte Häuser bieten ihren Gästen aber ein sinnvolles Extra in Sachen Rückengesundheit an.

Erholung in der Nacht ist besonders dann wichtig, wenn man den Tag aktiv mit viel Bewegung verbracht hat – und das tut vor allem auch dem Rücken gut. Denn nichts schafft einen besseren Nährboden für Rückenschmerzen als das lange und bewegungsarme Verharren im Sitzen oder Liegen. Wer auf seinen Urlaubsplan aus einer Mischung aus Aktivität und Entspannung setzt, schafft damit eine wichtige Voraussetzung für schmerzfreie Ferien und verschafft seinem Körper und Geist Erholung vom Alltag. Leichte Aktivitäten wie Schwimmen, Wandern, Yoga, Fahrradfahren zum Beispiel in Kombination mit Entspannung, Sauna-Besuchen und Massagen tragen zu einer ganzheitlichen Erholung bei und helfen, den Rücken von Stress und Anspannung zu entlasten.

„Was im Alltag gilt, ist auch im Urlaub richtig: Eine Mischung aus Bewegung und Entspannung ist der Schlüssel zu einem rückengesunden Alltag“, erklärt Detjen. Manchmal ist jedoch ein Tag mit Buch am Strand genau das Richtige, um den Akku aufzuladen. Für diesen Fall bietet der Aktion Gesunder Rücken e. V. auf seiner Webseite www.agr-ev.de zahlreiche Übungen, um dem Rücken morgens und abends auch im Urlaub eine kleine Freude zu bereiten.

Checkliste für eine rückenfreundliche Reiseplanung 

Vor der Reise:

  • Planen Sie Ihre Reise im Voraus und halten Sie nach Unterkünften mit rückenfreundlichen Betten und Sitzgelegenheiten Ausschau.
  • Packen Sie leicht und verwenden Sie Koffer mit Rollen und einem ausziehbaren Griff, um das Tragen von schweren Gepäckstücken zu vermeiden.
  • Erstellen Sie eine Packliste, um sicherzustellen, dass Sie nur die notwendigen Gegenstände mitnehmen und unnötige Belastungen für Ihren Rücken vermeiden.

Während der Reise:

  • Vermeiden Sie lange Zeiten im Sitzen oder Stehen. Planen Sie regelmäßige Pausen und Spaziergänge ein, um Ihre Muskeln und Gelenke zu lockern.
  • Vermeiden Sie schweres Heben oder Tragen von Gepäck. Nutzen Sie Gepäckwagen, wenn verfügbar.
  • Verwenden Sie ergonomische Sitzkissen und Nackenstützkissen, wenn Sie lange Zeit im Sitzen verbringen müssen, um den Druck auf Ihren Rücken zu reduzieren.
  • Wenn Sie mit dem Auto fahren, stellen Sie sicher, dass der Sitz richtig eingestellt ist und nehmen Sie regelmäßige Pausen, um sich zu strecken und zu bewegen.
  • Setzen Sie im Urlaub auf eine Mischung aus Aktivität und Entspannung, um Ihren Körper beweglich zu halten.

Pressetext: Aktion Gesunder Rücken

 

Gebäudetechnik: Planung von ­Beschallungsflächen

Wenn in einem Gebäude ein Notfallereignis eintritt, müssen die ­betroffenen Personen so schnell wie möglich darüber informiert und zur Selbstrettung animiert werden. Die Alarmierung der gefährdeten Personen kann durch eine Sprachalarmanlage (SAA) oder ein elektroakustisches Notfallwarnsystem (ENS) erfolgen. Wie werden solche Systeme geplant, damit am Schluss die gefährdeten Personen bei einem Ereignis auch die Selbstrettung einleiten?

Beschallungsflächen
Abb 1: Die Schallwellen werden aus den Lautsprechern in der Decke ausgegeben und im Raum verbreitet. Diese prallen, je nach Absorptionsgrad, mehr oder weniger stark von den Flächen im Raum ab.

Bei den Systemarten SAA und ENS ist, neben der zielgerichteten Alarmierung via Lautsprecher oder andere Alarmgeber, auch eine gewisse Ausfallsicherheit gegeben. Umgangssprachlich werden solche Systeme auch Evak-Anlagen oder ELA (elektroakustische Lautsprecheranlage) genannt, wobei diese Begriffe keine Aussage über die Qualität oder die Funktionalität der Anlage machen.

Gefährdete Personen erreichen

Neben dem Erreichen der gefährdeten Personen ist es zentral, dass diese korrekt reagieren. Der Schwerpunkt bei Evakuationsanlagen, auch bekannt als Evak-Anlagen, liegt auf der akustischen Alarmierung durch Sprache. Diese Methode bringt viele Vorteile, wie beispielsweise die individuelle Durchsagemöglichkeit sowie die schnelle Reaktion der gefährdeten Personen. Denn eines der wichtigsten Ziele solcher Anlagen ist die ausreichende Verständlichkeit. Sie kann am Schluss der Installation über eine Messung nachgewiesen werden. In der Branche spricht man dabei von der Masszahl STI (Speech Transmission Index). STI kann über mehrere Wege gemessen werden: Bei Evak-Anlagen hat sich in der Praxis die Messmethode STI-PA (Speech Transmission Index for Public Address Systems) bewährt.

Entscheidender Faktor

Wir kennen alle die Situation: In einem Gespräch versteht man das Gegenüber nicht gut, weil dieses zu weit weg ist, die Umgebung sehr laut ist oder andere Einflüsse die Kommunikation beeinträchtigen. Ähnlich verhält es sich bei Evak-Anlagen: Die akustischen Gegebenheiten müssen stimmen, damit die gefährdeten Personen auch verstehen, wie sie in ­einem Notfall reagieren müssen.

