Statistik der Nichtberufsunfälle: Mehr Sportunfälle bei älteren Personen
Besonders gestiegen ist in den letzten Jahren die Zahl der Sportunfälle mit Verletzten ab 65 Jahren, etwa beim Langlaufen und Bergwandern. Dies zeigt der neue «Status 2022»-Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU). Thematisiert wird darin auch das Unfallgeschehen im Strassenverkehr sowie im Bereich Haus und Freizeit.
Redaktion - 30. August 2022
Bild: depositphotos
Sport ist gut für die Gesundheit, doch es kommt immer wieder zu Unfällen. Laut der Jahresbilanz «Status 2022» der Beratungsstelle für Unfallverhütung, waren letztes Jahr insgesamt 430’000 Personen in der Schweiz von Unfällen im In- und Ausland betroffen. Auffallend ist jedoch, dass sich die Zahl der Seniorinnen und Senioren in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt hat. Die Unfälle ereignen sich beispielsweise beim Langlaufen. Beim Bergwandern ist jede dritte verletzte Person über 64 Jahre alt. Unfälle beim Bergwandern machen 41 Prozent der Verletzungen beim Sport in dieser Altersgruppe aus.
Mehr Unfälle im Alter – älter werdende Bevölkerung
Die BFU geht davon aus, dass sich die Sportunfälle in dieser Altersgruppe auf die älter werdende Bevölkerung zurückzuführen lässt, weil die Menschen heute generell älter werden. Ausserdem sind sie länger fit und treiben auch länger Sport. Nichtsdestotrotz lassen Fitness, Trittsicherheit und das Gleichgewichtsvermögen mit zunehmendem Alter nach.
Männer sind jedoch meist eher von schweren Unfällen betroffen. Von über 80 Prozent der tödlichen Sportunfälle sind Männer betroffen. Dies widerspiegelt sich auch im Strassenverkehr. In drei Vierteln der Fälle sind männliche Verkehrsteilnehmende von schweren Verletzungen betroffen. Frauen verunfallen hingegen häufiger im Bereich Haus- und Freizeit. Dort machen vor allem Stürze den Löwenanteil der meisten Unfälle aus.
Quelle: BFU
Zukunftstechnik: Was ist LiDAR?
LiDAR – «Light Detektion and Ranging» steht für einen innovativen Einsatz von Laserstrahlen. Moderne Smartphones nutzen diese Technologie bereits für Gesichtserkennung und 3D-Scans von Objekten. LiDAR bietet auch Potenzial für die Sicherheits- und Überwachungstechnik.
André Lauterbach, VON ZUR MÜHLEN’SCHE (VZM) GmbH - 30. August 2022
3D-Rendering einer Lagerhalle, basierend auf den Geometriadaten von LiDAR-Sensoren. Bild: depositphotos
Bei LiDAR handelt es sich um ein dem Radar verwandtes Verfahren: Anstelle der Radiowellen und deren Empfangstechnik kommen Laserstrahlen und optische Sensoren zum Einsatz. Vereinfacht ausgedrückt ist es eine Art dreidimensionales Scannen mit Hilfe von Laserstrahlen. Je nach Sensortechnik, Wellenlängen und Auflösung ergeben sich mannigfaltige Anwendungsmöglichkeiten. Dazu gehört neben dem bereits erwähnten 3-D-Scan auch die Messung von Wolken und Aerosolen. Neben Informationen zur Abmessung und Dichte sind, je nach Verfahren sogar Rückschlüsse auf die Zusammensetzung von Gaswolken möglich.
Anwendungen in der Industrie
Bei der Steuerung von Industrierobotern kommt das Verfahren ebenfalls zum Einsatz, weil sich Objekte, mit wenig zusätzlichem Equipment, dreidimensional erfassen lassen und damit wesentlich mehr Informationen zur Verfügung stehen als durch klassische zweidimensionale Bildverfahren. Neben der direkten Steuerung kann durch den Einsatz weniger zusätzlicher LiDAR-Sensoren auch die Umgebung der Roboter überwacht werden. Das erhöht die Sicherheit der Bedienenden und verhindert Schäden durch Fehlfahrten. Weitere Anwendungsgebiete sind zum Beispiel: Entfernungsmesser (Handwerk), Geschwindigkeitsmesser, Einsatz in Fahrassistenzsystemen, Erkennung von Turbulenzen in der Luftfahrt und Überwachung von Schornsteinemissionen in der Industrie.
Einsatz in der Sicherheitstechnik
Im Bereich der Sicherheitstechnik ist das Verfahren noch nicht ausgereizt und bietet einiges an Potenzial. Bei der Gesichtserkennung sind zum Teil noch immer «nur» einfache 2-D-Bildverfahren im Einsatz. Die Nutzung für die Zutrittskontrolle ist ein Beispiel, das vor allem dann interessant wird, wenn eine zuverlässige und für den Anwender einfache Mehr-Faktor-Authentifizierung für Gebäude umgesetzt werden soll. Mögliche Faktoren sind zum Beispiel Fingerabdruck, Karte, PIN und Gesichtserkennung. Portalbereiche könnten mit relativ einfachen Sensoraufbauten «volumetrisch» überwacht werden – ähnlich der Umgebungserfassung in der Robotik.
