Fernmeldeüberwachung: Neue gesetzliche Grundlage für Analysefunktionen

Per 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes bei der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Die Änderung soll eine eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung gezielter analysieren zu können. 

Überwachung
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Zur Aufklärung von schweren Straftaten beziehungsweise bei Gefährdung der nationalen Sicherheit können Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Die dazu nötigen Daten werden bei der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) registriert.

Die Analysefunktionen erlauben laut einer Mitteilung des Bundes unter anderem, tabellarische Daten zu visualisieren, so dass sie in einer Grafik schnell erfasst werden können. Damit sollen Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten oder bei einer Notsuche nach einer vermissten Person kostbare Zeit einsparen können.

Die Strafverfolgungsbehörden setzen bereits heute die Analysefunktionen, gestützt auf die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) ein. Die explizite gesetzliche Grundlage fehlte bisher. Das Parlament hat diese nun am 11. März 2022 mit der Annahme der Änderungen in Artikel 7 und 8 BÜPF geschaffen. Die Änderung des Bundesgesetztes tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Quelle: Der Bundesrat

Vorsicht bei Nahrungsmitteln mit Natriumchlorid

Das Lebensmittelrecht gilt auch für Lebensmitteln, die man online einkaufen kann. Swissmedic warnt aktuell vor der Einnahme oder Verwendung von Natriumchlorid-Produkten, welche in Kombination mit Zitronensäure zu Chlordioxid reagieren können. Eine Gesundheitsgefahr kann nicht ausgeschlossen werden. 

Lebensmittel
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Dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) zufolge nehmen Meldungen zu nicht konformen Lebensmitteln zu, die über Onlineshops verkauft werden. Swissmedic rät zu einer besonderen Vorsicht beim Kauf von Produkten aus unsicherer Quelle, denn das Schweizer Lebensmittelrecht gilt in Prinzip nur in der Schweiz: Die Onlineshops in der Schweiz würden regelmässig auf Lebensmittelsicherheit kontrolliert. Die ausländischen Shops könnten auch Produkte anbieten, die nach Schweizer Lebensmittelrecht nicht in den Verkehr gebracht werden dürften.

Vorsicht bei Stoffen wie Chlordioxid und «Heilmitteln»

Zu einer besonderen Vorsicht rät Swissmedic beim Einkauf für den privaten Konsum beispielsweise bei Nahrungsergänzungsmitteln. Diese enthielten häufig nicht zulässige Zutaten.

Bei Überdosierung bestimmter Substanzen wie Zitronensäure zusammen mit Chlordioxid könne eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Solche Lebensmittel werden oft als Heilmittel angepriesen – in der Schweiz gilt hier eine strenge Gesetzgebung: Lebensmittel gelten in der Schweiz grundsätzlich nicht als «Heilmittel».

Nicht zulässig sind laut der Mitteilung beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, die Melatonin, den Rotschimmelreis Monascus purpureus oder andere gesundheitsschädigende oder pharmakologisch wirksame Stoffe enthalten, wie DNP, DMAA, 5-HTP, DHEA oder nicht zugelassene «Novel Foods».

Vorsicht sei beispielsweise auch geboten, wenn Produkte, entgegen ihres ursprünglichen Verwendungszwecks, auch für Tiere angepriesen werden. Kritisches Prüfen sei auch beim Kauf über Social-Media-Plattformen ratsam.

Manchmal werden Produkte mit Wirkungen beworben, die sie in Wirklichkeit nicht enthalten. Beim Import von Nahrungsergänzungsmitteln aus dem Ausland, könne auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, dass diese in der Schweiz unter die Bedingungen des Heilmittelgesetzes fallen. Man macht sich in diesem Fall auch als Käufer bzw. Importeur strafbar.

Quelle: BLV/Swissmedic

Ehemaliges Munitionslager: Doch nicht alle Bewohner müssen Mitholz verlassen

Der Dialog mit der Bevölkerung des bernischen Dorfs Mitholz ist seit längerem in Gange. Wer darf bleiben und wer nicht? Nun besteht Gewissheit: Anders als bisher verkündet, dürfen 87 Bewohnerinnen und Bewohner in Mitholz bleiben.