Raumakustik

Jeder Raum verhält sich akustisch anders. Gewisse Räume haben eine eher «trockene» Raumakustik. Dies bedeutet, dass die Materialien im Raum viele Schallwellen aufnehmen und nicht zurücksenden. Die Materien sind eher weich (z.B. Teppiche, perforierte Decken usw.). Wenn in einem solchen Raum eine Durchsage gemacht wird, ist sie tendenziell gut verständlich. Die Durchsage «hallt» in diesem Fall nur wenig.

Räume, in denen es hallt, sind das Gegenteil. Die Materialien in einem solchen Raum sind eher hart (Glas, Stein, Beton usw.). Sie werfen viele Schallwellen zurück. Wenn eine Durchsage in einem «halligen» Raum gemacht wird, ist es schwierig für die dortigen Personen, die Durchsage zu verstehen. Die Raumakustik hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie gut die Verständlichkeit ist, aber auch, wie das Raumklima sich für den Benutzer anfühlt (siehe Abb. 1).

Störschallpegel

Störende Geräusche kennt man vom Alltag (z.B. Strassen- oder Baulärm). In einem Raum haben Störgeräusche einen negativen Einfluss auf die Verständlichkeit.

Man stelle sich folgende Situation vor: Sie befinden sich an einem Bahnhof und hören eine Durchsage: Das «Nutzsignal» ist die Lautsprecherdurchsage mit wichtigen Informationen; das «Störgeräusch» ist ein durchfahrender Zug. In der Praxis ist deshalb der sogenannte «Signal-Rausch-Abstand» entscheidend. Das Nutzsignal (in unserem Beispiel die Durchsage) soll mindestens zehn Dezibel (dB) höher sein als das Störsignal (im Beispiel der vorbeifahrende Zug). Wenn dieser Praxiswert eingehalten wird, haben störende Signale nach wie vor einen negativen Einfluss auf die Verständlichkeit, dieser ist aber relativ tief.

Weitere akustische Einflüsse

Neben den oben eher rudimentär beschriebenen Einflüssen gibt es noch viele weitere Punkte bezüglich Akustik zu beachten, wie zum Beispiel das Thema Frequenzbereich, Nachhall (oder RT 60) oder Maskierungseffekt. Diese haben ebenfalls eine Relevanz für eine gute Verständlichkeit, der Fokus dieses Beitrages liegt jedoch in der Planung von Beschallungsflächen.

Die Wahl des richtigen Lautsprechers

Als Hauptalarmgeber werden bei Evak-Anlagen bekanntlich Lautsprecher eingesetzt. Die Ausführung ist dabei meistens in 100 Volt. Dies bedeutet, dass die Lautsprecher ab den Leistungsverstärkern (bei Vollaussteuerung) mit 100 Volt angesteuert werden und das Signal am Lautsprecher mithilfe eines Transformators abgenommen wird. Diese Technologie bringt bei solchen Anlagen Vorteile.

So können zum Beispiel die Kabelwege sehr lange ausgeführt werden und es können pro Lautsprecherlinie viele Lautsprecher hintereinander angeschlossen werden. Zudem ist ein individueller Leistungsabgriff pro Lautsprecher möglich. Die Lautsprecher gibt es in den verschiedensten Bauweisen und je nach Ausführung haben sie andere Eigenschaften. Es ist also wichtig, den passenden Lautsprechertyp für die benötigte Anwendung zu wählen. So sind Einbau- und Aufbaulautsprecher am besten geeignet, um eine gleichförmige, flächendeckende und gut verständliche Beschallung zu erreichen. Projektionslautsprecher hingegen werden hauptsächlich in Gängen eingesetzt, wo eine gerichtete Schallausbreitung erreicht werden soll.

Die üblichen Einsatzorte von Druckkammerlautsprechern sind aufgrund ihrer Witterungsbeständigkeit vorwiegend im Aussenbereich oder in lauten Umgebungen wie Industrie- oder Produktionshallen. Für spezielle Anwendung der Tunnelbeschallung, die absolut höchste Anforderungen an Planung, Akustik und Lautsprecher stellt, sind ­eigens dafür entwickelte Grenzflächenhörner erhältlich.

Tabelle 1 erläutert die wichtigsten Lautsprechereigenschaften sowie deren Bedeutung.

Beschallungsflächen
Tabelle 1: Sie erläutert die wichtigsten Eigenschaften sowie deren Bedeutung.

 

Planung von Beschallungsflächen

Aufgrund der beschriebenen akustischen Einflüsse ist nicht immer ganz einfach zu planen, wie viele Lautsprecher in welchem Fall notwendig sind respektive wo und wie diese montiert werden müssen, um eine ausreichende Verständlichkeit zu erreichen. In der Praxis unterscheidet man zwischen zwei Bereichen: einfache Beschallungsflächen und anspruchsvolle Beschallungsflächen.

