Neuer Rekord: 6,2 Milliarden Euro für IT-Sicherheit

Ein neues Allzeithoch zur globalen IT-Security-Investierung liegt laut neuer IDC-Erhebung 2021 nochmals 9,7 Prozent über dem Wert des Vorjahres.

IT-Security-Investierung
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In Deutschland werden bis Jahresende voraussichtlich 6,2 Milliarden Euro für Hardware, Software und Services im Bereich IT-Sicherheit ausgegeben. Dieses neue Allzeithoch liegt nochmals 9,7 Prozent über dem bisherigen Rekordjahr 2020 mit 5,6 Milliarden Euro Umsatz, wie neue Berechnungen des Marktforschungsunternehmens IDC für den Digitalverband Bitkom zeigen.

«Existenzielle Bedrohung»

«Cyber-Angriffe sind für die Wirtschaft zu einer existenziellen Bedrohung geworden. Für Unternehmen und Verwaltungen ist eine hohe IT-Sicherheit überlebensnotwendig und muss fester Bestandteil guten Managements sein. Die Corona-Krise hat gezeigt, wie verwundbar viele Firmen sind. Die Ausgaben für IT-Sicherheit werden künftig weiter steigen», erwartet Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Auch künftig wird der Markt weiterhin rasant anwachsen: Für das Jahr 2022 ist ein neuerliches Umsatzplus von 9,9 Prozent auf 6,8 Milliarden Euro prognostiziert. Mit einem durchschnittlichen Wachstum von 9,5 Prozent pro Jahr sollen im Jahr 2025 rund 8,9 Milliarden Euro Umsatz mit Lösungen für ein Mehr an IT-Sicherheit erzielt werden, geht aus den Berechnungen hervor.

Löwenanteil Dienstleistungen

Mit 50 Prozent machen Dienstleistungen den mit Abstand größten Anteil aus. Die Ausgaben belaufen sich im Jahr 2021 auf voraussichtlich 3,1 Milliarden Euro – ein Plus von 9,8 Prozent. Für IT-Sicherheits-Software werden im laufenden Jahr 2,3 Milliarden Euro ausgegeben; 11,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Weitere 815 Millionen Euro entfallen auf spezielle Geräte und Hardware (plus 4,9 Prozent).

(Quelle: Pressetext.com)

Bundesrat und Parlament lehnen Pflegeinitiative ab

Am 28. November 2021 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege». Die Pflegeinitiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern.  Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Pflegeinitiative
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Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen zunehmen. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden. Die Initiative «Für eine starke Pflege» verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern. Dieser Zugang soll für alle gewährt sein.

Regelung der Arbeitsbedingungen

Die Volksinitiative verlangt vom Bund, die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen verbindlicher zu regeln. Der Inintiative nach müsste der Bund zum Beispiel Vorgaben machen zur Höhe der Löhne oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, etwa durch Vorschriften in Bezug auf die Dienstpläne. Damit würde der Bund in die Zuständigkeiten der Kantone, Betriebe und Sozialpartner eingreifen. Diese regeln heute die Arbeitsbedingungen und die Löhne gemeinsam.

Für Bundesrat und Parlament gehe die Initiative zu weit, unter anderem weil diese fordert, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regele. Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne seien zwar wichtig, damit der Pflegeberuf attraktiv ist und die in der Pflege tätigen Personen möglichst lange im Beruf verbleiben. Dafür sollen aber laut dem Bundesrat weiterhin Spitäler, Heime und Spitexorganisationen sowie die Kantone und die Sozialpartner gemeinsam sorgen.

Für das Komitee ist der Pflegenotstand längst Realität: Zu wenig Pflegende würden ausgebildet, zu viele verlassen den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren. Nur dank einer zunehmenden Anzahl Pflegender aus dem Ausland könne die Versorgung aufrechterhalten werden. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten ungenügend: Er fokussiere auf die Ausbildung und es fehlten Massnahmen, damit Pflegende länger im Beruf bleiben.

