Patienten unzufrieden mit Gesundheits-Apps

Gut jeder dritte Deutsche (37 Prozent) nutzt Gesundheits-Apps (Diga) täglich, doch von ihrer Wirksamkeit sind nur 19 Prozent vollständig überzeugt. Zu dem Schluss kommt der am Mittwoch, vorgestellte «Diga-Report» der Techniker Krankenkasse (TK). 

Gesundheits-Apps
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Seit Oktober 2020 können Ärzte Apps auf Rezept verschreiben. Deutschland ist weltweit das erste Land, in dem die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden. Bis Ende Dezember 2021 sind bei der Techniker Krankenkasse (TK) 19’025 Verordnungen für Gesundheits-Apps (Diga) eingegangen. Am häufigsten verschrieben wurden Apps gegen Rückenschmerzen (3’947), Tinnitus (3’450) und Migräne (2’524). Vor allem Frauen (66,5 Prozent) nutzen die Apps.

Der Durchschnittspreis der Diga lag im Oktober 2020 bei 329 Euro. Inzwischen haben vier App-Hersteller die Preise im ersten Jahr noch einmal erhöht. Im März 2022 lag der Durchschnittspreis bereits bei 456 Euro. «Wir sehen, dass die Apps in der GKV-Erstattung plötzlich deutlich mehr kosten als vorher», unterstreicht TK-Vorstandsvorsitzender Jens Baas.

Nur wenige Ärzte an Bord

Der Report zeigt, dass die Apps in den Arztpraxen noch nicht angekommen sind. Nur vier Prozent aller Ärzte haben bislang Rezepte für Diga ausgestellt – in absoluten Zahlen sind das gerade einmal 7000 von 180’000 Ärzten). Auffällig ist, dass in Berlin – wo auch die meisten DiGA-Hersteller sitzen – die Verordnungsquote am höchsten ist (2’136 Rezepte, das entspricht 2,3 Rezepten pro 1’000 Versicherten).

Quelle: Pressetext.com 

SES-Branchenstatistik: Schweizer Sicherheitsindustrie kratzt an der 800-Millionen-Marke

Die Schweizer Sicherheitsbranche kann trotz der Covid-19-bedingten Einflüsse gegenüber dem Vorjahr um beachtliche 26 Millionen Franken zulegen. Der Bereich Zutrittskontrolle kann sogar auf ein Plus von 11,5 Prozent zurückblicken

Sicherheitsbranche
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Wie der SES-Verband (Schweizerische Erreichter von Sicherheitsanlagen) in der aktuellen Branchenstatistik vermeldet, vermag die Sicherheitsbranche trotz der Covid-19-Einflüsse gegenüber um 3,3 Prozent zu wachsen. Das sei bemerkenswert, wie der Schweizer Verband in einer Mitteilung schreibt. Insgesamt konnte die Schweizer Sicherheitsindustrie gegenüber 2021 um weitere 26 Millionen Franken zulegen und kratzt nun die 800-Millionen-Franken-Kurve. Dieser Aufwärtstrend sei insbesondere nach den Covid-19-geprägten Einflüssen erfreulich, wie es weiter heisst.

Nicht ganz gelang es dem Bereich EMA den seit 2016 anhaltenden Abwärtstrend zu stoppen. Umso erfreulicher sei es, dass der Bereich Access Control gegenüber dem Vorjahr mit satten 11,5 Prozent zulegen konnte. Starke 2,4 Prozent zulegen vermochte laut der Mitteilung auch die Section Fire (BMA, NLA, TLA, GWA, SAA). Seit 2017 sei hier ein anhaltender Aufwärtstrend zu verzeichnen.

BMA als gewichtigster Beitragslieferant aus der Section Fire weist sogar gegenüber Vorjahr ein Plus von über 12 Millionen Franken auf. Mit einem Plus von 24 Prozent steht auch die TLA mit einem guten Jahresergebnis da. Dagegen schliesst erstmals die NLA seit 2018 unter Vorjahr ab. Die TAK GWA kann mit 8,1 Prozent ebenfalls ein solides Ergebnis abliefern. Beachtlich seien auch satte 11,5 Prozent bei der SAA.

SES-Statistik 2021 Sektion Fire
SES-Statistik 2021 Sektion Security
SES-Statistik 2021 Total

Quelle: SES-Verband

PSA: Regelmässige Pflege und Instandhaltung

Auch die hochwertigste Schutzkleidung wird mit der Zeit verschmutzen und verschleissen. Waschen, Pflegen oder Ausbessern dürfen jedoch nicht zulasten der Schutzwirkung gehen, klare Vorgaben sind gefragt.