Ehemaliges Munitionslager: Doch nicht alle Bewohner müssen Mitholz verlassen
Quelle: VBS

51 Bewohnerinnen und Bewohner müssen das Dorf Mitholz verlassen, die zu nahe am ehemaligen Munitionslager aus dem Zweiten Weltkrieg wohnen. Das teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) am Mittwoch mit. 87 Personen der äusseren Gefahrenzone dürfen bleiben, wenn sie dies wollen. Ursprünglich ging man davon aus, dass spätestens 2030 alle Personen aus Sicherheitsgründen ihre Häuser verlassen müssen.

Es kann laut und dreckig werden

Die für die Räumung notwendigen Baustellensituationen und Infrastrukturen sollen in einem kompakten Bereich zusammengefasst werden, wie es in der Mitteilung des VBS heisst. Derzeit wird beim Bund die Risikoanalyse VBS 2022 erarbeitet, welche die Vorgaben für die Evakuations-, Sicherheits- und Anlageperimeter sowie die Flächen für Installationen und Bauarbeiten definiert.

Die äusserste Gefahrenzone in dem «Schalenmodell»-Prinzip ist der Evakuationsperimeter, in dem Leben und Wohnen weiterhin erlaubt ist. In der erweiterten Gefahrenzone, dem Sicherheitsperimeter, dürfen sich Personen nicht dauerhaft aufhalten. In dem gesicherten Anlageperimeter gelten besondere Zugangsbeschränkungen mit Eintritt für berechtigte Personen.

In dem ehemaligen Munitionslager befinden sich immer noch tonnenweise alte Munition und Sprengstoff. Die 87 Mitholzerinnen und Mitholzer müssen sich jedoch auf viel Lärm gefasst machen und dass es nahe der Baustelle vom Staub sehr dreckig werden könnte. Temporäre Evakuierungen seien nicht ausgeschlossen. Die gesamte Räumung dürfte bis 2040 dauern.

Präsentation zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz (PDF)

Quelle: VBS

Wachstumsstarke Firmen mit laxer IT-Security

Nur 62 Prozent der Unternehmen achten proaktiv auf das erfolgskritische Thema Online-Sicherheit.

Sicherheit
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Prosperierende Unternehmen vernachlässigen oft das Thema Online-Sicherheit. Das zeigt einer Studie des Authentifizierungsspezialisten «Beyond Identity» unter mehr als 1100 Arbeitnehmern. Demnach sind 62 Prozent der Meinung, dass ihre Arbeitgeber proaktiv auf Online-Sicherheit achten.

Schlechte Passwörter

Insbesondere bei den Passwort-Taktiken der Arbeitgeber zeigt sich ein noch alarmierenderes Bild: Denn obwohl die Kompromittierung von Passwörtern die häufigste Methode für Hacker ist, sich Insider-Zugriff zu verschaffen, ist es um die Passwort-Hygiene in Unternehmen mit starkem Wachstum schlechter bestellt als in jenen mit normalem Wachstum. So werden Passwörter etwa weniger sicher abgespeichert.

Infolge dieses laxen Sicherheitsansatzes werden wachstumsstarke Unternehmen regelmässig mit Sicherheitsverletzungen konfrontiert. Mehr als ein Drittel der Befragten (35 Prozent) gibt an, dass ihr Unternehmen bereits zwischen drei und fünf Cyber-Angriffen ausgesetzt war, 20 Prozent waren sogar noch häufiger betroffen. Dennoch scheint es wachsenden Unternehmen besser möglich zu sein, den Schaden zu begrenzen (87’000 Franken). Bei Standardunternehmen beliefen sich die Verluste im Schnitt auf mehr als 110’000 Franken.

Dennoch grosser Lerneffekt

Ein weiterer Pluspunkt bei wachstumsstarken Unternehmen ist, dass viele von ihnen nach einem Sicherheitsverstoss die Zügel straffer gezogen haben: So begannen 70 Prozent unmittelbar damit, ihre Mitarbeiter über Cyber-Sicherheit aufzuklären und 60 Prozent nahmen die Absicherung ihrer Daten in Angriff. Allerdings investierte weniger als die Hälfte der Standardunternehmen und wachstumsstarken Unternehmen nach einem Vorfall in eine Cyber-Sicherheitsversicherung oder installierte eine spezielle Cyber-Security-Software.