Über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» wird am 28. November abgestimmt.

Quelle: Bundesrat

Die Rolle der Ernährung bei der Wundheilung

Eine Wunde braucht normalerweise ca. zehn Tage, um zu heilen und eine stabile Narbe zu bilden. Ein Mangel an bestimmten Nährstoffen kann dazu führen, dass die Protein- und Energiezufuhr nicht ausreicht, um die Wundheilung zu fördern.

Wundheilung
Bild: Pixabay

Die richtige Ernährung lässt Wunden besser heilen. Der Körper benötigt Proteine und ihre Bestandteile, die Aminosäuren, für den Aufbau von Bindegewebe und für das Wachstum von Zellen. Kommt es zu einem Eiweissmangel, können Bakterien, die sich eventuell in der Wunde befinden, nicht mehr zur Gänze abgetötet werden. Dadurch steigt die Gefahr, dass sich die Wunde infiziert und nicht heilen kann. Spezifische Aminosäuren wie beispielsweise Arginin und Glutamin spielen eine besonders wichtige Rolle in der Wundheilung.

Die Rolle von Arginin und Glutamin

Arginin fördert die Neubildung von Blutgefässen, die Zellteilung und das Zellwachstum. Zu den argininreichen Lebensmitteln zählen beispielsweise Nüsse. Glutamin ist wichtig für die Zellen des Immunsystems, aber auch für die Hautzellen bedeutsam. Nahrungsmittel mit einem hohen Glutamin-Gehalt sind beispielsweise Hülsenfrüchte und Getreide. Neben den Proteinen werden vom Körper auch Fette und Kohlenhydrate für den Bau neuer Hautzellen verwendet. Fette beinhalten Lipide, welche die Haut für die Neubildung von Zellen benötigt. Kohlenhydrate liefern ein «Gerüst» für neue Zellen. Vitamine sind ebenfalls an der Wundheilung beteiligt. Vitamin A für die Kollagensynthese: Fehlt Kollagen, können sich Wunden leichter wieder öffnen.

Zink regt Neubildung der Haut an

Ein Mangel an Vitamin A führt zudem zur Verzögerung beim Überwachsen einer Wunde durch Zellen. Vitamin C ist für die Wundheilung und den Infektionsschutz wichtig. Da dieses Vitamin nicht im Körper gespeichert wird, kann bei unzureichender Zufuhr schnell ein Mangel entstehen.

Vitamin E stärkt die Zellen, die für die Wundheilung benötigt werden. In hohen Dosierungen kann Vitamin E aber auch wundheilungshemmend wirken. Vitamin K ist zwar nicht direkt an der Wundheilung beteiligt, jedoch hat es einen Einfluss auf die Bildung bestimmter Blutgerinnungsfaktoren.

Vitamin B5 (auch Pantothensäure genannt) trägt zur Heilung von Wunden ebenfalls bei und ist wichtig für den Reparaturprozess. Auch bei Verbrennungen und Verbrühungen hat es sich bewährt. Die verschiedensten Vitamine befinden sich in beispielsweise Obst und Gemüse. Unter den Spurenelementen spielen vor allem Eisen, Kupfer und Zink eine wichtige Rolle für die Wundheilung. Eisen ist wichtig für ein gesundes Narbengewebe und findet sich beispielsweise in Vollkorngetreide und Fisch. Kupfer transportiert das Eisen durch den Körper und findet sich beispielsweise in Pilzen. Zink regt die Neubildung der Haut an und fördert somit die Wundheilung.

Quelle: Wundcare Berlin

Bankomatensprengung in Sevelen: Bundesanwaltschaft schaltet sich ein

Die Bundesanwaltschaft hat erstmalig eine Anklage eingereicht in Bezug auf eine Bankomatensprengung in der Schweiz. Die Anklage richtet sich gegen einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien.