Die an einem Arbeitsplatz oder für eine Tätigkeit benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss nicht nur vorhanden sein. Sie muss auch einsatzbereit und zumutbar sein, d.h. funk­tionsfähig und in einem gepflegten und hygienisch akzeptablen Zustand. Doch bei den meisten PSA-Komponenten ist das Pflegen und Reinigen weniger trivial als bei Privatkleidung, und auch ein Ausbessern oder Reparieren bedarf Fachkenntnissen. Fehler, deren Folgen bei Privatkleidung «nur» ärgerlich sind, wie etwa ein durch zu heisses Waschen eingelaufener Pullover, können bei falsch behandelter Schutzausrüstung lebensgefährlich werden.

Wenn falsches Reinigen eine Schutzfunktion zerstört

Die Ansprüche an die Sauberkeit der Arbeits- und Schutzkleidung unterscheiden sich naturgemäss je nach Branche. In der Landwirtschaft oder auf dem Bau bestehen andere Anforderungen als im Büro oder im Labor. Doch in jedem beruflichen Umfeld erhöht eine saubere Schutzkleidung die Trageakzeptanz und das Wohlbefinden. Gerade die am Körper getragene PSA sollte hygienischen Mindestanforderungen entsprechen. Dass PSA von Schmutz und Schweiss gereinigt werden muss, hat jedoch nicht nur hygienische Gründe. Sauberkeit ist nicht selten eng mit Sicherheits- oder Gesundheitsaspekten verknüpft. So erhöhen beispielsweise Verunreinigungen mit Ölen oder Fetten die Brennbarkeit textiler Stoffe, und verschmutzte Warnkleidung kann nur noch eingeschränkt reflektieren.

Schutzkleidung gut gemeint, aber unbedacht mal eben in eine Waschmaschine zu stecken, ist meist keine gute Idee, denn:

  • Durch ein falsch gewähltes Waschmittel oder Waschverfahren können flammhemmende Imprägnierungen verloren gehen, Reflexstreifen können sich lösen oder die Retroreflexion und Fluoreszenz nachlassen.
  • Anhaftende Verschmutzungen durch Gefahrstoffe müssen wirksam beseitigt werden und dürfen nicht auf weitere Textilien verteilt werden.
  • PSA, die mit infektiösen Biostoffen kontaminiert ist, bedarf spezieller desinfizierender Waschverfahren.
  • Waschmittelrückstände können die elektrostatischen Eigenschaften von PSA verändern, auch könnten ableitende Fasern ausgewaschen werden.
  • Schnittschutzlagen in PSA für die Arbeit mit Kettensägen können verrutschen.

 

Schutzkleidung

Massgeblich sind die Angaben des PSA-Herstellers

Bei der Anschaffung einer Schutzausrüstung erhält der Käufer eine schriftliche Anleitung. In dieser Gebrauchsanweisung informiert der Hersteller den PSA-Nutzer über alles, was dieser zur Aufbewahrung, Reinigung, Pflege usw. wissen muss. Das sind Angaben zum Lagern – meist trocken, frostfrei und vor Sonne geschützt – sowie spezielle Vorgaben zu Reinigung und Pflege je nach Schutzfunktion. So kann beispielsweise bei Schutzkleidung für Arbeitsbereiche mit Infek­tionsgefahr vorgegeben sein, welche Mittel in desinfizierenden Waschverfahren erlaubt sind. Bei Warnkleidung ist entscheidend, dass Farbechtheit, Retroreflexion und Fluoreszenz noch gegeben sind, hier gibt der Hersteller eine maximale Anzahl an Pflegezyklen vor. Für alle PSA-Komponenten gilt, dass nur ein sachgerechtes Pflegen, Aufbereiten und Aufbewahren von PSA gemäss den Vorgaben des Herstellers die Schutzfunktion sichert.

Auch jegliches Ausbessern und Reparieren darf nur nach Herstellerangaben erfolgen. So muss z.B. bei Schweisserschutzkleidung und PSA gegen Feuer und Flammen auch das Nähgarn beziehungsweise der Spulenfaden aus einem schwer entflammbaren Material bestehen. Eine solche PSA darf nicht mal eben von der Nähstube an der Ecke oder einem nähbegeisterten Familienmitglied ausgebessert werden.

