Siemens erweitert Sprachalarm- und Beschallungssystem

Siemens Smart Infrastructure hat eine neue, kompakte Version des Novigo-19-Zoll Systems auf den Markt gebracht. Die beiden Systeme bieten eine umfassende Sprachalarmierungs- und Beschallungslösung und lassen sich in bestehende Brandschutz- und Gefahrenmanagementsysteme integrieren. 

Sprachalarm
Siemens

Siemens Smart Infrastructure hat eine neue Version seiner 19-Zoll-Sprachalarm- und Beschallungslösung «Novigo» vorgestellt, die sich dank einer Konfigurationssoftware in Brandschutz- und Gefahrenmanagementsysteme integrieren lässt. Das System gelangt beispielsweise in Hotels, gewerblichen Büros sowie in Bildungseinrichtungen zur Anwendung und ermöglicht laut Siemens die schrittweise Modernisierung veralteter Anlagen.

Eine professionelle Tonqualität und eine niederige Verzögerungszeit gewährleiste eine klare Kommunikation bei Sprachmeldungen als auch bei Durchsagen in Notfällen sowie bei Musikbeschallung im Geschäftsalltag. Die für mehrere Redundanzniveaus ausgelegten Novigo-Core-Systeme sind in zwei Varianten erhältlich: Novigo Core 400 und Novigo Core 1000. Die Core-Systeme mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt sind für die Wandmontage geeignet und erfüllen die Norm EN 54-16 sowie alle Vorschriften der europäischen Länder.

Produkt-Flyer

Quelle: Siemens

Die neue Suva-Checkliste «Galvanotechnik»

Die gesetzeskonforme und sichere Lagerung von Gefahrstoffen ist eine komplexe Fragestellung. Es gilt, Stoffe voneinander zu trennen, die miteinander in gefährlicher Weise reagieren können, unterschiedliche Schutzmassnahmen oder Löschmittel erfordern oder anderweitig inkompatibel sind. Hilfsmittel zur Lagereinteilung sind daher unverzichtbar.

Gefahrstoffe
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Bei grossen Artikelsortimenten, mit Hunderten oder sogar Tausenden Artikeln, wird eine saubere, stoffweise Beurteilung sehr aufwendig. Hilfsmittel und Systeme zur Vereinfachung der Lager­einteilung sind daher unverzichtbar bei der Entwicklung von Lagerkonzepten. Der­artige Hilfsmittel können nicht perfekt sein – zu vielseitig ist die Chemie –, doch sie beschleunigen die Organisation eines Gefahrstofflagers erheblich. Ein etabliertes System zur Gruppierung von Gefahrstoffen für die Lagerung in der Schweiz sind die Lagerklassen gemäss Leitfaden der Kantone. Eng verwandt sind die Trenngebote gemäss der VKF-Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe». Ein neues Hilfsmittel wird in der Suva-­Checkliste 67201 «Galvanotechnik» beschrieben, welche im Dezember 2020 veröffentlicht wurde. In dieser Checkliste enthalten ist die Tabelle «Chemische Kompatibilität» – eine 9×9-Matrix, welche die 9 GHS-Piktogramme einander gegenüberstellt und spezifiziert, ob eine Zusammenlagerung von Produkten mit den jeweiligen Piktogrammen möglich, untersagt oder mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen möglich ist. Das System ist bestechend einfach. Mit den GHS-Piktogrammen als Basis ist es im Lager direkt anwendbar – ein Blick auf die Gefahrstoffetiketten genügt. Doch wie aussagekräftig sind GHS-Piktogramme als Kriterium für die Zusammenlagerung und wie tauglich sind die Zusammenlagerungsregeln?

Klar ist: Die Piktogramme nach GHS wurden nicht als Kompatibilitätsklassen definiert, sondern sie kennzeichnen verschiedenartige physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren. Werden diese Kriterien einander gegenübergestellt, um Lagervorschriften abzuleiten, ergeben sich zwangsläufig Inkonsistenzen. Am deutlichsten zeigt sich das an der «Flamme», dem Piktogramm GHS02. Es kennzeichnet leicht entzündbare Stoffe aller Aggregatzustände (gasförmig, flüssig, fest) sowie selbsterhitzungs- und selbstentzündungsfähige Stoffe, organische Peroxide und Stoffe, die bei Wasserkontakt brennbare Gase bilden. Ausgedrückt in den Lagerklassen (LK) gemäss kantonalem Leitfaden: LK 3, LK 4.1, LK 4.2, LK 4.3, ein Teil der LK 5 sowie ein Teil der LK 2. Ab 100 kg Lagermenge sind Produkte dieser Lagerklassen in der Regel in separaten Brandabschnitten zu lagern.