Perimeterschutz
Einige wenige Hersteller bringen mittlerweile auch Kameras oder Sensoren für die Perimeterüberwachung auf den Markt. Noch ist deren Nutzen nicht großflächig erprobt, aber es ist durchaus vorstellbar, dass hiermit einige Überwachungsfunktionen verbessert werden können. Besonders die Erkennung von Objekten und deren Position im Raum wird optimiert.
Fazit
LiDAR bietet für die Sicherheits- und Überwachungstechnik einige Anwendungsmöglichkeiten, und die Anbieter fangen gerade erst an, die Technik breiter zu nutzen. Die Herausforderungen für die Informationssicherheit und den Datenschutz sind ähnlich wie bei der Kameratechnik und der Videoüberwachung. Mit LiDAR kommt eine weitere Dimension hinzu und es können mehr individuelle und identifizierende Merkmale gespeichert werden.
Wann zahlt die Rega?
Mit wenig Geld werden Sie zum Rega-Gönner oder zur Rega-Gönnerin. Doch das ist nicht gleichbedeutend mit einer unentgeltlichen Luftrettung im Notfall. Denn die Rega ist keine Versicherung.
Felix Schneuwly, Head of Public Affairs bei Comparis AG - 29. August 2022
Eine Rega-Gönnerschaft ist eine Spende gegenüber der Stiftung. Die Rega ist keine Versicherung, kann «nach ihrem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Gönnerinnen und Gönnern die Kosten für die von ihr selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen teilweise oder ganz erlassen, falls Versicherungen oder andere Dritte nicht leistungspflichtig sind und für die Kosten des Einsatzes nicht oder nur teilweise aufkommen müssen». Die Rega finanziert sich aus über 60 Prozent durch Gönnerbeiträge. Wichtig ist zudem: Die Rega führt nicht jede Luftrettung in der Schweiz durch.
Vorteile einer Gönnerschaft
Zum einen tragen Sie als Gönner oder Gönnerin gemeinsam mit rund 3,6 Millionen anderen Menschen in der Schweiz überhaupt zum Erhalt einer erstklassigen Luftrettung im Inland oder Ausland bei. Denn die Rega erhält keine Subventionen von der öffentlichen Hand. Zum anderen profitieren Sie unter Umständen vom teilweisen oder vollständigen Erlass der Rettungskosten, falls keine Versicherung oder eine andere Drittpartei dafür aufkommt. Die Rega entscheidet dabei aber immer nach eigenem Ermessen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Der Gönnerbeitrag kann zudem fast in der ganzen Schweiz als Spende von den Steuern abgezogen werden. Beachten Sie die Regelung in Ihrem Wohnkanton.
Wann beteiligt sich die Rega?
Die Rega kommt bei Mitgliedern nur dann für einen teilweisen oder vollständigen Erlass der selbst erbrachten oder von ihr organisierten Hilfeleistungen auf, wenn keine Versicherung oder keine Drittpartei dafür aufkommt.
Was lohnt sich: Rega oder Versicherung?
Grundsätzlich beteiligt sich die Rega immer nur auf freiwilliger Basis an der Finanzierung der Rettungskosten. Und das auch nur, wenn keine Versicherung oder Drittpartei dafür aufkommt. Deshalb sollten Sie unbedingt einen zusätzlichen Versicherungsschutz in Erwägung ziehen, denn Rettungen sind oft sehr teuer.
Die Unfallversicherung zahlt Rettungskosten von Angestellten
Bei einem Unfall kommt die Unfallversicherung zum Tragen. Hier gibt es zwei unterschiedliche Ausprägungen. Angestellte mit einem Pensum von mehr als 8 Stunden wöchentlich bei einem Arbeitgeber sind von diesem gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen Nichtberufsunfälle versichert. Sie profitieren auch bei Freizeitunfällen von der vollständigen Deckung der Rettungskosten. Wer keine berufliche Unfallversicherung hat, braucht eine Unfallversicherung der Krankenkasse. Das gilt auch bei Unfällen im EU/EFTA-Raum. Im übrigen Ausland zahlt die Unfallversicherung höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Hier kann es je nachdem teuer werden.
Eine ambulante Zusatzversicherung schon ab rund Fr. 11.10 pro Monat deckt die Kosten für Kranken- und Rettungstransporte im In- und Ausland ganzjährig. Alternativ können Sie gezielt vor einer Reise in Länder mit sehr hohen Gesundheitskosten, allen voran die USA, Kanada, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan, einmalig eine Reiseversicherung speziell für die Dauer des Aufenthaltes abschliessen.