Bei einfachen Beschallungsflächen sind die akustischen Einflüsse eher positiv oder gering. Wir haben einen eher tiefen Störschallpegel, die Raumhöhe und die Nachhallzeit sind eher tief und die verwendeten Flächen im Raum haben gute Absorptionseigenschaften. Typische Beispiele sind Büroräume, Sitzungszimmer, Grossraumbüros, Schulungsräume oder ähnliche Räume und Bereiche (viele weiche Materialien, eher ruhigere Umgebung usw.). Bei diesen Beschallungsflächen lässt sich relativ einfach einschätzen, wie viele Lautsprecher in gewissen Bereichen notwendig sind, damit das Resultat am Schluss ausreichend ist. Abbildung 2 (siehe unten) ist ein guter Indikator, um einschätzen zu können, wie viele Quadratmeter ein Lautsprecher bei welcher Montagehöhe abdeckt. Damit kann schnell eingeschätzt werden, wie viele Lautsprecher in einem Gebäude nötig sind, und damit auch, welche Kosten eine Anlage haben wird.

Bei anspruchsvollen Beschallungsflächen ist dies schwieriger zu bestimmen. Schallharte Oberflächen, hohe Räume, laute Störgeräusche oder eine schlichtweg komplexe Raumakustik haben einen hohen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Bei der Planung solcher Flächen ist viel Erfahrung gefragt. Generell kann man sagen, dass bei diesen Flächen die Wahl der richtigen Lautsprechertypen, des Schalldrucks sowie der Montageposition (und Ausrichtung) sehr wichtig ist, damit eine ausreichende Verständlichkeit erreicht werden kann. Generell werden auch mehr Lautsprecher benötigt als bei einfachen Beschallungsflächen. Im Zweifelsfall wird empfohlen, eine Fachperson beizuziehen oder eine akustische Simulation des Bereichs durchzuführen, um keine negativen Überraschungen zu erleben.

Fazit

Bei der Planung und Projektierung von Evak-Anlagen haben akustische Parameter einen entscheidenden Einfluss, ob die Anlage ihre Hauptaufgabe, die Personen schnell und verständlich zu erreichen, erfüllen kann. Neben der Planung von Beschallungsflächen gibt es noch weitere wichtige Planungsschritte, wie zum Beispiel die Bestimmung des Beschallungsumfangs, den genauen Anlagetyp, die Alarmierungszone oder die Verdrahtungsart. Vorgängig muss abgeklärt werden, für welche Notfallszenarien die Anlage eingesetzt wird oder mit welchen Drittsystemen sie kommunizieren soll. Nicht zuletzt müssen solche Anlagen in ein Sicherheits- respektive Brandschutzkonzept miteinbezogen werden.

Zum Autor: Christian Gschwend, Obmann der Technischen Arbeitskommission SAA & ENS, SES-Verband.

Beschallungsflächen

Abb. 2: Gezeigt wird der Abdeckungsumfang von Lautsprechern.

SES-Grundkurs

Der SES, Verband Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen, bietet einen Kurs zum Thema Sprachalarmanlagen (SAA) und elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) an. In der Weiterbildung an der Schweizerischen Technischen Fachschule Winterthur wird das Grundwissen über SAA und ENS geschult und Elemente aus der Planung, Ausführung und Wartung als Basisgrundlage vermittelt. Der eintägige Kurs findet mehrmals im Jahr statt. Anmeldung unter: bit.ly/3phY8rQ.

Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken

Die Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt. Das bringt laut Bundesrat mehr Schutz der Zivilluftfahrt vor Cyberrisiken und tangiert weitere Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit.

Flugverkehr
Bild: Flughafen Zürich AG

Die Resilienz der Zivilluftfahrt gegenüber Cyberrisiken stärken – das ist das Ziel des neuen EU-Verordnungspaketes über die Informationssicherheit. Die neuen EU-Bestimmungen schreiben die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) bei den in der Zivilluftfahrt tätigen Organisationen vor, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in seiner Medienmitteilung schreibt. Dieses Managementsystem diene dazu, Informationen und Systeme besser vor Cyberrisiken zu schützen. Beaufsichtigt werde die Einführung in den 230 davon betroffenen Organisationen durch das Bazl. Das Amt selber habe ebenfalls ein derartiges Managementsystem einzuführen. Die Vorgaben dazu seien auf europäischer Stufe harmonisiert und würden bestehende Vorgaben im Nationalen Sicherheitsprogramm Luftfahrt ergänzen. Sie seien zudem kompatibel mit den bestehenden Massnahmen im Rahmen der nationalen Cybersicherheitsstrategie.

Vereinfachung für Sport- und Freizeitluftfahrzeuge

Ein weiteres Verordnungspaket werde es erlauben, die Entwicklung und Herstellung von Sport- und Freizeitluftfahrzeugen zu vereinfachen, so das Bazl. Der administrative sowie finanzielle Aufwand für die beteiligten Organisationen werde reduziert, heisst es in der Medienmitteilung. Die neuen Vorschriften würden gleichzeitig gewährleisten, das erforderliche Sicherheitsniveau zu erhalten.

Eine weitere neue Bestimmung betreffe die Flugsicherheit und den Mindestreifendruck von Grossflugzeugen. Diese Bestimmung würde es erlauben, das hohe einheitliche Niveau der Flugsicherheit in der Schweiz und der EU aufrechtzuerhalten, heisst es abschliessend.

Salto vertieft Partnerschaft mit Essecca

Salto Systems hat eine Minderheitsbeteiligung an der österreichischen Essecca GmbH erworben. Zusammen mit der Investition haben beide Unternehmen ihren Vertriebsvertrag erneuert: Das ermögliche es der Essecca, auch in Zukunft die Zutrittslösungen von Salto als Exklusivdistributor auf dem österreichischen Markt anzubieten.

Salto Systems AG
Salto Systems AG und Essecca GmbH intensivieren ihre Zusammenarbeit. Bild: zVg

 

Mit der erweiterten Partnerschaft rücke man näher an den österreichischen Markt, schreibt der Zutrittsspezialist Salto. Parallel würden die österreichischen Kunden weiterhin von der starken Marktexpertise und -präsenz von Essecca profitieren.