Chemische Kompatibilitäten gemäss Suva-Checkliste. (Bild: zVg)

Betrachten wir die übrigen Piktogramme, so decken die gewählten Kriterien gemäss Suva-Checkliste zumindest die meisten der klassischen Unverträglichkeiten im Bereich der Galvanotechnik ab: starke Säuren und Laugen, Cyanidsalze, brennbare Flüssigkeiten und starken Oxidationsmittel. Hier erlaubt die Tabelle also eine brauchbare Erstabschätzung.

Ein möglicher Vorteil der Tabelle gemäss Suva im Vergleich zu den Lagerklassen: Ein Produkt kann mehrere gefährliche Eigenschaften aufweisen und mit mehreren GHS-Piktogrammen gekennzeichnet sein, welche bei der Lagerzuordnung alle berücksichtigt werden können. Dies steht im Gegensatz zum System der Lagerklassen, in welchem jedes Produkt einer einzelnen Lagerklasse zugeordnet wird, basierend auf einer Priorisierung der Gefahreneigenschaften. So würden leicht entzündbare Flüssigkeiten, die gleichzeitig stark sauer oder basisch sind, in dieselbe Lagerklasse, LK3, eingeteilt – die Trennung saurer und basischer Produkte kann dann leicht vergessen werden. Ausgehend von den GHS-Piktogrammen, würde die ätzende Wirkung der Produkte anhand von GHS05 erkannt – eine Zusammenlagerung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Gleichzeitig ergeben sich aus dieser Betrachtung sehr schnell Widersprüchlichkeiten. Man betrachte z.B. die Zusammenlagerung der einfachen Alkohole Ethanol und Methanol. Beide gehören zur Lagerklasse 3, leicht entzündbare Flüssigkeiten. Daneben ist Ethanol als augenreizend (GHS07 Ausrufezeichen) gekennzeichnet. Methanol ist giftig und organschädigend (GHS06 & GHS08): einmal Flamme und Ausrufezeichen – einmal Flamme, Totenkopf und gesundheitsschädigend. Aus chemischer Sicht spricht nichts gegen die Zusammenlagerung, die beiden Alkohole reagieren nicht in gefährlicher Weise miteinander. Auch im Brandverhalten sind die Alkohole vergleichbar. Gemäss Suva-Checkliste ist eine Zusammenlagerung von GHS 02 «Flamme» und GHS06 «Totenkopf» jedoch nicht möglich – sodass die Zusammenlagerung von Methanol und Ethanol nicht gestattet wäre. Ein klarer Widerspruch zur Lagerklasseneinteilung und aus chemischer Sicht wenig sinnvoll.

Weitere Auffälligkeiten

Gemäss Suva-Checkliste ist eine Lagerung von explosiven Stoffen (GHS01, explodierende Bombe) zusammen mit Stoffen mit dem GHS-Ausrufezeichen zulässig. Der Lagerleitfaden der Kantone teilt explosionsgefährliche Stoffe in die Lagerklasse 1 ein und behandelt sie nicht weiter – eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen ist nicht vorgesehen.
Auch für Druckgase (GHS04, Gasflaschenpiktogramm) gibt die Suva-Checkliste nicht klar nachvollziehbare Kompatibilitäten an – so wird eine Zusammenlagerung von Gasflaschen mit ätzenden Stoffen (GHS05) und mit Oxidationsmitteln (GHS03) unter gewissen Bedingungen erlaubt – eine Zusammenlagerung mit reizenden (GHS07) oder umweltgefährdenden (GHS09) Stoffen wird jedoch ausgeschlossen. Der Lagerleitfaden fordert für Gase ab 100 kg Separatlagerung – am besten in nicht unterkellerten frei stehenden Gebäuden oder in Gitterverschlägen.

Fazit

Die Verträglichkeitstabelle in der neuen Suva-Checkliste «Galvanotechnik» ist mit Vorsicht anzuwenden. Sie kann allenfalls als grobe Richtschnur für eine erste Einschätzung dienen und sie deckt die häufigsten Unverträglichkeiten ab, die sich in der Galvanotechnik ergeben. Die Tabelle vermag jedoch nicht den Lagerleitfaden der Kantone zu ersetzen, um ein Gefahrstofflagerkonzept zu entwickeln. Und: Bei beiden Systemen zur Beurteilung der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen bleibt am Ende ein Blick in die Sicherheitsdatenblätter notwendig. Produkt­spezifische Unverträglichkeiten gemäss Kapitel 10 und Lagervorschriften gemäss Kapitel 7 des Sicherheitsdatenblattes sind immer zusätzlich zu beachten.

Nützliche Links: 

Galvanotechnik-Checkliste der Suva: suva.ch/67201.d

Lagerleitfaden: kvu.ch/de/arbeitsgruppen?id=151

VKF-Brandschutzvorschriften: bsvonline.ch/de/vorschriften

Neue KI-Software von Panasonic

Eine neue Software von Panasonic integriert Künstliche Intelligenz in die bestehende IP-Kamera-Infrastruktur. Ein Feature beispielsweise sorggt für die Erkennung der Kleidung und ordnet sie Geschlecht, Alter oder Kleidungsfarbe zu.