Achtung: Wenn Sie sich präventiv unverletzt aus einer misslichen Situation retten lassen (etwa wenn Sie sich im Gebirge verstiegen haben), dann kann ein langwieriger Rechtsstreit drohen. Solche Einsätze werden in der Regel nicht von der Versicherung bezahlt und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wie viel kostet ein Rettungseinsatz der Rega?
Ein Rettungseinsatz mit Helikopter (ohne zusätzlichen Rettungsspezialisten, etwa im Gebirge) kostet im Durchschnitt rund 3500 Franken. Eine Rega-Mitgliedschaft pro Jahr kostet Fr. 40.– (für Paare und Familien Fr. 80.–).
Quelle: Rega
Informationssicherheitsgesetz: Bundesrat schickt Verordnungen in Vernehmlassung
Das neue Informationssicherheitsgesetz (ISG) betrifft viele Behörden und privatrechtliche Unternehmen und soll einen einheitlichen, formell-gesetzlichen Rahmen für die Informationssicherheit schaffen.
Redaktion - 29. August 2022
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Für die Inkraftsetzung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) müssen drei Verordnungen erarbeitet und eine weitere Verordnung teilrevidiert werden. An seiner Sitzung vom 24. August 2022 hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung eröffnet. Das ISG und die Ausführungsbestimmungen sollen Mitte 2023 in Kraft treten.
Drei neue Verordnungen und eine Teilrevision
Informationssicherheitsverordnung (ISV): Die neue ISV vereint, ergänzt und ersetzt mit der Cyberrisiken- und der Informationsschutzverordnung zwei bisherige Verordnungen. Sie gilt primär für die Bundesverwaltung sowie die Armee. Die vorgesehenen Änderungen zum bisherigen Recht betreffen etwa die Bestimmung zur Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, die Einführung einer Akkreditierungspflicht von Informatikmitteln, die Erhöhung der Klassifizierungsschwelle für klassifizierte Informationen sowie die Einführung einer international üblichen Nachsorge (sogenannte «aftercare») im Rahmen der Personensicherheit. Weiter werden die Amtsleitungen der Bundesverwaltung zu neuen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Bereich der Informationssicherheit verpflichtet.
Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP): Diese fasst die Ausführungsbestimmungen zu den verschiedenen Personensicherheitsprüfungen zusammen. Sie ersetzt die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen, die Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen und alle bisherigen departementalen Verordnungen über die Personensicherheitsprüfungen. Die Personensicherheitsprüfungen dienen der Beurteilung, ob ein Risiko für die Informationssicherheit des Bundes besteht, wenn eine Person im Rahmen ihrer Funktion eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausübt. Diese Prüfungen sollen gemäss dem neuen Gesetz auf das Mindestmass reduziert werden, das zur Identifizierung von erheblichen Risiken für den Bund erforderlich ist. Damit sollen künftig deutlich weniger Prüfungen durchgeführt werden. Dies wird unter anderem durch die erwähnte Erhöhung der Schwellenwerte für die Klassifizierung im Rahmen der ISV erreicht.
Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren (VBSV): Sie regelt die Einzelheiten des durch das ISG neu eingeführten Betriebssicherheitsverfahrens und ersetzt die bisherige, auf militärisch klassifizierte Aufträge beschränkte Geheimschutzverordnung. Das Betriebssicherheitsverfahren ist auf alle sicherheitsempfindlichen Aufträge anwendbar, die der Bund vergibt. Davon betroffen sind Aufträge, in denen vertraulich oder geheim klassifizierte Informationen bearbeitet oder Informatikmittel mit hohem oder sehr hohem Schutz betrieben oder verwaltet werden.
Zudem erfordert die Inkraftsetzung des ISG Anpassungen der Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes(IAMV): Die Teilrevision beinhaltet insbesondere eine Erweiterung des Geltungsbereichs auf die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung, sofern diese Zugriff auf Informatiksysteme der zentralen Bundesverwaltung haben.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 24. November 2022. Eine zusätzliche Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen erfordert eine ISG-Revision. Dies ist derzeit unter Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartementes ebenfalls im Gange. Das Vernehmlassungsverfahren der ISG-Revision dauerhte bis am 14. April 2022.
Quelle: der Bundesrat
KI: Risiken und Chancen für die Arbeitssicherheit
Der Einsatz KI-basierter Systeme im Personalmanagement kann zu sicheren Arbeitsplätzen beitragen, aber auch zu einer Intensivierung der Arbeitslast und zu Kontrollverlust führen. Nun erschien dazu eine interessante Datenanalyse.