(pressetext.com)

Mehr Neulenkende

Nicht weniger als 107'000 Personen haben letztes Jahr einen Führerausweis für Personenwagen erworben: 26 Prozent mehr als im 2022. Trotz des erhöhten Anstiegs von Neulenkenden wurden im 2021 weniger Führerausweise entzogen. Der häufigste Entzugsgrund war laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) überhöhte Geschwindigkeit.

Führerausweis
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Etwas mehr als sechs Millionen Menschen besassen Ende 2021 in der Schweiz einen Führerausweis für Personenwagen. Neu einen Führerausweis der Kategorie B erwarben letztes Jahr 107’130 Personen, was das Bundesamt für Strassen (Astra) mit einem Anstieg von 26 Prozent beziffert.

Zurückzuführen sei die Zunahme auf eine Anpassung der Ausbildung, welche ab 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Neu sind beispielsweise Lernfahrten bereits ab 17 Jahren möglich. Die Zunahme an Neulenkenden betreffe jedoch alle Altersklassen. Einen Führerausweis für Motorräder besassen Ende 2021 etwas mehr als vier Millionen Menschen: eine Zahl, die sich jedoch kaum verändert habe.

Insgesamt weniger Ausweisentzüge

Laut der Astra-Statistik belief sich die Anzahl der Ausweisentzüge 2021 auf 76’750 und lag damit zum dritten Mal in Folge unter 80’000. Die Annullierung von Führerausweisen auf Probe nahm indes um 6,5 Prozent, auf 1422 zu, ebenso die Entzüge von Lernfahrausweisen (bei einem Plus von 13,9 Prozent auf 4604). Hauptgrund dieser Zunahmen dürften die steigenden Zahlen der Fahrschülerinnen und Fahrschüler und Neulenkenden sein.

Die Hauptursachen für Ausweisentzüge blieben jedoch in den letzten Jahren konstant: In 28’949 Fällen wurde der Ausweis wegen überhöhter Geschwindigkeit entzogen, in 10 591 Fällen wegen Angetrunkenheit. 7402 Ausweise wurden wegen Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit entzogen Die Ausweisentzüge wegen Fahren unter Drogeneinfluss stiegen 2021 im Vergleich zum Vorjahr (um 5,3 Prozent auf 4634 Fälle), bilanziert das Bundesamt für Strassen.

Quelle: Astra

Warum uns Stress krank macht

Dauerstress mindert unsere Lebensqualität. Mit möglicherweise irreversiblen Folgen: Denn Stress wirkt sich langfristig auf die Gesundheit aus. Das neue Flagship-Projekt «Stress» von Hochschulmedizin Zürich will Ursachen erforschen und Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Stress
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Dass Stress krank machen kann, ist längst bekannt. Weniger bekannt ist, dass nicht nur die Psyche unter negativem Dauer­stress leidet, sondern auch der Körper. «Chronischer Stress, insbesondere wenn er in der Kindheit erlebt wird, ist ein Risikofaktor für die Entwicklung häufiger neuropsychiatrischer oder Herz-​Kreislauf-Erkrankungen im späteren Leben», sagt Isabelle Mansuy, Professorin für Neuroepigenetik an der Universität Zürich und der ETH Zürich.

Isabelle Mansuy leitet zusammen mit Birgit Kleim, Psychologieprofessorin an der Universität Zürich, das neue grosse Flagship-​Projekt von Hochschulmedizin Zürich (HMZ), das den schlichten Namen «Stress» trägt. Das Projekt wird am 1.  Mai starten und wird mit einer Million Franken unterstützt, wobei sich ETH und Universität Zürich die Kosten teilen. Einem fünfköpfigen Steering Committee gehören Professorinnen und Professoren der UZH und der ETH an. Unlängst wurde das Projekt am Jahresanlass von HMZ feierlich lanciert.