Sorgfältiges Kontrollieren schützt die Gesundheit und kann Leben retten

Instandhaltung und Kontrolle von Schutz­ausrüstung? Das mag sich übertrieben anhören, wenn man an Ohrstöpsel oder Einmalhandschuhe denkt. Doch PSA umfasst auch Mittel zum Anseilschutz und zur Absturzsicherung oder Geräte zur Höhenrettung, wo die Notwendigkeit sorgsamer Kontroll- und Wartungsprozeduren keiner Diskussion bedarf. Auch bei Ganzkörper-Chemikalienanzügen oder schwerem Atemschutz mit Pressluft liegt es auf der Hand, dass Kontrolle, Pflege und gegebenenfalls fachgerechte Reparatur hochgradig sicherheitsrelevant sind. Grundsätzlich sollte Schutzausrüstung spätestens nach einer Reinigungsprozedur kritisch geprüft werden, z.B.:

  • Gibt es Zeichen von Alterung, Verschleiss und Abnutzung wie Risse, Löcher, abgeriebene Stellen oder aufgesprungene Nähte an stark belasteten Komponenten?
  • Sind alle Reissverschlüsse, Knöpfe, Schlaufen, Taschen usw. noch intakt und funktionsfähig?
  • Sind bei Chemikalienschutzkleidung die Gewebe und vor allem die Nähte noch dicht und bieten Schutz vor dem Eindringen von Flüssigkeiten?
  • Sind bei Elektrikerschutzausrüstung die elektrisch leitfähigen Teile wie Reissverschlüsse oder Knöpfe noch sicher abgedeckt?
  • Ist eine Wiederaufbereitung von Schutzeigenschaften notwendig, z.B. ein Nachimprägnieren mit flammhemmenden Stoffen?

Nicht vergessen werden darf, dass auch nichttextile Materialien Alterungsprozessen unterliegen. Metalle korrodieren und Kunststoffe werden je nach Material und Umgebungseinflüssen mit der Zeit erweichen oder verspröden und versteifen. Für viele PSA-Komponenten gibt der Hersteller daher eine zulässige Nutzungsdauer an.

Pflichten für Arbeitgeber – aber auch für Beschäftigte

Die genannten Beispiele machen deutlich, dass Reinigung, Pflege, Überprüfung und gegebenenfalls Reparatur von PSA in einem Betrieb organisiert werden müssen. Wer welche dieser Aufgaben für welche PSA übernimmt – innerbetrieblich oder über externe Dienstleister –, sollte klar geregelt werden. Wo dies nicht geschieht, könnten Mitarbeiter verleitet werden, verschmutzte oder beschädigte Schutzausrüstung mit nach Hause zu nehmen und so womöglich gesundheitsgefährliche Stoffe in der Familie und dem privaten Umfeld verteilen.

Bei den innerbetrieblichen Regelungen zur Instandhaltung von PSA sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • Das Unternehmen muss durch organisatorische Schritte sicherstellen, dass PSA während ihrer gesamten Nutzungsdauer in einwandfreiem Zustand ist.
  • Nicht nur die PSA selbst, auch das Reinigen, Pflegen, Kontrollieren, Reparieren usw. ist für den Arbeitnehmer kostenlos. Der Arbeitgeber darf diese Kosten nicht auf die PSA-Nutzer abwälzen.
  • Der Arbeitgeber sollte seine Beschäftigten zur Pflege, Reinigung, Aufbewahrung usw. der PSA unterrichten und die dafür benötigten Mittel und Einrichtungen bereitstellen.
  • Ob Reinigen oder Kontrollieren, jeglicher Aufwand für den Unterhalt der PSA gehört zur bezahlten Arbeitszeit und ist keine Aufgabe für Pausenzeiten oder das Wochenende.
  • Immer dann, wenn Reinigung, Kon­trolle und Unterhalt einer PSA-Komponente besondere Kenntnisse erfordern, muss der Arbeitgeber eine dafür geeignete Person festlegen oder die Pflege, Aufbereitung, Reparatur usw. an einen externen Dienstleister delegieren. Das kann z.B. ein Mietservice sein, der neben dem Waschen und Pflegen die PSA auch kontrolliert, ausb
  • Schutzausrüstung
  • essert oder austauscht.

Beschäftigte müssen beim Nutzen ­ihrer Schutzausrüstung die Hersteller­angaben zu Einsatzgrenzen, Verschleiss oder Aufbewahrung usw. beachten. So sollten z.B. Schutzhelme nicht unnötigerweise in der prallen Sonne lagern. Schadhafte und nicht mehr zur Verwendung vorgesehene PSA ist konsequent zu entsorgen und sollte nicht herumliegen oder gar von Mitarbeitern für private Nutzung mit nach Hause genommen werden. Denn wer sich auf eine vermeintliche Schutzfunktion verlässt, geht höhere Risiken ein und bei PSA können sich Kompromisse und Nachlässigkeiten fatal auswirken.