Redaktion - 26. August 2022
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Künstliche Intelligenz kann sowohl Chancen als auch Risiken bergen. Einerseits können intelligente Systeme zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen beitragen. Andererseits können KI-Systeme auch zu Kontrollverlust und Intensivierung der Arbeit sowie zu Enthumanisierung führen. Ein neuer Bericht der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fasst die Risiken und Chancen KI-gestützter Systeme beim Personalmanagement zusammen. Die Erkenntnisse der Datenanalyse stützen sich auf die ESENER-Studie (2019).
Darüber hinaus geht der Bericht auf Präventionsmassnahmen ein und resümiert, dass zur Ausgestaltung von KI-Ansätzen, die humanzentrierten Aspekte im Vordergrund stehen müssen, dass die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleistet werden kann.
Neben einem zusammenfassenden Bericht zum Thema werden mögliche Präventionsmassnahmen untersucht, und es wird darauf hingewiesen, dass es humanzentrierter und auf «Prävention durch Gestaltung» basierender Ansätze bedarf, damit die Gesundheit, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten gewährleistet werden können. Der zusammenfassende Bericht findet sich auf der Webseite der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Quelle: European Agency for Safety & Health at Work
Elektromobilität: Neue Risiken im Strassenverkehr
Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch, doch verursachen Elektroautos meist mehr Kollisionen im Strassenverkehr als herkömmliche Verbrenner. Dies zeigen eine Befragung und ein Crashtest-Bericht der Axa Schweiz.
Redaktion - 25. August 2022
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Einer Mobilitätssstudie der Axa zufolge ist fast die Hälfe der Bevölkerung überzeugt davon, dass die Elektrifizierung die Mobilität grundlegend verändern wird. Rund ein Drittel der Bevölkerung sass demnach schon am Steuer eines Stromfahrzeugs. 98 Prozent der befragten Elekromobilisten könnten sich laut Axa keine Rückkehr zu einem Verbrenner mehr vorstellen.
Schwere Lithium-Ionen-Batterie
Ein Blick in die Statistik der Axa zeigt aber auch eine deutliche Gefahr auf: Die Lenker eines Stromers verursachen meist 50 Prozent mehr Kollisionen und Schäden als jene der konventionellen Benzin- und Diesel-Autos. Mit leistungsstarken Modellen werden in der Regel 30 Prozent mehr Schäden an Dritten verursacht. Ein Grund liegt in der Lithium-Ionen-Batterie, welche leistungsfähigere E-Fahrzeuge auch beim Gewicht und der Konstruktion beeinflusst. Zudem hat der Akku einen gewichtigen Einfluss auf die Rettungs- und Bergungsarbeiten.
Schnelles Drehmoment bei E-Fahrzeugen
Über 50 Prozent der Befragten in einer Axa-Studie mussten demnach auch ihr Bremsverhalten anpassen. Die grössten Risiken bestünden jedoch nicht beim Verringern der Geschwindigkeit, sondern beim Beschleunigen. Viele Fahrerinnen und Fahrer unterschätzen den sogenannten Overtapping-Effekt: Elektroautos haben ein sehr hohes Drehmoment, das sich schon beim Antippen des Strompedals unmittelbar bemerkbar macht. Dieses Verhalten wurde in einem Crash-Test nachgewiesen. Ein Teslafahrer, der nur vermeintlich kurz auf das Strompedal drückt und mit überhöhter Geschwindigkeit auf einen Kreisel zufährt kann in der Regel nicht mehr bremsen.
Überschätzte Gefahren: Brand und Bergung
Das Brandrisiko bei Autos, unabhängig davon, ob sie benzin- oder strombetrieben sind, sei jedoch allgemein sehr gering und werde in der Schweizer Bevölkerung stark überschätzt. Nur fünf von 10’000 Autos fallen laut Axa statistisch gesehen einem Brand zum Opfer, ein Marderschaden komme 38-mal häufiger vor als ein Autobrand. Insassen eines Elektroautos seien in der Regel gut geschützt. Ebenso überschätzt werden laut Axa Gefahren beim Bergen einer Person aus einem Elektrofahrzeug.
«Diese Angst ist unbegründet, weil kaum Gefahr besteht, dass noch Spannung auf dem Fahrzeug liegt», erklärt Michael Pfäffli, Leiter Unfallforschung und Prävention bei der AXA. Bei einem Unfall werde die Batterie innerhalb von Millisekunden automatisch von anderen Hochvoltkomponenten und -kabeln abgekoppelt. Der Stromkreis ist somit unterbrochen.
Tipps der Axa-Unfallforscher:
Lenkerinnen und Lenker von Elektroautos sollten sich der unbeabsichtigt schnellen Beschleunigung (dem sogenannten Overtapping-Effekt) bewusst sein. Der Umgang mit dieser unmittelbaren Kraft muss gelernt sein. Wenn möglich sollten Lenkerinnen und Lenker die Stärke der Beschleunigung manuell herunterstufen, um einen grösseren Widerstand beim Antippen des Strompedals zu erreichen.