Bankomatensprengung
Bild: Kantonspolizei St. Gallen

Bei einer Bankomatensprengung in Sevelen hat erstmalig die Bundesanwaltschaft (BA) eine Anklage wegen einer Bankomatensprengung eingereicht. Gemäss Anklage hat der Beschuldigte im Dezember 2019 einen Bankomaten in Sevelen im Kanton St. Gallen unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von 126’600 Franken entwendet.

Zudem sei durch die Zerstörungskraft des eingesetzten Sprengstoffs und der verwendeten Werkzeuge am Bankomaten sowie an der Aussenfassade der betroffenen Liegenschaft ein Sachschaden in der Höhe von ca. 100’000 Franken verursacht worden.

Bankomaten-Sprenger nahm Personenschaden in Kauf

Mit dem Zünden des Sprengstoffes an einem Bankomaten an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss der Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltes zumindest billigend in Kauf und handelte dabei «wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht».

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen der BA mit Unterstützung von der Kantonspolizei und von Fedpol konnte der Beschuldigte identifiziert und gestützt auf einen internationalen Haftbefehl im Juni 2020 in Österreich durch die örtlichen Behörden verhaftet und in Auslieferungshaft versetzt werden.

Dem Beschuldigten werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 und Ziff. 3 StGB) und qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 1 und 3 StGB) vorgeworfen.

Quelle: Bundesanwaltschaft

Studie empfiehlt Revision des Schweizer Mobiliarsicherungsrechts

Das Schweizer Mobiliarsicherungsrecht steht heute weitgehend auf dem Stand von 1907, als das Zivilgesetzbuch verabschiedet wurde.  Eine Studie kommt zum Schluss, dass sich eine Revision positiv auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rahmenbedingungen für Unternehmen auswirken würde.

Mobiliarsicherungsrecht
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Im schweizerischen Mobiliarsicherungsrecht können Sicherheiten an mobilen Gütern nur durch Besitzübertragung der Sicherheit vom Schuldner auf den Gläubiger bestellt werden (sogenanntes Faustpfandprinzip). Diese Rechtslage hat zur Folge, dass Schweizer Unternehmen mobile Produktionsmittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter kaum zur Besicherung von Forderungen oder Krediten nutzen können. Betroffen sind insbesondere Warenkredite, aber auch klassische Bankkredite. Diese Ausgangslage dürfte die effiziente Kapitalnutzung beeinträchtigen und zu einem Wettbewerbsnachteil schweizerischer Unternehmen führen. Zahlreiche ausländische Rechtsordnungen wurden hinsichtlich des Mobiliarsicherungsrechts in den letzten Jahrzehnten modernisiert und besitzlose Sicherheiten weitgehend zugelassen.

Vor diesem Hintergrund sah der Bundesrat im Rahmen seiner Jahresziele 2020 die Durchführung einer vertieften Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vor. Die Studie wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) bei Interface Politikstudien Forschung Beratung in Auftrag gegeben. Sie hatte zum Ziel, die Grundlage für eine allfällige Revision des schweizerischen Mobiliarsicherungsrechts zu erstellen. Im Zentrum stand die Analyse des Unternehmensbereichs, insbesondere die Auswirkungen einer Revision auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Aufbau eines digitalen Registers empfohlen

Die Analyse zeigt, dass sich für die schweizerischen KMU im Vergleich mit praktisch allen ausländischen Rechtsordnungen starke Beschränkungen beim Zugang zu einer gesicherten Fremdfinanzierung ergeben. Die Autoren empfehlen eine schrittweise auf Unternehmen beschränkte Revision des Mobiliarsicherungsrechts. Wichtige Elemente sind dabei die Zulassung einer Mobiliarhypothek mit Registerpublizität, eine Modernisierung des Eigentumsvorbehaltes und des Abtretungsrechts sowie eine Modernisierung in Bezug auf Immaterialgüterrechte beziehungsweise immaterielle Vermögenswerte. Die Autoren empfehlen weiter den Aufbau eines digitalen, zentralen Registers sowie eine rasche Ratifizierung des Kapstadt-Übereinkommens, das ein einheitliches Sicherungsrecht für hochwertige, grenzüberschreitend eingesetzte Produktionsmittel (insbesondere Flugzeuge, Eisenbahn-Rollmaterial und Satelliten) schafft.