Datensicherungsnotstand bei Unternehmen

Bei 89 Prozent der Unternehmen kommt die Datensicherung zu kurz, während die Budgets zur Bewältigung der wachsenden Cyber-Bedrohung steigen. Einen solchen Datensicherungs-Notstand ortet ein grosser Hersteller von Backuplösungen.

Datensicherung
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Die Diskrepanz zwischen den Erwartungen eines Unternehmens hinsichtlich einer Datensicherungsstrategie und der Fähigkeit der IT-Abteilung, diese zu erfüllen, war noch nie so gross wie heute. Dies geht aus dem Veeam Data Protection Trends Report 2022 hervor. Dieser Report, für den weltweit mehr als 3000 IT-Entscheider befragt worden sind, stellt fest, dass 89 Prozent der Unternehmen ihre Daten nicht ausreichend schützen. Zudem würden 88 Prozent der IT-Führungskräfte davon ausgehen, dass die Budgets für die Datensicherung stärker steigen werden als die IT-Ausgaben im Allgemeinen. Daten werden eben für den Geschäftserfolg immer wichtiger und die Herausforderungen beim Schutz dieser Daten immer komplexer. Umso frappierender scheint, dass noch vielerorts eine Art Datensicherungs-Notstand herrscht.

Die Datensicherungslücke wird grösser

Die Befragten gaben an, dass ihre Datensicherungskapazitäten nicht mit den Anforderungen des Unternehmens Schritt halten können. Die Häufigkeit, wie oft die Daten gesichert werden, ist in den letzten zwölf Monaten um 13 Prozent gestiegen. Dies deute darauf hin, dass mehr Strategien erforderlich werden, die Daten wiederholt zu schützen und die Herausforderungen innerhalb der Unternehmen gestiegen seien.

Jedoch sei das zweite Jahr der Ausfallzeiten auch eine Folgeerscheinung der Pandemie. 76 Prozent der Unternehmen verzeichneten mindestens ein Ransomware-Ereignis in den letzten zwölf Monaten. Je nach Angriff waren Unternehmen bei 36 Prozent der verlorenen Daten nicht fähig, diese wiederherzustellen, was bessere Datenschutzstrategien auf den Plan ruft.

Um die Lücke zwischen den Datensicherungskapazitäten und der wachsenden Bedrohungslandschaft zu schliessen, werden laut Veam Unternehmen jährlich etwa 6 Prozent mehr für die Datensicherung ausgeben als für allgemeine IT-Investitionen. Nur 67 Prozent der Unternehmen würden bereits Cloud-Dienste als Teil ihrer Datensicherungsstrategie einsetzen. Die Plattformvielfalt werde im Jahr 2022 jedoch deutlich zunehmen, wobei sich zwischen Cloud-Servern und Rechenzentren ein Gleichgewicht einpendeln sollte.

Weitere Erkenntnisse aus dem Trend Report:

  • Unternehmen hätten eine Verfügbarkeitslücke: 90 Prozent der Befragten bestätigten, dass sie eine Verfügbarkeitslücke zwischen ihren erwarteten Service Level Agreements und der Geschwindigkeit, mit der sie ihre Produktivität wiederherstellen können, haben. Dieser Wert sei seit 2021 um 10 Prozent gestiegen.
  • Daten bleiben ungeschützt: Obwohl Backups ein grundlegender Bestandteil jeder Datensicherungsstrategie sind, werden die Daten von 18 Prozent der Unternehmen weltweit nicht gesichert – und bleiben somit ungeschützt.
  • Menschliches Versagen tritt viel zu häufig auf: 46 Prozent der Befragten hatten mit Konfigurationsfehlern von Administratoren zu kämpfen, während 49 Prozent durch versehentliches Löschen, Überschreiben von Daten oder deren Beschädigung durch Benutzer behindert wurden.
  • Wirtschaftliche Faktoren sind weiterhin entscheidend: Auf die Frage nach den wichtigsten Faktoren beim Kauf einer Datensicherungslösung für Unternehmen gaben 25 Prozent der IT-Führungskräfte an, dass sie die Wirtschaftlichkeit ihrer Lösung verbessern wollen.

Quelle Veam

Corona-Virus: Das gilt ab 1. April 2022 in der Schweiz

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.

Isolationspflicht
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Ab diesem Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben. Darunter fallen auch die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolge die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.