Intensivere Zusammenarbeit

Das Ziel der Vereinbarung sei, Essecca noch besser beim weiteren Wachstum zu unterstützen und den Kunden auf dem österreichischen Markt einen aussergewöhnlichen Service zu bieten. Die Beteiligung von Salto an Essecca ermögliche es beiden Seiten, auf technischer Ebene intensiver zusammenzuarbeiten. Die Kombination der technologischen Führerschaft bei Zutrittskontrollsystemen von Salto und der Erfahrung in der Implementierung von Komplettlösungen von Essecca sorge durch die Digitalisierung von Gebäuden für maximalen Kundennutzen, so das Unternehmen.

Während Essecca weiterhin der Hauptvertriebspartner für das Salto-Portfolio in Österreich bleibe, werde das zur Salto-Gruppe gehörende Unternehmen Gantner Electronic sein eigenes Produkt- und Lösungsangebot in den Bereichen intelligente Schrankschliesslösungen, Online-Zutrittskontrolle, bargeldloses Bezahlen und Ticketingsysteme durch die Integration der Salto-Produktlinien in seine eigenen Plattformen weiter vorantreiben, heisst es abschliessend.

 

Der Schlüsselhersteller Dormakaba muss gewaltig sparen

Der weltweit tätige Schliesstechnikkonzern Dormakaba, der in der Schweiz Produktionswerke im zürcherischen Rümlang und Wetzikon hat, muss kräftig auf die Sparbremse treten und gut zehn Prozent seiner Belegschaft abbauen.

CEO Jim-Heng Lee. Pressebild

In der Pressemeldung des Unternehmens heisst es: «Dormakaba lanciert ein Transformationsprogramm, um die Kundenorientierung weiter voranzutreiben und das Unternehmen für die Zukunft zu stärken, damit es seine mittelfristigen Ziele erreichen kann. Als Ergebnis erwartet das Unternehmen bis 2025/26 Kosteneinsparungen in Höhe von ca. 170 Mio. Franken und einen Nettoabbau von bis zu 800 Vollzeitstellen.» Mit dem Vorgehen wolle man die weltweite Produktionsstruktur weiter konsolidieren, die Anzahl der Zulieferer reduzieren, die Beschaffungskapazitäten verbessern und die Produktentwicklung durch eine einzige globale Planung neu fokussieren, heisst es in der Medienmitteilung vom 3. Juli.

Abbau von bis zu 1800 Stellen

Der Industriekonzern gehört weltweit zu den drei führenden Anbietern der Schliesstechnikbranche und beschäftigt insgesamt knapp 16’000 Stellen. Gemäss Information ist die Rede von einem Abbau von bis zu 1800 Stellen. Allerdings will man bei Dormakaba auch Leute rekrutieren, was etwa dem Wegfall von netto 800 Stellen entspricht.

Anleger begrüssen den Schritt

Das Transformationsprogramm soll laut Dormakaba sicherstellen, dass die mittelfristigen Finanzziele erreicht werden: Die Chefetage unter CEO Jim-Heng Lee peilt ein jährliches Umsatzwachstum von drei bis fünf Prozent für jedes künftige Geschäftsjahr an und eine bereinigte Ebitda-Marge von 16 bis 18 Prozent, die im Geschäftsjahr 2025/26 erreicht werden soll; die Rede ist auch von einer Kapitalrendite von über 30 Prozent ab dem Geschäftsjahr 2025/26. Laut den Verantwortlichen soll das Transformationsprogramm bis Ende 2025/26 zu geschätzten  Kosteneinsparungen von jährlich etwa 170 Mio. Franken führen, was die Anlegergemeinschaft goutiert hat: Der Aktienkurs stieg nach der Veröffentlichung der Meldung vom 3. Juli bis Handelsschluss um 4,5 Prozent auf 420 Franken.

Markteinführungszeit wird verkürzt

Das Transformationsprogramm ziele darauf ab, die Netzwerk- und Produktionseffizienz zu steigern und die Massnahmen zur Verbesserung der Beschaffung auszuweiten. Es umfasse auch die Einrichtung von sogenannten Shared Service Centern für Finanzen und Personal; sie werden an Standorten mit niedrigeren Lohnkosten entstehen. Damit geht einher, dass wohl auch der Hauptsitz in Rümlang ZH Federn lassen muss. Mit Hilfe der neuen Organisationsstruktur würden alle Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung (F&E) gebündelt und die Zeit bis zur Markteinführung verkürzt, so die Verlautbarung.

Alle organisatorischen Änderungen treten laut Konzernspitze ab 2023/24 schrittweise in Kraft, sobald die Verhandlungen mit den jeweiligen Arbeitnehmervertretern in sozialverträglicher Weise abgeschlossen seien, schreibt der Konzern. (rs)

Neue EU-Maschinenverordnung

Um dem Stand der Technik und allen Anspruchsgruppen gerecht zu werden, wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue EU-Maschinenverordnung ersetzt. Deren Publikation im Europäischen Amtsblatt ist auf Anfang Juli 2023 vorgesehen. Was heisst das für die betroffenen Unternehmen?