Zweck des Flagship-​Projekts «Stress» ist es, die Auswirkungen von Stress auf die geistige und körperliche Gesundheit zu verstehen, zu diagnostizieren und zu behandeln. An der Forschungskoopera­tion beteiligen sich Forschende der ETH, der Universität, der Psychiatrischen Universitätsklinik und des Universitäts­spitals Zürich. Sie widmen sich damit einem gesellschaftlich gravierenden Problem, denn Stress als solches hat in den letzten Jahrzehnten dramatisch zugenommen und erreichte wohl mit der Covid-​Pandemie einen Höhepunkt.

Eines von vier Kindern betroffen

Generell wird zwischen gesundem Eu­stress und ungesundem Disstress unterschieden. Während Eustress die Leistungsfähigkeit kurzfristig steigert und gut bewältigt werden kann, mindert Disstress die Gehirnleistung, belastet das Immunsystem und macht auf Dauer krank.
Wenn wir Stress haben, stellt sich der Körper auf eine akute Gefahrensituation ein. Es werden Adrenalin, Noradrenalin und Corticoide ausgeschüttet, die Herzfrequenz und die Durchblutung steigen, Glukose wird freigesetzt und die Magendarmtätigkeit eingeschränkt. Es ist ein unwillkürliches Reaktionsmuster, das sich im Lauf der Evolution entwickelte: In einer Gefahrensituation stellt sich der Körper auf Flucht oder Kampf ein. Dabei greift bei Dauerstress das Cortisol wichtige Gehirnzellen an. Die Stresshormone führen dann langfristig sogar zu physiologischen und anatomischen Veränderungen im Hirn.

Stress kommt auch in der Kindheit häufig vor – verursacht zum Beispiel durch physischen oder sexuellen Missbrauch. Schätzungen der WHO zufolge ist weltweit eins von vier Kindern von Stress betroffen – die negativen Folgen wirken sich über die gesamte Lebensspanne hinweg aus. Denn Stress ist ein Risikofaktor für chronische Krankheiten, darunter psychiatrische, aber auch Herz-​Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ II bis hin zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz. Komorbidität, bei der gleichzeitig mehrere Krankheiten auftreten, ist charakteristisch für Menschen, die schwerem Stress ausgesetzt sind.

Fachgrenzen überspannen

Trotzdem werden psychiatrische und kardiovaskuläre Erkrankungen nur selten gesamtheitlich betrachtet. Dies ist zum Teil auf die traditionelle Trennung von Psy­chiatrie und Kardiologie zurückzuführen. Hier setzt das neue Flagship-​Projekt von HMZ an. Das Stress-​Konsortium bringt Expertinnen und Experten aus den Bereichen Psychiatrie/Psychologie, Neurowissenschaften, Zell-​ und Molekularbiologie, Kardiologie, Ingenieurwissenschaften und translationaler Bioinformatik zusammen, um das Risiko und die Resilienz von Stress über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu untersuchen. «Methodisch werden Langzeitstudien an Personen durchgeführt, die Stress ausgesetzt waren, und es werden Tiermodelle von Stress für mechanistische Studien verwendet.», erklärt Isabelle Mansuy.

Alarmzeichen erkennen und behandeln

So ist zum Beispiel eine Kohortenstudie mit über hundert Medizinstudierenden geplant, die ihr Praktikum in einem stress­intensiven medizinischen Umfeld absolvieren, zum Beispiel in der Notaufnahme, der Intensivstation, der Inneren Medizin oder der Onkologie. Sechs Monate nach Beginn des Praktikums werden Angst, Depressionssymptome, psychosoziale Funktionsfähigkeit und wahrgenommener Stress als «stressbezogene psychopathologische Manifestationen» erfasst. Weitere Befragungen im Laufe einer längeren Zeitspanne ermöglichen Bestimmung und Vergleich individueller Gesundheitsverläufe innerhalb der Kohorte.

Dies ist eine leicht veränderte Fassung ­eines Artikels von Marita Fuchs, welcher zuerst in den «UZH News» erschienen ist.

Wie Betrüger Internetadressen fälschen

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt vor den Tücken gefälschter Internetadressen und ruft die Erkennungsmerkmale einer authentischen URL in Erinnerung.