Dank der hohen Immunisierung der Bevölkerung sei laut Mitteilung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in den letzten Wochen zu keinem markanten Anstieg der Covid-19-Patientinnen und -patienten auf den Intensivstationen gekommen, obwohl die Zahl der Infektionen zwischenzeitlich wieder angestiegen ist. Eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit sei daher in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Der weitere Verlauf der Covid-19-Pandemie lasse sich aber nicht zuverlässig abschätzen. Das Coronavirus Sars-CoV-2 wird höchstwahrscheinlich nicht verschwinden, sondern endemisch werden, schreibt das BAG. Es sei damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Erkrankungswellen kommt.

Übergangsphase bis Frühling 2023

Bund und Kantone planen daher nun eine Übergangsphase bis zum Frühling 2023, in der eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig bleiben. Strukturen müssen soweit erhalten bleiben, dass die Kantone und der Bund rasch auf neue Entwicklungen reagieren können. Dies gelte insbesondere für das Testen, das Impfen, das Contact-Tracing, die Überwachung und die Meldepflicht der Spitäler.

Zurück zur normalen Aufgabenteilung von Bund und Kantonen

Mit dem Wechsel in die normale Lage wechseln die meisten Aufgaben in der Bewältigung der Covid-19-Pandemie zurück in die Hauptverantwortung der Kantone, so wie es das Epidemiengesetz vorsieht; grundsätzlich seien weiterhin die Kantone zuständig dafür, Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten anzuordnen und untereinander zu koordinieren. Der Bund hat dazu Grundlagenpapier erarbeitet, das die Ziele und die Aufgabenverteilung in der Übergangsphase festhält. Es ist bis am 22. April 2022 bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den Parlamentskommissionen in Konsultation.

SwissCovid-App wird vorübergehend deaktiviert

Der Bundesrat hat auch beschlossen, die SwissCovid-App vorübergehend zu deaktivieren. Mit der Aufhebung der Isolationspflicht sind die Voraussetzungen für eine wirksame Weiterführung der App nicht mehr gegeben. Der Betrieb der SwissCovid-App kann aber rasch wieder aufgenommen werden, falls die epidemiologische Situation dies erfordert. Deshalb werden die notwendigen Informatik-Infrastrukturen im Hintergrund weiterhin aufrechterhalten. Die auf den Systemen des Bundes befindlichen Benutzerdaten werden vernichtet.

Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3

Der Bundesrat hat zudem mehrere Anpassungen in der Covid-19-Verordnung 3 beschlossen. Dazu gehört die Einstellung der Kostenübernahme repetitiver Tests in Lagern und die Erleichterung des Zugangs zu Arzneimitteln für gewisse schwer immunsupprimierte Personen.

Quelle: BAG

41’000 Zivilschützer seit der Corona-Pandemie im Einsatz

Am 31. März 2022 endet das dritte Bundesratsaufgebot des Zivilschutzes zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Beim grössten und längsten Einsatz seiner Geschichte verzeichnet der Zivilschutz seit Februar 2020 total gegen 560'000 Diensttage, geleistet von 41'000 Dienstpflichtigen. 

Zivilschutz

Die Kantone verzeichneten laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) seit dem Ausbruch der Pandemie einen wachsenden Unterstützungsbedarf im Gesundheitswesen und begannen, im Herbst 2021 den Zivilschutz wieder vermehrt einzusetzen. Daher kam es seit dem 10. Dezember zu einem dritten nationalen Aufgebot von Zivilschutzangehörigen.

41’000 Zivilschutzangehörige im Einsatz

Der Zivilschutz wurde in der Folge hauptsächlich für Impfaktionen und die Unterstützung des Gesundheitswesens im Bereich der Grundpflege und der Logistik eingesetzt. Laut dem Babs gelangte jedoch stets das Solidaritätsprinzip zur Anwendung. Der Zivilschutz unterstützte jedoch nur, wenn die betroffenen Institutionen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht mehr bewältigen konnten und zur temporären Überbrückung von personellen Engpässen.

Zur Bewältigung der Pandemie stand der Zivilschutz schon seit Februar 2020 im Einsatz. Mit dem ersten Aufgebot wurde vor allem das Gesundheits- und Pflegepersonal in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen bei Aufgaben wie der Betreuung, der Triage und Zutrittskontrolle oder der Reinigung und Desinfektion unterstützt. Errichtet wurden etwa Notspitäler und Corona-Testzentren, mitgeholfen wurde beim Contact-Tracing sowie bei Hotlines für die Bevölkerung sowie bei Transportdiensten und logistischen Dienstleistungen.