Die Autoren erwarten von einer Reform positive volkswirtschaftliche Impulse. Die einmaligen volkswirtschaftlichen Umsatzsteigerungen werden je nach Inhalt der Revision auf 0,5 bis 14 Milliarden Franken geschätzt. Innovationseffekte sowie eine Steigerung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der KMU dürften die geschätzten Umsatzeffekte noch verstärken. Das weitaus grösste Potenzial einer Revision sehen die Autoren in der Besicherung von Lieferantenkrediten.

Quelle: SECO

Rückruf: Atemschutzmaske KN95

Die Inspectron Cleaning Systems GmbH ruft die Atemschutzmaske KN95 wegen ungenügender Schutzwirkung zurück.

KN95
Bild des betroffenen Produkts.

Die Inspectron Cleaning Systems GmbH ruft die Atemschutzmaske KN95 wegen ungenügender Schutzwirkung zurück. Aufgrund einer ungenügenden Schutzwirkung bestehe für Anwenderinnen und Anwender das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein. Ein kostenloser Umtausch wird angeboten.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen sind Atemschutzmasken gekennzeichnet mit KN95, welche unter der Bezeichnung «NEUTRAL Atemschutzmaske FFP2 / N95 / KN95 33055 weiss (1 Stk)» verkauft wurden (siehe Abbildung).

Die betroffenen Masken wurden von den Onlineshops www.cleanswiss.ch, www.superstore.foletti.com und von der Firma Martec Handels AG in 8045 Zürich angeboten.

Betroffene Kunden werden gebeten, die beschriebene Atemschutzmaske KN95 nicht mehr zu verwenden und mit der Inspectron Cleaning Systems GmbH für einen Austausch mit einem Ersatzprodukt Kontakt aufzunehmen:

Telefon: +41 44 722 72 72

E-Mail: cleanswiss@inspectron.ch

www.cleanswiss.ch

Coronavirus: Bundesrat plant grössere Impfoffensive

Nach wie vor sind im Vergleich zu Europa und anderen Ländern in der Schweiz zu wenig Leute geimpft. Damit die Massnahmen rascher aufgehoben werden können, will der Bundesrat mit einer grösseren Impf-Kampagne nachdoppeln.

Impfoffensive

Der Bundesrat will angesichts der tiefen Impfraten in der Schweiz nochmals in eine Kampagne von 150 Millionen Franken investieren. Geplant sind unter anderem eine nationale Impfwoche, rund 170 zusätzliche mobile Impfstellen, persönliche Gespräche sowie Gutscheine für «Impfluencer», also Personen die Angehörige von einer Impfung überzeugen konnten. Die Ansteckungen mit dem Coronavirus gingen derzeit laut dem BAG zurück. Allerdings bleibe die Situation auf den Intensivstationen weiterhin angespannt, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Nachfrage nach Impfungen nur leicht gestiegen

Wegen der hohen Zahl nicht-immuner Personen und der hochansteckenden Deltavariante bestehe während den kühleren Herbst- und Wintermonaten noch immer ein erhebliches Risiko einer weiteren Infektionswelle, welche die Spitäler stark belasten könnte.

Rund 57 Prozent der Gesamtbevölkerung sind in der Schweiz vollständig geimpft. Damit habe die Schweiz eine der tiefsten Impfraten in Europa. Mit der Ausweitung der Zertifikatspflicht ist die Nachfrage nach einer Impfung in den letzten Wochen zwar etwas gestiegen, in den letzten Tagen hat sich die Impfgeschwindigkeit aber bereits wieder verlangsamt.