Lenkerinnen und Lenker von Elektrofahrzeugen sollten ein besonderes Auge auf den Unterboden werfen. Das Befahren von zum Beispiel Strasseninseln, Steinen oder Kreiselnsollte wenn möglich vermieden werden, um eine Beschädigung des Unterbodens zu verhindern.
Lenkerinnen und Lenker eines schweren Fahrzeugs verfügen tendenziell über eine höhere Eigensicherheit. Gerade deshalb sollten sie sich der Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden bewusst sein: Leichtere Fahrzeuge sind im Falle eines Crashs benachteiligt.
Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht, auch bei Unfällen mit Elektroautos. Befürchtungen, bei der Personenrettung einen Stromschlag zu erleiden, sind in den meisten Fällen unbegründet.
Quelle: Axa Schweiz/Redaktion
IT-Sicherheit: Neue Bestimmungen für vernetzte Geräte
Für den Schweizer Markt bestimmte Geräte wie Smartphones, Smartwatches und Fitness-Tracker müssen im Zuge neuer EU- und Bakom-Richtlinien ab dem 1. August 2024 zwingend neuen Anforderungen an die Cybersicherheit standhalten.
Redaktion - 25. August 2022
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Neue Bestimmungen in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen (VFAV) fordern einen besseren Schutz der Privatsphäre der Besitzerinnen und Besitzer drahtloser Geräte. Die Revision rtitt am 1. Septmeber 2022 in Kraft. Hersteller und Entwickler drahtloser Geräte wie Smartphones und Smartwatches müssen die neuen Bestimmungen spätestens ab dem 1. August 2024 anwenden.
Schutz der Netze und Privatsphäre
Eine Revision der Bestimmungen in der Verordnung des Bakom über Fernmeldeanlagen (VFAV) tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Diese besagen unter anderem, dass jedes drahtlose Gerät, das zur Kommunikation übers Internet verbunden wird, den Schutz von Personendaten gewährleisten muss. Die Hersteller und Entwickler von smarten Geräten, darunter fallen auch Spielzeuge wie Babyphones oder Wearables, müssen den unbefugten Zugang auf persönliche Daten «mit geeigneten Massnahmen» verindern, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Kommunikation (Bakom).
Mehr Schutzmechanismen sollen künftig auch beim Zahlungsverkehr greifen: Smarte Geräte, die sich für elektronische Zahlungen im Einsatz befinden, müssen über Funktionen verfügen, welche das Betrugsrisiko deutlich verringern. Dazu gehören auch die verstärkte Kontrolle der Benutzerauthentifizierung. Darüber hinaus muss ausgeschlossen sein, dass vernetzte Geräte die Kommunikationsnetze beeinträchtigen oder den Betrieb von Websites oder anderen Diensten stören.
Mit den neuen Bestimmungen der VFAV will man sich durch die Schweizer Gesetzgebung an jene der Europäischen Union annähern, welche ab dem 30. September zur Verfügung stehen werden.
Quelle: Bakom
Betriebsausfälle, Störungen und Krisen
Die Einflüsse auf das Risikomanagement der Unternehmen sind gestiegen und noch vielschichtiger, komplexer geworden. Jüngste Vorkommnisse von hoher Tragik und Reichweite stellen indes ganz neue Anforderungen an das betriebliche Sicherheits-, Notfall- und Krisenmanagement.
Redaktion - 24. August 2022
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Betriebsstörungen sowie längere Unterbrechungen gelten angesichts jüngster Ereignisse als neue Herausforderungen an das betriebliche Risiko-, Sicherheits- und Krisenmanagement. Nur ein Beispiel ist die Stromversorgungssicherheit. Besondere Gefährdungen wie Cyberangriffe betreffen jedoch sowohl staatliche Stellen als auch Betreiber kritischer Infrastrukturen. Anregende Vorschläge und Gegenmassnahmen werden an der Save-AG-Fachtagung vom 27. Oktober 2022 thematisiert.
Die Save AG führt ferner folgende Praxisseminare durch:
Verdachtsfälle von Versicherungsmissbrauch haben bei der Suva erneut zugenommen. Bei einer Untersuchung von über 2800 Verdachtsfällen konnte die Suva insgesamt 21 Millionen Franken einsparen.
Redaktion - 24. August 2022
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Über 2800 Verdachtsfälle untersuchte die Suva letztes Jahr und konnte damit nach eigenen Angaben rund 21 Millionen Franken einsparen. Dieser Betrag komme den Versicherten in Form reduzierter Prämien zugute, wie der Unfallversicherer in einer Mitteilung schreibt. Auch Konkursdelikte hätten in den letzten Jahren zugenommen. Diese führten zu Prämienverlusten, schädigten laut der Suva die ehrlichen Kunden und den Werkplatz Schweiz. Daher wolle man mit diversen Massnahmen aktiv gegen Versicherungsmissbrauch vorgehen. So wurden beispielsweise zusammen mit zwei Verbänden Initiativen gegen Schwarzarbeit und Prämienbetrug lanciert.