Drei Aufgebote für insgesamt 41’000 Zivilschutzangehörige

2020 standen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gegen 27’000 Zivilschutzangehörige 365’000 Diensttage im Einsatz. Bis zum Ablauf des zweiten Bundesratsaufgebots Ende Oktober standen 2021 nochmals 12’000 Zivilschutzangehörige im Einsatz und leisteten 167’000 Diensttage.

2022 waren nochmals 2’400 Zivilschutzangehörige mit 26’000 Diensttagen im Einsatz. Total wurden mit von Februar 2020 bis Ende März 2022 gegen 560’000 Einsatztage mit rund 41’000 Zivilschutzangehörigen geleistet.

Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz

Mehr als 30’300 digitale Straftaten im Jahr 2021

Im Jahr 2021 wurden von der Polizei rund 30'351 Staftaten im digitalen Raum registriert. Schweizweit wurden 31'186 Einbruch- und Einschleichdiebstähle polizeilich registriert. 5 Prozent weniger, wie das Bundesamt für Statistik in der Polizeilichen Kriminalstatisik (PKS) vermeldet.

digitalen Raum
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Nicht weniger als 30’351 Straftaten im digitalen Raum wurden im Jahr 2021 registriert. Gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sind das 24 Prozent mehr Straftaten mit einer digitalen Komponente als im Jahr 2020. Dies entspräche einem Durchschnitt von 83 digitalen Straftaten pro Tag, wie das Bundesamt für Statistik in einer Mitteilung schreibt. Nahezu 88 Prozent der Straftaten betrafen die Cyber-Wirtschaftskriminalität.

Am stärksten zugenommen habe der Cyberbetrug. Dabei habe sich herausgestellt, dass zwei Arten von Betrug besonders stark vertreten waren. Am häufigsten verübt wurden Straftaten mit bezahlter Ware auf Kleinanzeigenplattformen, die nicht geliefert wurde, am zweithäufigsten wurden Online-Zahlungssysteme oder fremde Identitäten bzw. Personenidentifizierungsdaten missbraucht, um einen Betrug zu begehen. Bitte Deliktarten liegen im Bereich von über 6600 registrierten Straftaten.

85 Einbrüche pro Tag und mehr E-Bike-Diebstähle

Die Zahl der Einbruch- und Einschleichdiebstähle nimmt hingegen seit 2012 kontinuierlich ab. 2021 wurden schweizweit 31’186 Einbruch- und Einschleichdiebstähle verübt, 5 Prozent weniger als im Jahr 2020. Noch immer und am häufigsten werden Einbruch- und Einschleichdiebstähle in Wohnungen und Häusern begangen. Das waren im letzten Jahr insgesamt um die 17’074 Straftaten. Zugenommen hat hingegen der Diebstahl ab und aus Fahrzeugen. Diese Zahl sei um 995 Fälle angestiegen. Gar sprunghaft angestiegen ist der Diebstahl von E-Bike-Fahrzeugen bei einer Zahl von 47 Prozent. Herkömmliche Velos werden hingegen weniger entwendet.

2021 wurden gemäss der Statistik 42 vollendete Tötungsdelikte polizeilich registriert. Dabei handele es sich jedoch um einen der tiefsten Werte seit Beginn der Erhebung im Jahr 1982.

Quelle: Bundesamt für Statistik / PKS

Sicheres Handhaben von Chemikalien

Betriebe, die Chemikalien verarbeiten oder mit diesen arbeiten, sind auf praxisbezogene Lösungen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen angewiesen. Einen interessanten Gesamtüberblick über die Herausforderungen, Risikoanalysen, Lagerhaltungen und den Umgang mit Chemikalien im Betrieb liefern die Referate an der Fachtagung vom 17. Mai 2022 in Zürich.

Fachtagung
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Der sichere Umgang mit Chemikalien ist eine grosse Herausforderung. Betriebe müssen auf die Anforderungen des Marktes flexibel reagieren und die betriebsinterne Situation unterliegt einem permanenten Wandel: Rezepturen sowie Prozesse werden optimiert und Räume umgenutzt, Chemikalien werden verboten, gefährliche Stoffe ersetzt und Mengen angepasst. Oft geht vorhandenes Wissen durch Personalwechsel verloren. Zudem ändert sich der gesetzliche Rahmen laufend und bringt entsprechende Konsequenzen für die Anwenderbetriebe mit sich. Vieles ist im «Fluss». Ein Muss deshalb, den vorschrifts- und sachgemässen Umgang mit Chemikalien im Betrieb regelmässig zu prüfen und mit fundiertem Know-how den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Im Falle mangelnder Vorsicht beim Umgang mit leicht brennbaren, ätzenden, giftigen, umweltgefährdenden oder gar hochexplosiven Substanzen besteht die Gefahr von Personen-, Sach- oder Umweltschäden mit weitreichenden Folgen auch für die Betriebe. Eine umfassende gesetzliche Basis ist für die Bereiche Transport, Entsorgung, Umgang und Lagerhaltung von Chemikalien sowie für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit vorhanden. Für Unternehmen besteht die Pflicht, Sicherheitsmassnahmen zu treffen. Die praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben wirft aber viele Fragen auf und fordert sowohl die chemikalienverarbeitenden Betriebe, die Projektverantwortlichen als auch die Vollzugsbehörden und Versicherer öfters heraus.