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Seit 1989 fördert eine mehrfach überarbeitete Maschinenrichtlinie den freien Verkehr von Maschinen im Binnenmarkt und gewährleistet ein hohes Schutzniveau für Arbeitskräfte und Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union. Im Jahr 2018 wurden jedoch diverse Bereiche ermittelt, in denen Handlungsbedarf besteht und eine Überarbeitung erforderlich ist. So führt beispielsweise die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung zu neuen Sicherheitsrisiken, die von der bisherigen Maschinenrichtlinie nicht oder unzureichend berücksichtigt werden.

Wann tritt die EU-Maschinenverordnung in Kraft?

Mitte April 2023 hat das EU-Parlament die neue Maschinenverordnung mit einer grossen Mehrheit angenommen. Sie ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006. Das Inkrafttreten der Maschinenverordnung wird durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU festgelegt. Die Publikation findet voraussichtlich Anfang Juli 2023 statt. Rund zwanzig Tage später tritt die Verordnung in Kraft. Danach folgt eine Übergangsfrist von 42 Monaten, in welcher die Hersteller Zeit haben, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Was ändert sich?

Mittels stringenterer Definitionen und Harmonisierungen der Anwendungsbereiche und Konformitätsbewertungsverfahren soll die Maschinenverordnung mehr Klarheit schaffen. Es wurde die Struktur der Liste der Maschinen und Produkte in Anhang I des Kommissionsvorschlags geändert. Die Liste der Hochrisiko-Maschinen wurde angepasst und neu soll eine Konformitätsbewertung durch unabhängige Drittstellen für diese Maschinen verpflichtend werden. Bei den meisten Produkten bleibt allerdings weiter die Möglichkeit einer Selbstbewertung der Konformität erhalten.

Die Europäische Kommission wird die Möglichkeit haben, die Liste der Produkte, welche als möglicherweise risikoreich gelten, durch delegierte Rechtsakte zu aktualisieren. Dies gewährleistet eine Balance zwischen der Garantie eines hohen Sicherheitsniveaus und der Intention, die Industrie nicht unverhältnismässig zu belasten. Darüber hinaus haben die Kommission und der Rat auch die Inhalte der technischen Unterlagen angepasst und die Liste der Sicherheitsbauteile ergänzt. Für die Unternehmen soll es möglich werden, papierlose Dokumente wie eine digitale Betriebsanleitung und digitale Konformitätserklärung herauszugeben, um monetäre und ökologische Kosten zu reduzieren.

Angeglichen an den Rechtsrahmen für die technische Gesetzgebung «New Legislative Framework» (NLF, Nr. 768/2008/EG) muss neben dem Hersteller auch der Einführer und der Händler gewissen Pflichten nachkommen, die der Kommission zufolge in einem angemessenen Verhältnis zu den Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure stehen. Bei der wesentlichen Modifizierung einer Maschine gemäss der Begriffsbestimmung wird ausserdem derjenige, der die Maschine modifiziert, zum Hersteller und muss die entsprechenden Verpflichtungen einhalten. Da die Komplexität der Maschinenlieferkette zunimmt, besteht eine allgemeine Verpflichtung zur Mitwirkung von Dritten, die an der Maschinenlieferkette beteiligt sind und bei denen es sich nicht um Wirtschaftsakteure handelt.

Welche Produktbereiche sind betroffen?

Die Maschinenverordnung umfasst die ganze Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie. Sie bezieht sich auf alle Maschinenprodukte, die beim Inverkehrbringen neu auf den Unionsmarkt gelangen und damit auch auf Maschinenprodukte aus Drittländern. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Maschinen, verwandten Produkten (austauschbares Equipment, Sicherheitskomponenten, Ketten, Seile, Bänder, Hebezubehör, abnehmbare mechanische Übertragungsvorrichtungen etc.) und unvollständigen Maschinen. Alle werden aber von der neuen Verordnung erfasst.

Ausgenommen von der Richtlinie sind Waffen (geregelt in der EU-Richtlinie 2017/853), Haushaltsgeräte (geregelt in der EU-Richtlinie 2014/35/EU) und Geräte mit Telekommunikationsfunktion (geregelt in der EU-Richtlinie 2014/53/EU). Die neue Maschinenverordnung zielt auf Risiken ab, die sich aus der Maschinenfunktion und nicht aus der Beförderung von Gütern oder Personen ergeben. Damit erfasst sie eigentlich auch keine Fahrzeuge, deren einziger Zweck die Beförderung von Gütern oder Personen im Verkehr ist. Maschinen, die sich auf Fahrzeugen befinden wie zum Beispiel Gabelstapler sind jedoch in der Verordnung mit inbegriffen. Im Text des Rates sollen ausserdem kleine Privatfahrzeuge oder Leichtelektrofahrzeuge wie Elektroroller und Elektrofahrräder nicht ausgeschlossen werden, da sie weit verbreitet sind und für Nutzerinnen und Nutzer möglicherweise eine Gefahr darstellen könnten. Im Zweifel lohnt es sich genau zu prüfen, ob die eigenen Produkte von der neuen Verordnung betroffen sind.

Quelle: SNV-Meldung

 

Was heisst das für Schweizer Exporteure?

Für die meisten Produkte können Schweizer Hersteller auch künftig das von der EU vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren wie bisher selbst vornehmen, wie der Verband Swissmem schreibt. Bei Produkten, für die gemäss Maschinenverordnung eine Dritt-Zertifizierung erforderlich sei, müsse dies zwingend durch eine benannte und von der EU anerkannte Stelle mit Sitz in der EU erfolgen. Laut Swissmem handelt es sich vor allem um Geräte, die ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen. Davon dürften weniger als zehn Prozent der Swissmem-Mitgliedfirmen betroffen sein, so der Verband.