Kleinanzeigenbetrug
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In der vergangenen Woche verzeichnete das NCSC laut eigenen Angaben einen etwas tieferen Meldeeingang, jedoch wurde beispielsweise bei einem Kleinanzeigenbetrugt die Internetadresse eines Bezahldienstes aufwendig gefälscht. Viele Betrügereien basieren darauf, die URL zu fälschen. Das NCSC ruft in Erinnerung, dass eine URL in der Regel aus einer Subdomain («www»), einer Domain (z.B. Name des Unternehmens) und einer Top Level Domain (z.B. «ch») besteht.

Bei einem Kleinanzeigenbetrug sei das NCSC jedoch auf eine aufwendig gestaltete Betrugsseite aufmerksam geworden. Damit ein Link auf eine gefälschte Webseite nicht sofort als Fälschung erkennbar war, haben die Betrüger eine eigene Domain reserviert, welche dem Schema «.ch-123xyz.com» folgte. Die reservierte Domain wurde um den Namen des seriösen Unternehmens erweitert, sodass sich die URL wie folgt präsentierte: «www.abcdefgh123.ch-123xyz.com».

Zwar sollte der Unterschied zur gefälschten URL erkennbar sein, aber auf den ersten Blick kann der Betrug unter Umständen nicht gleich auffallen.

Im Zweifelsfall sollte daher immer die tatsächliche URL im Browser eingegeben werden.

Was tun bei einem Stromunfall?

60 bis 70 Prozent der Stromunfälle ereignen sich laut dem eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) nach wie vor in den Privathaushalten. Oberste Priorität im Falle eines Stromunfalles hat für den Ersthelfer aber die eigene Sicherheit. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie bei einem Stromunfall erste Hilfe leisten.

Stromunfall
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Das Ausmass von Stromunfällen wird oft unterschätzt. Nebst der Einwirkdauer, Energiestärke und dem Stromverlauf durch den Körper spielt auch die Stromart (Gleichstrom, Wechselstrom) eine entscheidende Rolle und muss bei Behandlung des Betroffenen durch Ersthelfer berücksichtigt werden. Beim Wechselstrom wechseln die Ladungsträger periodisch die Fliessrichtung.

Statistisch gesehen, leiden Betroffene jedoch vermehrt an Herzrhythmusstörungen, wenn sie mit Wechselstrom in Berührung kamen.

Oberste Priorität, im Falle eines Stromunfalles, hat für Ersthelfer aber die eigene Sicherheit. Ein verletzter Ersthelfer ist ein schlechter Ersthelfer. Erst wenn die Stromzufuhr sicher unterbrochen ist, sollte Erste Hilfe geleistet werden. Jeder Unfall mit Strom sollte zudem medizinisch beurteilt werden.

Unsichtbare Folgegefahren

Heimtückisch ist jedoch, dass die von Strom versursachten Schäden oft nicht unmittelbar spürbar sind. Dies kann den Elektrolythaushalt verschieben und langfristig zu gefährlichen Herz-Rhythmus-Störungen führen. Jede Person, die einen Herzschlag erlitten hat, sollte daher zwingend ins Spital oder zum Hausarzt, auch wenn es ihr offensichtlich gut geht. Bei Herzrasen, Atemnot oder einem Krampfgefühl ist umgehend der Rettungsdienst zu verständigen.

Ein guter Ratgeber bei einem Notfall ist das Suva-Merkblatt «Achtung Stromschlag». Es fasst auch die wichtigsten Regeln zusammen, die es bei einem Elektrounfall zu beachten gilt:

  1. Selbstschutz beachten. Das Opfer steht eventuell unter Strom.
  2. Bei Niederspannung (je nachdem, was schneller und sicherer möglich ist): Opfer mit nicht leitendem Gegenstand (z. B. Besenstiel, Holzlatte) vom Stromkreis entfernen und aus dem Gefahrenbereich bringen oder den Stromfluss unterbrechen (Netzstecker ziehen, Sicherung entfernen).
  3. Bei Hochspannung: Abstand halten, Rettungsdienst rufen. Jede Annäherung ist lebensgefährlich, bis der Strom abgestellt wird!
  4. Bei Bewusstlosigkeit, Schwindel, Brustschmerz oder Herzrasen: Rettungsdienst rufen.
  5. Atmung und Herzschlag prüfen. Bei Herz- oder Atemstillstand sofort und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes Beatmung und Herzdruckmassage anwenden.
  6. Bei Absenz der genannten Symptome: Eventuelle Verbrennungen kühlen und Spital aufsuchen.
  7. Bei Folgeverletzungen (z. B. Brüche, Prellungen): Sofortmassnahmen ergreifen und Arzt aufsuchen.