Neustes Wissen erhalten und das Netzwerk erweitern, ist am 17. Mai 2022 in Zürich bei der Veranstaltung «Wie mit Chemikalien sicher umzugehen ist.» angesagt. Zudem ist die Tagung von wichtigen Fachorganisationen als Weiterbildung anerkannt. Sie wird unter dem Patronat von der SSI-Vereinigung durchgeführt. Organisiert wird die Tagung durch die Save AG, die sich auf auf den praxisbezogenen Wissenstransfer zwischen Sicherheitsfachleuten zu den Themen Risiko-Management, Corporate Security, Gebäudesicherheit, Safety und Gesundheitsschutz (AS&GS), Brandschutz, Informations- und Infrastruktursicherheit, Bevölkerungsschutz sowie Maschinen- und Prozesssicherheit, Störfallvorsorge, Natur- und Umweltgefahren, Bewachung und integrale Sicherheitskonzepte spezialisiert hat.

Weiterführende Informationen und das komplette Tagungsprogramm unter: https://save.ch/event/chemikaliensicherheit-05-2022/

Kanton Aargau mit neuem Online-Portal

Der Kanton Aargau und seine Gemeinde lancieren ein neues Onlineportal für behördliche Services. Das Smart Service Portal für den Austausch mit den Verwaltungen ist bereits online verfügbar. 

Smart Service Portal
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Der Kanton Aargau lanciert eine neue Webseite für seine Bevölkerung und die im Kanton ansässigen Unternehmen und Organisationen. Über das «Smart Service Portal» sollen nun zahlreiche Behörden-Services wie Bestätigungen, Gesuche, Bewilligungen oder Unterstützungsanträge erreichbar sein.

Strukturierteres Angebot von Behörden-Services

Im Vordergrund stehe ein gemeinsames Angebot von digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Hand. Zwar verfügen der Kanton und die 200 Gemeinden auf ihren Webseiten bereits über digitale Dienstleistungen und Angebote. Jedoch sei für die Einwohnerinnen und Einwohner nicht immer klar gewesen, wo welche Dienstleistung zu beziehen sei, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.

Mehr Dienstleistungen zwischen Kantonen und Gemeinden

Verstärkt werden soll daher die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden mit mehr Dienstleistungen. Die Kommunen und Kanton pflegen unter dem Schlagwort «E-Government Aargau» zwar schon seit langer Zeit eine Kooperation im Bereich der Bereitstellung von elektronischen Dienstleistungen. Nun werde jedoch der Prozess transformiert.

«Die Digitalisierung unseres Alltags verpflichtet die öffentliche Hand, ihre Prozesse neu zu organisieren, zu strukturieren und zu optimieren», erklärt Staatsschreiberin Joana Filippi.

Im Fokus stehe der Mehrwert für die Bevölkerung und für die Wirtschaft des Kantons Aargau; sie würden von einem «schnellen und einfachen sowie orts- und zeitunabhängigen Austausch» mit der Verwaltung profitieren, heisst es weiter. Die Nutzerinnen und Nutzer können künftig über die Webseite ihrer Gemeinde, des Smart Service Portals oder direkt über das Hauptportal zum gemeinsamen Angebot von digitalen Dienstleistungen von Kanton und Gemeinden gelangen.

Quelle: Kanton Aargau

Siemens bleibt führender Plattformanbieter für intelligente Gebäude

Die Siemens Smart Infrastructure wurde von Analysten der Verdantix aus einer Reihe von 17-IoT-Plattformanbietern als führender Anbieter für intelligente Gebäude eingestuft. Laut des Berichts liegen die Stärken vor allem im Bereich Energiemanagement von Gebäuden und Anlagen.

Energiemanagement
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Städte werden immer komplexer. Daher greifen immer mehr Gebäudeeigentümer und -betreiber zu digitalen Tools, um die Effizienz ihrer Investitionen zu maximieren, marktspezifische Vorschriften einzuhalten und bessere Nutzererlebnisse zu schaffen.