Gemäss der neuen Maschinenverordnung und der Marktüberwachungsverordnung brauchen Hersteller aus der Schweiz ab dem Jahr 2027 einen sogenannten Wirtschaftsakteur, der in der EU niedergelassen ist, wie der Swissmem betont. Das könne entweder eine vom Hersteller beauftragte Person, der Importeur oder der Händler sein. Diese Person müsse auch auf dem Produkt angegeben werden, was bei Massenprodukten zu einem erheblichen Mehraufwand führe.
Laut Swissmem werden diese Bestimmungen den Marktzugang für Schweizer Hersteller erschweren. Der Export in die EU werde für die betroffenen Firmen deutlich aufwändiger und somit teurer. Nur eine Aktualisierung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) könne dies verhindern und den Status quo sichern. Voraussetzung dafür dürfte jedoch eine Einigung zwischen der Schweiz und der EU zu den offenen institutionellen Fragen sein, schreibt der Verband weiter. Eine solche liege zurzeit jedoch nicht in Griffweite.

Swissmem führt am Mittwoch, 5. Juli (13.30 bis 15 Uhr) ein Webinar durch: Es ist als Einstieg in die neue EU-Maschinenverordnung gedacht und soll den Unternehmen ermöglichen, den eigenen Handlungsbedarf abzuschätzen.

 

 

 

Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung

Digitalisierung und Work 4.0 sind in der Berufswelt allgegenwärtig. Neue Techniken und Arbeitsweisen wie Virtual/Augmented Reality, agile Teams, Drohnen und Robotik verändern die Arbeitswelt. Welche Chancen und Risiken bieten diese Entwicklungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz?

© Suva

Bei der Digitalisierung und Work 4.0 geht es um weit mehr als das papierlose Büro, Home-Office und Cloud-Computing. Auch die Produktion profitiert von neuen Techniken und Arbeitsweisen. Aber was bedeutet das für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz? Welche Auswirkungen sind heute schon zu sehen – und was bringt die Zukunft? Wie ist die Digitalisierung zu gestalten, damit die Menschen davon profitieren und gesund sowie leistungsfähig bleiben?

An der Schweizerischen Tagung für Arbeitssicherheit (STAS), organisiert von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS, werden diese und weitere spannende Fragen diskutiert. Teilnehmende erhalten von hochstehenden Referierenden aus Industrie, Verwaltung, Forschung und Wissenschaft praktische Tipps und Impulse für die Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im eigenen Unternehmen.

STAS 2023, Donnerstag, 19. Oktober 2023, Teilnahme vor Ort im Kursaal Bern oder online, Deutsch und Französisch mit Simultanübersetzung, www.ekas.ch/stas.

Wechsel in der Direktion des VSSU

Der VSSU (Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen) hat einen neuen Direktor: Pascal Cattilaz löst Luc A. Sergy ab. Sergy war seit Juli 2017 in dieser Funktion tätig. Er hat sich alters- und krankheitshalber entschieden, per Ende 2023 in den frühzeitigen Ruhestand zu treten, wie der VSSU schreibt.

Der Vorstand des VSSU habe sich in den letzten Monaten intensiv mit der Nachfolgeregelung befasst, schreibt der Verband in seiner Mitteilung vom 30. Juni. Die Direktorenstelle des VSSU habe man im vergangenen März bei den VSSU-Mitgliedsfirmen sowie öffentlich ausgeschrieben. In einem strukturierten Prozess habe man die eingegangenen Bewerbungen analysiert, Interviews durchgeführt und bewertet.

Cattilaz tritt per Oktober an

An der Vorstandssitzung von Mitte Juni hat sich der Verband für eine Nachfolgelösung entschieden: Pascal Cattilaz, ein Kenner der Sicherheitsbranche, wurde zum neuen Direktor bestimmt. Laut Angaben wird er per 1. Oktober 2023 die Funktion des VSSU-Direktors übernehmen.

Laut Angaben des VSSU hat Pascal Cattilaz nach seiner Lehre als Multimediaelektroniker mehrere Jahre bei einer Medizintechnik-Firma gearbeitet. 2002 sei er als Leiter der Stabsabteilung Logistik und Infrastruktur in die Securitas AG eingetreten. In dieser Funktion habe er den vermehrten Einsatz von technischen Produkten und Systemen an der operativen Front massgeblich geprägt. Per Januar 2018 sei Cattilaz zum Regionalleiter Bern bei der Securiton AG befördert worden. In dieser wichtigen Funktion habe er die umsatzmässig grösste Niederlassung mit über 120 Mitarbeitenden geführt. (rs)

Digitale Krankenakte soll Pflicht werden

Das elektronische Patientendossier soll zu einem Pfeiler im Gesundheitssystem werden. Das hat der Bundesrat entschieden und eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über das E-Patientendossier in die Vernehmlassung geschickt.

EPD, digitale Krankenakte
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Laut Bundesrat ist das elektronische Patientendossier (EPD, vgl. auch hier) ist ein wichtiges Instrument der Gesundheitsversorgung. Alle behandlungsrelevanten Informationen können darin abgelegt werden und sind jederzeit abrufbar, wie es heisst. Damit könne die Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung deutlich erhöht werden.

Im August 2021 hat der Bundesrat beschlossen, die Verbreitung und den Einsatz des EPD mit verschiedenen Massnahmen zu fördern und dazu das Gesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) zu überarbeiten. Um den Nutzen für die Bevölkerung und das Gesundheitssystem zu erhöhen, schlägt der Bundesrat eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) vor. Je einfacher und sicherer Gesundheitsdaten verfügbar seien, desto besser: Damit würden die Patienteninnen und Patienten jederzeit die Übersicht über ihre medizinischen Daten – von Laborwerten über den Operationsbericht bis zum Medikamentenrezept haben.