Konkret hat die Suva von 237’390 Fällen im letzten Jahr, bei denen ein Taggeld oder eine Rente ausbezahlt wurde, 2839 Verdachtsfälle näher untersucht. 3,9 Millionen Franken der 20,9 Millionen Franken, die nun eingespart werden konnten, stammen aus zusätzlich in Rechnung gestellten Prämien. Seit Einführung der Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 konnte die Suva insgesamt über 215 Millionen Franken einsparen.
Häufung von Konkursdelikten
«Die allermeisten unserer Versicherten sind ehrlich, aber in den letzten Jahren stellen wir vermehrt Fälle von Konkursdelikten fest», sagt Roger Bolt, Leiter Bekämpfung Versicherungsmissbrauch bei der Suva. So stosse man regelmässig auf Fälle, bei denen mittels Subunternehmer-Konstrukten systematisch Versicherungsprämien hinterzogen werden. Allein die grössten dieser Fälle hätten bei der Suva in den letzten Jahren eine Schadenssumme in Millionenhöhe verursacht, sagt Bolt.
Quelle: Suva/Redaktion
Die richtige Festplatte bei der Videoüberwachung
Ob im Detailhandel, vor Firmengebäuden oder nahe öffentlicher Plätze: Videoüberwachungssysteme stellen hohe Anforderungen an die das wichtigste Gut, auf welchem die Daten aufgezeichnet werden: die Festplatten.
Videoüberwachungssysteme arbeiten in der Regel ohne Unterbruch und müssen mit sehr hohen Anforderungen auskommen. Sogenannte Surveillance-HDDs sind auf einen dauerhaften Betrieb ausgelegt und weisen typischerweise eine MTTF-Zeit (Mean Time To Failure – zu Deutsch: eine «Durchschnittszeit bis zum Ausfall») von einer Million Betriebsstunden auf. Diese korrespondiert mit einer «Annualized Failure Rate», d.h. einer jährlichen Ausfallrate (AFR), von 0,88 Prozent. Bei einer Installation von 1000 Laufwerken würden exemplarisch etwa neun HDDs pro Jahr ausfallen. Die normalen Desktop-Festplatten, die für Laufzeiten von 8 bis 16 Stunden pro Tag konzipiert sind, weisen typischerweise eine MTTF- Zeit von 600’000 Stunden auf. Aufgrund der hohen Datenlast in der Videoüberwachung müssen Festplatten robust gebaut sein. Das hat auch Auswirkungen auf die mechanischen Komponenten eines HDD-Laufwerks.
Hohe Belastbarkeit und Performance
Bezüglich der Datenlast können Surveillance-HDDs jährlich Daten von 180 Terabyte verarbeiten. Desktop-HDDs mit weniger Zugriffsaktivitäten, die vergleichsweise kleinere Datenmengen stemmen, sind dagegen vergleichsweise auf minimal 55 TB pro Jahr ausgelegt. Die Fehler- und Ausfallwahrscheinlichkeit wäre bei einer normalen HDD daher schneller an einem kritischen Punkt angelangt. Festplatten im Videoüberwachungssektor müssen zudem nicht selten mehrere hochauflösende Videostreams parallel verarbeiten. Surveillance-HDDs sind dagegen mit spezieller Firmware und einem wesentlich grösseren Cache-Speicher ausgestattet. Dadurch werden viele parallele Lesezugriffe möglich. Sind jedoch zusätzliche Anforderungen wie Algorithmen mit künstlicher Intelligenz im Spiel, generieren die hohen parallelen Schreibraten voluminöse Leseraten. In diesem Fall sollten Enterprise-HDDs in Betracht gezogen werden. Der Einsatz von Videoüberwachung findet zudem nicht immer in bestklimatisierten Umgebungen statt. Daher sind Surveillance-HDDs konzipiert für noch höhere Temperaturen als die regulären HDDs.
Typischerweise können Überwachungsfestplatten Temperaturen zwischen 0 und 70 °C standhalten, während Desktop-Festplatten meist auf Temperaturen zwischen 0 und 60 Grad ausgelegt sind. Festplattenhersteller müssen darüber hinaus ihre Surveillance-HDDs meist umfangreichen Kompatibilitäts- und Funktionstests in verschiedenen Videorecordern unterziehen, um beste Interoperabilität sicherzustellen. Dazu werden oft verschiedene Kompatibilitätslisten der Hersteller zurate gezogen.
Quelle: Toshiba/Redaktion
IT-Risiken in US-Firmen unverändert hoch
Das US-Antivirensoftware-Unternehmen PC Matic kritisiert in einem Bericht den laxen Umgang mit Passwörtern und sieht Unternehmensnetzwerke in Gefahr.