Mehr Gebäudedaten zugänglich

Die Verwaltung von Unternehmensstammdaten und der Zugang zu Gebäudeinformationen des Bundes sollen in Zukunft vereinfacht werden. Dies hat der Bundesrat in einer Sitzung vom 4. März im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) beschlossen.

Unternehmensstammdaten
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Im Zeitalter der Digitalisierung ergibt es keinen Sinn mehr, dass jede Verwaltungseinheit des Bundes individuell ihre eigenen Stammdaten führt und pflegt. Dies wird auch immer mehr für Stammdaten von Unternehmen gelten, die künftig gemeinsam bewirtschaftet und den Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden sollen.

Der Bundesrat hat in einer Sitzung vom 4. März 2022 nun die Teilrevision der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) verabschiedet. Die Revision des Anhangs zur Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) ihrerseits sieht eine Erweiterung der öffentlich zugänglichen Informationen vor und stärke so das Potenzial des Referenzinformationssystems GWR, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

In der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister soll laut dem Bundesrat transparenter und klarer geregelt werden, welche konkreten Informationoen zu den Unternehmensstammdaten gehören. Diese sollen in Zukunft über elektronische Schnittstellen sämtlichen Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung stehen.

Mehr Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen zugänglich

Die Daten des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) dienen als Referenzdaten von Gebäuden und Wohnungen sowohl für Zwecke der Statistik, Forschung und Planung (Art. 1 VGWR) als auch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben (Art. 1 Abs. 2 VGWR).

Bei der Totalrevision dieser Verordnung im Jahr 2017 wurden laut dem Bundesrat die öffentlich zugänglichen Daten des Wohnungswesens (Berechtigungsstufe A) gemäss dem Bundesrat restriktiv definiert. Um der heutigen Situation des digitalen Zeitalters gerecht zu werden, sollen sollen nun mehr Informationen zentral zusammengeführt werden.

Damit werde die Voraussetzung geschaffen für E-Government-Dienste wie etwa den Nationalen Umzugsservice (eUmzug): alle Bürgerinnen und Bürger, die umziehen, können dort angeben, in welche Wohnung sie umziehen. Dies erfordere jedoch genügend öffentlich zugängliche Daten zu den Wohnungen, damit diese eindeutig identifiziert werden können, so der Bundesrat.

Ausserdem werden im Rahmen der Zusammenführung der Daten neu auch gebäudetechnische Installationen öffentlich zugänglich gemacht. So können die Daten der Heizsysteme für das Monitoring des CO2-Ausstosses der Gebäude vereinfacht zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Der Bundesrat

Unfälle vermeiden mit richtiger Beleuchtung

Schlechte Lichtverhältnisse können in Betrieben eine besondere Gefahr darstelllen, denn sie können auch zu geährlichen Stolperunfällen führen. Zu helles Licht kann aber auch blenden oder diffuse Schatten werfen. 

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Neben Unfallgefahren spielen bei einer optimalen Beleuchtung viele gesundheitliche Aspekte eine Rolle. Besonders bei Schichtarbeit kann die Beleuchtung Auswirkungen auf die Gesundheit haben. So wurde nun auch die europäische Norm DIN EN 12464-1 «Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten» aktualisiert und gibt Unternehmen und Planenden wichtige Hinweise.

Die neue Norm legt im Wesentlichen Beleuchtungsanforderungen für berufliche Sehaufgaben fest. Sie ist im November 2021 erschienen und schlägt Beleuchtungslösungen für die meisten Arbeitsstätten in Innenräumen vor sowie für die dazugehörigen Flächen.