EPD auch in Arztpraxen und Apotheken

Bereits heute sind alle Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime verpflichtet, das EPD einzusetzen und alle behandlungsrelevanten Informationen darin einzutragen. In Zukunft soll das EPD entlang der gesamten Behandlungskette vorgeschrieben werden und auch die ambulanten Leistungserbringer wie Ärztinnen, Apotheker, Physiotherapeutinnen und Chiropraktoren umfassen, wie es in der bundesrätlichen Mitteilung vom 28. Juni heisst. Die Leistungserbringen müssten sich einem EPD-Anbieter anschliessen und Informationen zu Behandlungen mit den dafür relevanten Daten und Resultaten im EPD ablegen. Wie vom Parlament beschlossen, erfolge die Ablage dezentral bei den dafür zertifizierten EPD-Anbietern, den sogenannten Stammgemeinschaften oder Gemeinschaften. Es gebe derzeit acht solcher Anbieter. Für deren Zertifizierung seien akkreditierte Zertifizierungsstellen zuständig. Die Kantone müssten überprüfen, ob alle Arztpraxen, Apotheken und weiteren ambulanten Leistungserbringer angeschlossen seien, schreibt der Bundesrat.

EPD: automatisch und kostenlos

Für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert seien, solle automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet werden. Jede und jeder entscheide anschliessend selber, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben würde. Die Kantone seien zuständig, dass die Bevölkerung in ihrem Kantonsgebiet ein EPD erhalte. Wer kein Dossier wolle, könne beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung des EPD einlegen. Mit diesem Opt-Out-Modell soll die Verbreitung und Nutzung des EPD ausgeweitet und das EPD zu einem Pfeiler des Gesundheitssystems werden, wie er Bundesrat betont.

Klare Kompetenzteilung 

Laut Angaben sollen mit der Gesetzesrevision auch die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden. Der Bund solle in Zukunft die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Finanzierung der Stammgemeinschaften sei Sache der Kantone. Sie sorgten dafür, dass mindestens eine Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet tätig sei.

Strenge Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit

Sicherheit habe für den Bundesrat oberste Priorität, heisst es (vgl. auch hier). Datenschutz und Datensicherheit müssten beim EPD daher gewährleistet sein. Für das EPD würden bereits heute die höchsten Sicherheitsstandards gelten, die dank ihrer Verankerung im Gesetz auch rechtlich durchgesetzt werden könnten. Die EPD-Anbieter müssten strenge gesetzliche Anforderungen in technischen und organisatorischen Belangen erfüllen und die Sicherheit auch in der Anwendung durch die EPD-Nutzerinnen und -Nutzer gewährleisten. Der strenge Datenschutz und die Datensicherheit bleibe mit der Gesetzesrevision garantiert.

Nutzbarmachen der Daten für die Forschung

Die im EPD abgelegten medizinischen Daten seien grundsätzlich von Interesse für Forschende. Mit der Gesetzesrevision solle die Möglichkeit geschaffen werden, dass EPD-Inhaberinnen und -Inhaber mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung die nicht anonymisierten medizinischen Daten in ihrem EPD für Forschungszwecke zur Verfügung stellen könnten.

Die Vernehmlassung zum Revisionsentwurf läuft bis zum 19. Oktober 2023.

 

FMH: EPD muss verbessert werden

Wenig glücklich mit der heutigen Form des elektronischen Patientendossiers EPD  ist beispielsweise die Ärztevereinigung FMH. Grundsätzlich ist die Vereinigung nicht gegen die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Doch das geplante elektronische Patientendossier sei viel zu kompliziert und unpraktisch in der Anwendung, sagte etwa FMH-Präsidentin Yvonne Gilli gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF. Ärztinnen und Ärzte müssten zu viel Zeit vor dem Computer verbringen, kritisiert Gilli. Sie wehrt sich gegen eine zusätzliche Administrativlast der Gesundheitsfachpersonen. Bevor man das elektronische Patientendossier weiter ausbaue, müsse man zuerst das Produkt verbessern, sagte sie gegenüber dem SRF.

Die FMH-Präsidentin stört sich ferner daran, dass der Bund künftig alle Fachleute im Gesundheitsbereich – von den Ärzten über die Apotheker bis hin zu den Physiotherapeuten – verpflichten will, solche elektronischen Dossiers zu führen.

Öffentlichen Verkehr: Mehr Arbeitsunfälle

Die öffentlichen Verkehrsmittel in der Schweiz bieten weiterhin ein hohes Sicherheitsniveau. Dies zeigt der Sicherheitsbericht 2022 des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Die hohe Anzahl von schweren Arbeitsunfällen erfordere jedoch weitere Massnahmen, so das BAV.

Foto: Roger Strässle

Wer in der Schweiz den öV benutzt, ist sehr sicher unterwegs, wie aus dem Sicherheitsbericht 2022 des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervorgeht. Der Vergleich mit dem Individualverkehr zeige, dass das Risiko, im Auto tödlich zu verunfallen, pro Personenkilometer 93-mal höher ist als im Zug, schreibt das BAV. Beim Velofahren sei das Risiko 1096-mal höher, auf dem Motorrad 2539-mal.