Lutz Steinbrück, pte - 22. August 2022
Hacker: bleibt nach wie vor eine große Gefahr für viele US-Firmen (Bild: depositphotos)
US-Unternehmen und Bürger tragen weiter ein hohes Risko, Opfer von Cyberkriminellen zu werden. Dies zeigt der Jahresbericht des Cyber-Security-Unternehmens «PC Matic». Der Bericht fasst die Ergebnisse einer Umfrage aus dem August unter fast 1000 Amerikanern zu ihrem Passwortverhalten zusammen und hat diese analysiert.
Riskanter Umgang mit Daten
Arbeitgeber und Privatnutzer wenden demnach weiterhin laxe Passwortrichtlinien und -verfahren an. Dies gilt insbesondere im Vergleich zur Befragung von 2021. PC Matic sieht viele Bürger und Firmen daher immer noch einem hohen Risiko ausgesetzt, leicht Opfer von Internetkriminalität zu werden.
35 Prozent der US-Amerikaner wissen laut der Umfrage nicht, wann sie ihre Passwörter zuletzt geändert haben oder sie haben das noch nie getan. Unternehmen haben ihre Passwortrichtlinien seit der Umfrage im Vorjahr nicht verbessert und sind weiter recht nachlässig in deren Handhabung. Knapp 20 Prozent der Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern immer noch nicht, dass sie ihre Passwörter regelmässig ändern.
Private Mails als Bedrohung
Ihr privates WLAN-Passwort haben fast 55 Prozent der Befragten noch nie geändert – weniger als die 60 Prozent im Jahr 2021. 40 Prozent geben an, dass sie die Kennwortsperrfunktion sowohl auf Arbeits- als auch Heimcomputern verwenden. Diese Zahl blieb im Vergleich zum Vorjahr annähernd gleich. Das gilt auch für die 46 Prozent der Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern keine Nutzung eines virtuellen privaten Netzwerks (VPN) verlangen.
Zudem rufen mehr als die Hälfte der Befragten bei der Arbeit persönliche E-Mail-Konten ab, genau wie 2021. PC Matic sieht darin eine unmittelbare Bedrohung für Unternehmensnetzwerke.
Bereits 2019 hatten Unternehmen durch cyberkriminellen Datenklau Kosten von rund zwei Milliarden Franken zu tragen.
Das Informationsmaterial zum Thema Gesundheitsschutz im Homeoffice ist zwar bereits seit mehreren Jahren verfügbar, doch mit der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Zunahme des Homeoffice in den Unternehmen drängte sich eine Aktualisierung auf. Ein Überblick.
Dr. Nicola Cianferoni, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Leistungsbereich Arbeitsbedingungen – Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) - 22. August 2022
Im Homeoffice wird der Rhythmus weniger durch andere Teammitglieder vorgegeben, und es kann zu Störungen durch Familienmitglieder kommen. Bild: depositphotos
Der Begriff Telearbeit deckt jede Form von Arbeit ab, bei der Arbeitnehmende ausserhalb der Betriebsräumlichkeiten arbeiten und dabei elektronische Kommunikationsmittel verwenden. Unter Homeoffice versteht man jede berufliche Tätigkeit, die Arbeitnehmende ganz oder teilweise, regelmässig oder unregelmässig von zu Hause aus ausführen. Homeoffice ist eine der neuen Arbeitsformen, die insbesondere seit der Pandemie stark zugenommen hat. Gewisse Berufskategorien haben das Arbeiten im Homeoffice während der Pandemie erstmals ausprobiert. Dadurch haben sich die Gewohnheiten sowie die Wahrnehmung des Homeoffice in der Gesellschaft verändert. Davon zeugt auch, dass zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen das Arbeiten im Homeoffice fördern und diese Arbeitsform dauerhaft beibehalten wollen.
Arbeitsgesetz ist unabhängig vom Arbeitsort
Das Arbeitsgesetz (ArG) hat zum Ziel, die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Arbeitsumgebung zu schützen. Die entsprechenden Vorschriften umfassen zwei Säulen: einerseits den Gesundheitsschutz ganz allgemein, andererseits die Arbeits- und Ruhezeiten, die ebenfalls einen Einfluss auf die Gesundheit haben. Das ArG gilt grundsätzlich für alle privaten und öffentlichen Unternehmen sowie die von ihnen beschäftigten Arbeitskräfte. Die Bestimmungen des ArG sind unabhängig vom Arbeitsort anwendbar, weshalb die Telearbeit bzw. das Homeoffice im Gesetz nicht erwähnt ist. Arbeitgebende sind verpflichtet, für den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten zu sorgen und die erforderlichen Massnahmen umzusetzen, auch wenn die Arbeitnehmenden im Homeoffice arbeiten. Das bedeutet konkret, dass sie präventive Massnahmen ergreifen und geeignete Anweisungen erteilen sowie in verständlicher Weise über die aktuell bekannten Risikofaktoren informieren müssen. Ebenfalls zu erwähnen ist, dass Mitarbeitende kein Recht auf Homeoffice geltend machen können. Die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz gelten in jedem Fall unverändert. Sämtliche Bestimmungen des ArG sind anwendbar, wie etwa diejenigen zur Höchstarbeitszeit, zur Arbeitszeiterfassung, zu den Ruhezeiten sowie das Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht.