Mehr Impfbusse und Gutscheine von 50 Franken für «Impfluencer»

Die Impfung sei der Schlüssel zum Ausstieg aus der Krise, schreibt der Bundesrat. «Sie ist sicher und schützt sehr gut vor einer Infektion.» Der Bundesrat plant daher, gemeinsam mit Kantonen in den nächsten Wochen noch möglichst viele Menschen zu erreichen, die noch unentschlossen sind oder noch Informationen benötigen.

Geplant sind unter anderem eine nationale Impfwoche, rund 170 zusätzliche mobile Impfstellen, persönliche Gespräche sowie Gutscheine für Impfberatung. Geplant seien beispielsweise auch Impfbusse, auf den Dorfplatz, an den Arbeitsplatz, auf den Fussballplatz, vor die Universität, beim Einkaufszentrum oder vor der Disco. Beratungsgutscheine im Wert von 50 Franken sollen Privatpersonen erhalten, die einer anderen Person zu einer Impfung überzeugen konnten. Ausserdem hat der Bundesrat beschlossen, dass Personen unter 16 Jahren sowie einmal geimpfte Personen sich weiterhin gratis testen lassen können, um ein Covid-Zertifikat zu erhalten.

Quelle: BAG

Panne bei Ausstellung von Covid-Zertifikaten am Freitag

Beim Ausstellen von Covid-Zertifikaten ist es am Freitagmorgen zu einer technischen Panne gekommen. Einige Tausend Zertifikate sind ungültig und müssen von Betroffenen neu angefordert werden.

Panne
©BAG

Laut der Nachrichtenagentur SDA kam es am Freitagmorgen zwischen 10:40 und 11:50 Uhr beim BAG zu einer technischen Panne. Einige Tausend ausgestellte Zertifikate sind aufgrund einer Fehlkonfiguration der technischen Signatur ungültig, wie das BAG auf Anfrage der Keystone-SDA mitteilte. Betroffene müssen daher ein neues Zertfikat anfordern. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) hatte das Covid-Zertifikat-System angepasst, liess jedoch auf Anfrage verlauten, dass zu keiner Zeit ein Sicherheitsrisiko bestand.

Ob man davon betroffen ist, lässt sich durch das Öffnen der App und Drücken des Refresh-Buttons (unten rechts) herausfinden.

Quelle: SDA/BAG

Neun von zehn Malware-Angriffen erfolgen über gesicherte Verbindungen

Ein neuer Internet Security Report von Watch Guard für das zweite Quartal deutet auf einen enormen Anstieg bei Malware-, Netzwerk- und Ransomware-Angriffen hin.

Internet Security Report
(Bild: Atos/Getty)

Die Security-Forscher des Watch Guard Threat Lab fanden heraus, dass 91,5 Prozent aller Malware im zweiten Quartal 2021 über verschlüsselte HTTPS-Verbindungen verschickt wurden. Darüber hinaus haben die kalifornischen Sicherheits-Software-Anbieter einen enormen Anstieg bei Malware-, Netzwerk- und Ransomware-Angriffen festgestellt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jedes Unternehmen, welches keine Lösung zur HTTPS-Inspektion einsetzt, neun von zehn der Angriffe unbemerkt passieren lässt. Nebst einer Zunahme von Netzwerkangriffen haben in den letzten sechs Monaten Malware-Erkennungen, die von Skripting-Engines wie Power Shell ausgehen, bereits 80 Prozent des gesamten Angriffvolumens ausgemacht.

Ransomware nach wie vor im hoch im Trend

Die Ransomware-Erkennungen waren zwar von 2018 bis 2020 rückläufig, kehren aber bei einer Steigerungsrate gegenüber dem Vorjahr von 150 Prozent «mit aller Macht» zurück. Weiter beobachtet Watch Guard einen Anstieg von Remote-Access-Trojanern, der sehr wahrscheinlich auf die Home-Office-Zunahme zurückzuführen ist.