Der Sicherheitsstand im öV wie auch im Schienengüterverkehr sei im Vergleich zu den Vorjahren auf hohem Niveau stabil. Laut Angaben lagen die Unfallzahlen 2022 im normalen Schwankungsbereich. Dies gelte für die Anzahl der schweren Unfälle allgemein und die Anzahl der Schwerverletzten.

Mehr Todesopfer

Negativ falle auf, dass 2022 die Anzahl Todesopfer im öffentlichen Verkehr angestiegen sei; dies nach einem Tiefstand im Vorjahr. Grösstenteils handelt es sich um andere Verkehrsteilnehmende, die im Strassenverkehr in Konfliktsituationen mit dem öV kamen, sowie um Personen, die sich unerlaubt auf Verkehrsarealen, z. B. Gleisen aufhielten, wie das BAV betont.

Mehr Arbeitsunfälle

Bezüglich Arbeitsunfälle sei 2022 im Vergleich zu den Vorjahren ein Anstieg zu verzeichnen. Dem BAV seien 21 Arbeitsunfälle mit Schwerverletzten oder Toten gemeldet worden, davon 12 auf Baustellen. Zwei weitere Mitarbeitende seien beim Rangieren getötet oder schwer verletzt worden. Die Bahnunternehmen bleiben somit stark gefordert und stehen in der Pflicht, das Unfallrisiko auf öV-Baustellen mit zusätzlichen Massnahmen zu reduzieren, wie es in der Medienmitteilung heisst. Das BAV werde die verstärkten Kontrollen im Rahmen der Sicherheitsaufsicht weiterführen und prüft ebenfalls weitere Massnahmen.

Im internationalen Vergleich sei der Schweizer öV sehr sicher. Im Berichtsjahr lag die Schweiz auf Rang drei hinter dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden. Bei der Sicherheit an Bahnübergängen befindet sich die Schweiz an der Spitze, wie es abschliessend heisst.

Markt für Sicherheitstechnik erzielt erstmals mehr als 5 Mrd. Euro

Im Jahr 2022 konnte der Markt für elektronische Sicherheitstechnik in Deutschland ein Umsatzplus von 5,2 Prozent auf über 5 Milliarden Euro erzielen.

Sicherheitstechnik
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Die Sicherheitstechnik in Deutschland wächst in der Summe deutlich, wenngleich es Unterschiede bei den einzelnen Gewerken gibt“, sagt Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit. „Die Trends Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik dauern an. Der Markt entwickelt sich hin zu softwaregetriebenen, vernetzten Produkten und Systemen und begleitenden digitalen Services“, erklärt Axel Schmidt, Vorstandsvorsitzender des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik, den Aufwärtstrend im Markt.

Integration in Gebäudetechnik

Neben Digitalisierung und Vernetzung in der Sicherheitstechnik ist die Integration in die Gebäudetechnik für Dingfelder die Basis für das künftige Marktwachstum. „Wir müssen das Gebäude gesamtheitlich betrachten, um sowohl im Hinblick auf Sicherheit, aber auch Energieeffizienz, Komfort und Gesundheit weitere Fortschritte zu machen.“
Als Herausforderungen sehen die Verbände die Entwicklung der Baukonjunktur und den Rechtsrahmen. „Die Zeichen für den Bau stehen in Summe für die Zukunft nicht ganz so gut. Die Indikatoren für den Wohnungsbau weisen eher nach unten, für den Wirtschafts- und Zweckbau sind sie uneinheitlich. Das könnte für die Sicherheitstechnik ein schwieriger werdendes Umfeld bedeuten“, blickt Schmidt verhalten optimistisch in die Zukunft. „Mit der europäischen Bauprodukte-Verordnung ist ein für uns extrem wichtiger Rechtsakt gegenwärtig in der Überarbeitung, was weitreichende Folge haben kann“, erklärt Dingfelder. Auch der Fachkräftemangel belastet die Branche weiterhin.

Unterschiede beim Wachstum zwischen den einzelnen Gewerken

Gemäss BHE stieg der Umsatz mit Brandmeldetechnik – dem mit Abstand grössten Gewerk der Sicherheitstechnik, das zudem stark von der Baukonjunktur abhängig ist – 2022 um 6,3 Prozent auf 2,44 Milliarden Euro. Die Sprachalarmanlagen halten ihr Niveau mit einem konstanten Umsatz von 130 Millionen Euro.

Eine überdurchschnittliche Entwicklung zeigten die Videosysteme mit einem Anstieg von 6,6 Prozent auf 746 Millionen Euro. Die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und die Flexibilität der Videosicherheitstechniken in Kombination mit anderen Technologien sorgen für ein anhaltend hohes Wachstum. Auch Zutrittssteuerungssysteme haben sich laut Bundesverband im Markt mit einem Plus von 8,1 Prozent auf 454 Millionen Euro gut behauptet.

Die Überfall- und Einbruchmeldeanlagen konnten 2022 nach zuletzt einer etwas schwächeren Phase mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent auf 891 Millionen Euro aufholen, wie es heisst. Wie sich im Bereich des privaten Einbruchschutzes der Wegfall der KfW-Zuschüsse (derzeit sind nur KfW-Kredite sowie die Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude verfügbar) auswirken werde, bleibe abzuwarten.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen inklusive der Natürlichen Lüftung (RWA/NL) verzeichneten gemäss BHE einen deutlichen Anstieg auf 176 Millionen Euro. Hingegen waren die sonstigen Technologien wie Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Fluchttürsysteme, Personenhilferuf sowie weitere Systeme und Komponenten leicht rückläufig. Somit kommt dieser Block insgesamt auf ein Plus von 2,5 Prozent, wie es abschliessend heisst.

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