Anders als der Vorgänger aus dem Jahr 2011 geht die aktuelle Fassung der Norm neben den Mindestanforderungen auch auf die Bedürfnisse der Anwender ein und erläutert die nicht-visuellen Lichtwirkungen. Denn Tages- oder Kunstlicht dient nicht nur zum Sehen, es wirkt auch auf komplexe Weise: Licht taktet die «innere Uhr» und koordiniert die meisten Körperfunktionen im 24-Stunden-Rhythmus.

Für alle Raumarten – von der Eingangshalle über Flure bis zu den sanitären Anlagen – empfiehlt die Norm etwa Beleuchtungsstärken und Werte für die Farbwiedergabe. Sie macht auch Angaben für spezielle Tätigkeiten, wie beim Schweissen, der Versorgung von Patienten im Gesundheitswesen oder im Unterricht an der Wandtafel.

«Eine gelungene Lichtplanung kann Mitarbeitende unterstützen und damit zu Prouktivität und Wohlbefinden beitragen. Im Umkehrschluss bedeutet das leider auch: Schlechte Beleuchtung kann sich negativ auf die Arbeitsergebnisse auswirken und im schlimmsten Fall Unfälle provozieren», sagt Dr. Jürgen Waldorf, Geschäftsführer der Brancheninitiative Licht.de.

 Quelle: licht.de

Einführung des neuen Datenschutzgesetzes dauert länger

Die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) wird erst am 1. September 2023 in Kraft gesetzt. Ursprünglich hatte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Dezember 2011 damit beauftragt, gesetzliche Massnahmen zur Stärkung des Datenschutzes zu prüfen.

Datenschutzgesetz
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Das DSG orientiert sich stark an der DSGVO/GPDR der Europäischen Union. Besonders für Anbieter und Kunden entstehen direkte datenschutzrechtliche Konsequenzen. Nun aber tritt das neue Schweizer Datenschutzgesetz nicht wie erwartet spätestens Ende 2022 in Kraft, sondern erst definitiv am 1. September 2023, wie das Bundesamt für Justiz nun auf der Webseite schreibt.

Ursprünglich hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 9. Dezember 2011 damit beauftragt. Nun aber scheint der dafür notwendige Entscheid des Bundesrates noch auszustehen.

Zuletzt, am 23. Juni 2021, eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz. Wie eine Sprecherin auf Anfrage von «Inside-It» sagt, sei die späte Einführung darauf zurückzuführen, dass man Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung einräumen wolle.

Auf der Webseite des Bundesamts für Justiz lassen sich die bisherigen Stationen der Etappenbeschlüsse zum DSG nachverfolgen.

Quelle: Bundesat für Justjz

 

 

Gutes Börsenjahr 2021 ermöglicht Suva Anlageperformance von 7,5 Prozent

Die Suva erzielte im 2021 eine Anlageperformance von 7,5 Prozent. Den grössten Beitrag leisteten Anlagen in Aktion sowe Immobilien und Immobililenfonds. 

Anlageperformance
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Die Suva kann im 2021 auf eine solide Anlageperformance von 7,5 Prozent zurückblicken. Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 5,2 Prozent. Zurückzuführen sei dies auf ein gutes Börsensumfeld. Die Direktinvestitionen in Immobilien und Investitionen in Immobilienfonds trugen laut einer Mitteilung der Suva ebenfalls massgeblich zu den guten Resultaten bei. Das Anlagenvermögen der Suva stieg 2021 um 3,9 Milliarden von 55,7 auf 59,9 Milliarden Franken. Die Mittel seien zweckgebunden und deckten auch die gesetzlich vorgeschrieben Rückstellungen für Renten, künftige Heilkosten und Taggelder sowie weitere gesetzliche Versicherungsleistungen aus Unfällen und Berufskrankheiten. Übersteigen die Reserven die maximal vorgesehenen Höhen, werde der Überschuss in Form von tieferen Prämien an die Versicherten erstattet.

Über die Verwendung der Jahresergebnisse sowie über die Prämientarife für 2023 entscheidet der Suva Rat am Freitag, 10. Juni 2022.

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