Worauf es beim Arbeitsplatz im Homeoffice ankommt
Die Arbeit im Homeoffice zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeits- sowie die soziale Umgebung zu Hause anders ist als in den Räumlichkeiten des Betriebs. Im Homeoffice wird der Rhythmus weniger durch andere Teammitglieder vorgegeben und es kann zu Störungen durch Familienmitglieder kommen. Auch der Raum und das Mobiliar sind nicht immer geeignet. Gemäss der wissenschaftlichen Literatur können die spezifischen Arbeitsbedingungen in der Homeoffice-Umgebung ohne entsprechende vorbeugende Massnahmen zu gesundheitlichen Schäden führen. Der Wunsch, von den Vorteilen des Homeoffice zu profitieren, rechtfertigt nicht, dass man sich mittel- und langfristig den damit verbundenen Gesundheitsrisiken aussetzt. In der Seco-Broschüre sind drei Bereiche erwähnt, in denen solche Risiken bestehen. Erstens die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Arbeitsplatzgestaltung: Die Arbeit im Homeoffice ist meist Bildschirmarbeit in der immer gleichen Sitzposition. Ein nicht ideal eingerichteter Arbeitsplatz kann zu unbequemen Positionen und einer schlechten Haltung führen. Zusammen mit der oftmals fehlenden Bewegung kann dies mittel- bis langfristig gesundheitliche Beschwerden verursachen. Deshalb ist es wichtig, dass die Büromöblierung gewisse ergonomische Kriterien erfüllt.
Gesundheitsrisiken sind auch beim Arbeiten zu Hause zu berücksichtigen
Zweitens die Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der zeitlichen Arbeitsorganisation: Beim Homeoffice finden sowohl das Berufs- als auch das Familien- und das soziale Leben am gleichen Ort statt. Das kann dazu führen, dass die Grenze zwischen Freizeit und Arbeitszeit verschwimmt, wodurch unter Umständen Spannungen entstehen (z.B. in der Familie). Durch die Autonomie der Arbeitnehmenden im Homeoffice bei ihrer Zeit- und Arbeitsorganisation kann es zu atypischen Arbeitszeiten oder Tagesstrukturen kommen. So wird womöglich auf Pausen verzichtet und/oder insgesamt zu lange gearbeitet. Zudem kann durch die Arbeit im Homeoffice die Erwartung entstehen, dass die betreffende Person zu Hause (per E-Mail, Telefon etc.) ständig erreichbar sein muss, auch ausserhalb der vereinbarten Arbeitstage und ‑zeiten. Fühlen sich Mitarbeitende im Homeoffice zu permanenter Erreichbarkeit verpflichtet, kann das zu einer Belastung mit gesundheitlichen Folgen führen. Drittens die sogenannten psychosozialen Risiken: Bei der Arbeit zu Hause gibt es keine klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Das Fehlen gewohnter Fixpunkte erfordert Anpassungen bei der Arbeitsorganisation, den zwischenmenschlichen Beziehungen sowie der Kommunikation. Ausserdem ist gerade in diesem Zusammenhang auf eine angemessene Arbeitsbelastung zu achten. Unter mangelhaften Rahmenbedingungen kann das Arbeiten im Homeoffice negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben.
Eine individuelle Vereinbarung festlegen
Die neuen Arbeitsformen stellen das Prinzip des Gesundheitsschutzes nicht infrage, denn dieses bildet die Grundlage des ArG. Der rechtliche Rahmen in der Schweiz lässt Arbeitgebenden einen grossen Spielraum bei der Organisation der Arbeit im Homeoffice. Die Sozialpartner wie auch die Arbeitnehmervertretungen können ebenfalls miteinbezogen werden. Bewährt haben sich beispielsweise eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben, eine Tagesplanung mit festen Arbeitszeiten, regelmässiges Ändern der Arbeitsposition, die Kontaktpflege mit den Arbeitskolleginnen und ‑kollegen sowie das Ausloggen ausserhalb der Arbeitszeiten. Das Seco empfiehlt, diese verschiedenen Punkte in einer vom Arbeitgeber mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer unterzeichneten individuellen Vereinbarung festzuhalten. Diese unterschiedlichen Massnahmen können zu günstigen Gesundheitsbedingungen beitragen. Sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende profitieren davon, wenn Homeoffice unter guten Bedingungen möglich ist.