Nach wie vor hoch im Trend ist eine Reihe an Office-Bedrohungen. Eine hochgradig gefährliche Schwachstelle, die als CVE-2021-40444 bekannt ist, sorgte Anfang September für Schlagzeilen, als vermehrt Angriffe gegen Microsoft Office und Office 365 auf Windows-10-Rechnern ausgenutzt wurden.

Zum gesamten Security-Bericht in englischer Sprache 

Viele starten Arbeitstag mit Widerwillen

Eine Studie von Talent Net unter 500 Angestellten zeigt langweilige Arbeit und verständnislose Chef. Motivierte Mitarbeitende sind jedoch die wertvollsten Ressourcen eines Unternehmens.

motivierte Mitarbeitende
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36 Prozent der jungen Angestellten sind aufgrund der Art ihrer Arbeit oder der schlechten Beziehung zu ihren Vorgesetzten nicht erpicht darauf, einen neuen Arbeitstag zu beginnen. Das zeigt eine Umfrage des Personalvermittlers Talent Net. Beteiligt waren rund 500 Personen unter 35 Jahren, von denen die meisten seit einem bis fünf Jahren in den Bereichen Marketing, Veranstaltungsorganisation, IT oder Finanzen und Banking tätig sind.

Interesse nimmt allmählich ab

Für 35 Prozent ist das Interesse am eigenen Job im Laufe der Zeit gesunken – entweder, weil die Arbeit langweilig sei oder ihr Chef sie nicht verstehe (26 Prozent). Nur ein Viertel der Befragten startet mit viel Energie in den neuen Arbeitstag. Beide Gruppen sind sich einig, dass die Zufriedenheit der Mitarbeiter das Geschäftswachstum beeinflusst. Für 94 Prozent der Beschäftigten sind Gehalt, Sozialmassnahmen sowie Erfahrung und Stil von Führungskräften die wichtigsten Faktoren, um Mitarbeiter zu inspirieren und glücklich zu machen.

Nguyen Thi An, Direktorin für strategische Zusammenarbeit bei Talent Net Vietnam, sagt, dass Unternehmen Massnahmen ergreifen können, um die Arbeit interessanter zu gestalten, wie die Digitalisierung sich wiederholender Aufgaben und von Papierkram. Ausserdem sollten sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, verschiedene Aufgaben zu übernehmen, um herauszufinden, was ihnen am meisten Spass macht. 82 Prozent der Befragten würden das gut finden. Die Schaffung starker Wohlfahrts- und Gehaltsprogramme sowie der Aufbau von Teams, deren Mitglieder sich sehr gut verstehen, sollten weitere wichtige Ziele sein.

Grundsätzlich gilt: Zufriedene Mitarbeitende sind am Arbeitsplatz motivierter und leistungsfähiger. Wenn Unternehmen erfolgreich sein sollen, sollten sie ihre Mitarbeitenden dabei untersützen und ihnen auch hie und da auf die Schulter klopfen. Denn Mitarbeitende repräsentieren nicht nur Werte, sie sind auch die wertvollsten Ressourcen Unternehmens. Auch optimale Ergonomie sowie Bewegung und Laufsport in der Freizeit können zu einem besseren allgemeinen Wohlbefinden beitragen.

(pressetext.com)

 

 

Arbeitsunfälle 2020 spiegeln unterschiedliche Betroffenheit in der Branche

Insgesamt ist auch bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallverhütung (DGUV) coronabedingt die Zahl der Arbeitsunfälle im letzten Jahr zurückgegangen. Besonders hart trifft es in Deutschland die Baubranche mit den häufigsten Absturzunfällen.