In der jüngsten Ausgabe der Verdantix-Studie «Green Quadrant»: IoT Platforms for Smart Buildings 2022» wurden 17 IoT-Plattformen für intelligente Gebäude analysiert. Siemens Smart Infrastructure wurde dabei als einer der führenden Anbieter von IoT-Technologien eingestuft, welche die wichtigsten Prioritäten von Immobilienunternehmen erfüllen.

Dem Bericht zufolge kann Siemens eine umfassende Palette von IoT-Lösungen für intelligente Gebäude anbieten. Die Stärken lägen insbesondere in den Bereichen Energiemanagement von Gebäuden und Anlagen, Services am Arbeitsplatz sowie Raumüberwachung und -analyse.

Laut der Studie werden auch Analytik und Verbesserungen in der Konnektivität die zukünftige Einführung von IoT-Lösungen für Gebäude vorantreiben.

Quelle: Siemens

Sicherheitswarnung bei Klettersportausrüstung

Der Hersteller Edelrid informiert über ein Sicherheitsproblem im Zusammenhang mit Screw-D-Ring-Schrauben, die in verschiedenen Klettersport-Produkten und -Komponenten verbaut wurden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die betroffenen Screw-D-Ring Schrauben brechen. Es bestehe eine Absturzgefahr.

Absturzgefahr
Bild der Screw-D-Ring Schraube.

 

Die Beratungsstellung für Unfallverhütung (BFU) informiert in Zusammenarbeit mit Edelrid über ein Sicherheitsproblem betreffend Screw-D-Ring-Schrauben, die in verschiedenen Klettersport-Produkten und -Komponenten verbaut wurden. Vom Sicherheitsproblem betroffen sind die Screw-D-Ringe-Schrauben, die in folgenden Produkten und Komponenten verbaut wurden:

  • CORE PLUS TRIPLE LOCK: Artikelnummer 88037, Herstelldatum 2019 10 oder später
  • RADIALIS PRO: Artikelnummer 71610, Herstelldatum 2019 10 oder später
  • TREECORE TRIPLE LOCK: Artikelnummer 88036, Herstelldatum 2019 10 oder später
  • CORE SLIDING D-KIT: Artikelnummer 88052, Herstelldatum 2019 10 oder später
  • SCORE SCREW D-SINGLE: Artikelnummer 88062
  • CORE SCREW D-KIT: Artikelnummer 88054

Der beiliegenden Identifikationsanleitung kann entnommen werden, wo die entsprechenden Artikel- und Chargennummern an den betroffenen Produkten zu finden sind.

Konsumentinnen und Konsumenten, die eines der erwähnten Produkte besitzen, werden aufgefordert, mittels beiliegender Identifikationsanleitung zu überprüfen, ob ihr Produkt die betroffene Screw-D-Ringe Schrauben enthält. Bei betroffenen Produkten müssen die Screw-D-Ring Schrauben ersetzt werden. Die Ersatzschrauben können mittels des beiliegenden Bestellformulars angefordert werden.

Quelle: BFU

 

Künstliche Intelligenz trifft Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutznetzwerk Euroshnet lädt am 20. Oktober 2022 in Paris zu einer europäischen Konferenz zu Normung, Prüfung und Zertifizierung im Arbeitsschutz ein. 

Arbeitsschutznetzwerk Euroshnet
Bild: Euroshnet

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält auch zunehmend Einzug in Unternehmen und Dienstleistungen. Das europäische Netzwerk Euroshnet, bestehend aus Arbeitsschutzexperten im Bereich der Normierung, lädt am 20. Oktober unter dem Motto «Artificial Intelligence meets Safety and Health at work» («Künstliche Intelligenz trifft Arbeitsschutz») zu einer Konferenz in Paris.

Im Bereich des Arbeitsschutzes wird auch der KI in absehbarer Zeit ein breites Bedeutungsfeld zugemessen. Der Einsatz einer KI wirft jedoch grundsätzliche Fragen bei der Interaktion und Kollaboration mit dem Menschen auf. Ist diese ethisch und sicherheitstechnisch vertretbar? Wie lässt sich die technische Zuverlässigkeit überprüfen? Der Einsatz der KI hat zudem Auswirkungen auf Gesetze, Regeln und Verfahren. Das Fachforum diskutiert die Chancen und Gefahren und soll Teilnehmenden die Möglichkeit bieten, ihr Netzwerk zu erweitern.

Quelle: Kommission Arbeitsschutz und Normung

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