Arbeitsunfälle
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Die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten weltweit Einfluss auf die unterschiedlichsten Wirtschaftszweige. Jedoch ist auch in Deutschland die Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle aller Beschäftigten insgesamt zurückgegangen. Die Deutsche Gesetzlichen Unfallverhütung (DGUV) erwähnt einen branchenübergreifenden Rückgang der Arbeitsunfälle von 11,4 Prozent (ca. 640’000 Fälle gegenüber 82’700 Fälle). Jedoch verbirgt sich hinter dieser Zahl ein differenziertes Bild. Während die Zahl der Unfälle im Baugewerbe um 0,1 Prozent zurückging, verzeichneten coronabedingt vor allem Gastrogewerbe ein Minus von gut 40 Prozent. Einen ebenso hohen Rückgang der Unfallzahlen verzeichneten die Branchen Kunst, Unterhaltung und Erholung bei einem Minus von 26,9 Prozent. Allerdings zählen dazu auch die vielfach über Monate geschlossenen Museen, Zoos und Fitnessstudios.

Folgenschwere Absturzunfälle auf Baustellen

Wenn es aber um die besonders schweren Folgen der Arbeitsunfälle geht, ereignen sich nach wie vor in der Baubranche die häufigsten Absturzunfälle. In Deutschland ist 2020 fast 35’000 Mal ein Mensch bei der Arbeit aus der Höhe abgestürzt. In 60 Fällen endete dieser Sturz tödlich – in 2558 Fällen waren die Folgen so schwer, das die Unfallopfer nun von einer dauerhaften Unfallentschädigung betroffen sind. Die häufigsten Fälle von Stürzen ereigneten sich im Zusammenhang mit Leitern, gefolgt von Stürzen auf Treppen und LKW-Tritten, Ladeflächen oder Hubbühnen.

Die DGUV sensibilisiert vor diesem Hintergrund auf viele branchenspezifische Informationen zur Absturzsicherung, insbesondere auch auf den Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung. Interessant ist auch das Online-PDF zu Arbeitsunfällen 2020 der DGUV, das verschiedene Unfallhergänge und Präventionsmassnahmen aufzeigt.

Quelle: DGUV

NCSC kann CVE-Nummern für Schwachstellen vergeben

Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ist seit gestern Teil eines weltweiten Informatiksystems und berechtigt, gemeldeten Bugs eine eindeutige Identifikationsnummer zu vergeben.

Schwachstellen

Täglich werden weltweit Schwachstellen und Anfälligkeiten in Informatiksystemen und -anwendungen entdeckt und gemeldet. Damit das Ausnutzen dieser Schwachstellen möglichst vermieden werden kann, ist deren rasche Behebung und somit die Information an die Betreiber und Hersteller von hoher Wichtigkeit. Jeder Schwachstelle, genannt Common Vulnerabilities and Exposure (CVE), wird deshalb eine eindeutige CVE-Identifizierungsnummer zugewiesen. Die Aufgabe des CVE-Programms von Mitre besteht darin, öffentlich bekannt gewordene Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit zu identifizieren, zu definieren und zu katalogisieren.

Das NCSC wurde von Mitre neu als Autorisierungsstelle und damit zur Vergabe von CVE-Nummern anerkannt. In dieser Rolle ist das NCSC zuständig für die Erstellung und Veröffentlichung von Informationen über die ihm gemeldeten Schwachstellen und der zugehörigen CVE-Einträge. Das NCSC ist damit nicht nur offizielle Anlaufstelle zum Melden von Sicherheitslücken in der Schweiz, sondern führt auch deren CVE-Nummern für den internationalen Austausch.

Zurzeit baut das NCSC das Schwachstellen-Management aus und nimmt seit März 2021 via Formular auf seiner Website Meldungen zu Schwachstellen bei Informatiksystemen und -anwendungen entgegen, um diese als Vermittlerin den zuständigen Inhaberinnen und Inhabern zu melden. Im Rahmen des Schwachstellen-Managements hat das NCSC jüngst auch die Testphase der Infrastruktur für das Covid-Zertifikat und das erste Pilot-Programm betreffend Bug Bounty in der Bundesverwaltung eng begleitet.

Quelle: NCSC

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