Panasonic
Screenshot: YouTube/Panasonic

Panasonic hat an einem Linkedin-Online-Event ein neues Tool namens «I-Pro Multi-AI-System» vorgestellt. Die Software erfasse und filtere die besten Schnappschüsse und Metadaten auf Basis von Deep Learning und lasse sich in bestehende CCTV-Infrastrukturen integrieren. Das System funktioniere durch den Einsatz «I-Pro KI»-fähiger Kameras mit Echtzeitauswertung und Plug-ins auf dem Video Management System (VMS) auf Server- und Client-Seite.

Einige der Anwendungen eignen sich laut Panasonic besonders zur Städteüberwachung und für die öffentliche Sicherheit. Die Funktion «AI Face Detection» beispielsweise ermögliche eine hochpräzise Gesichtserkennung in schwach beleuchteten Umgebungen, Gegenlicht und bei durch Masken verdeckten Gesichtern. «AI People» etwa erkenne Merkmale des menschlichen Gesichts und der Kleidung und ordne sie Kategorien wie Geschlecht, Alter oder Kleidungsfarbe zu.

https://youtu.be/3MCTYk1Oyf4

Ein weiteres Feature namens AI Vehicle Detection ordnet Merkmale von Fahrzeugen, zum Beispiel nach Fahrzeugtyp und Farbe. Die rein visuelle Ebene wird zusätzlich durch die Klassifizierung von Geräuschen ergänzt, die von externen Mikrofonen aufgenommen werden. Darunter fallen als Standardfunktion beispielsweise Fahrzeughupen, Schüsse, Schreie oder Glasbruch.

Quelle: Panasonic

Bewährungsprobe für den Schweizer Hochwasserschutz

Die anhaltenden und starken Niederschläge im Juli haben in weiten Teilen der Schweiz zu Hochwasser geführt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verzeichnete an seinen hydrologischen Messstationen neue Rekordwerte für den Neuenburger- und Bielersee.

Hochwasser
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Die anhaltenden und starken Niederschläge im Juli haben auch in weiten Teilen der Schweiz zu Hochwasser geführt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verzeichnete an seinen hydrologischen Messstationen neue Rekordwerte für den Neuenburger- und Bielersee. Die von Bund, Kantonen und Gemeinden ergriffenen Massnahmen zum Hochwasserschutz hätten sich jedoch bewährt, wie das Bundesamt in einer Mitteilung schreibt. Es gab demnach keine Opfer zu beklagen und trotz Überschwemmungen hielten sich die Hochwasserschäden nach ersten Einschätzungen in Grenzen. Der Juli zählte an zahlreichen Messstationen von Meteo Schweiz zu den fünf niederschlagsreichsten seit Messbeginn. Die Ereignisse hätten gezeigt, wie wichtig Massnahmen zum Hochwasserschutz sind, schreibt das Bundesamt.

Gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels, aber auch in Bezug auf die Nutzung der Siedlungsfläche sei der Schutz vor Hochwasser und anderen Naturgefahren kontinuierlich an neue Rahmenbedingungen anzupassen – und sei deshalb eine Daueraufgab zur Optimierung der organisatorischen, planerischen und baulichen Hochwasserschutz-Massnahmen.

Links:

Source: Bundesamt für Umwelt BAFU

Powerbank-Rückruf von Xtorm

In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ruft der europäische Importeur Telco accessories die Powerbank «XTORM AL 490 AC Pro» zurück. Es besteht eine Brand- und Stromschlaggefahr. Die betroffenen Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden und sollen zum Verkaufsort zurückgebracht werden.

Powerbank
Bild: Xtorm

 

Bei der Powerbank XTORM AL 490 AC Pro besteht eine Brand- und Stromschlaggefahr. Die Geräte dürfen nicht mehr verwendet werden. Der europäische Importeur Telco accessories ruft daher die Powerbank zurück.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Die betroffenen Powerbanks weisen verschiedene schwerwiegende sicherheitstechnische Mängel auf. Es gibt eine Brand- und Stromschlaggefahr.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen ist die Powerbank «XTORM AL 490 AC Pro» (vgl. Bild des betroffenen Produkts).

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Die betroffenen Powerbanks «XTORM AL 490 AC Pro» dürfen nicht mehr verwendet werden. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten sind aufgefordert, die Geräte zum Verkaufsort zurückzubringen.

Biden: Echter Krieg könnte auf Cyberangriff folgen

Cyberattacken nehmen weltweit zu – US-Präsident Joe Biden warnt vor einem Krieg infolge eines Cyberangriffs.

US-Präsident Joe Biden warnte bei einem ersten Besuch im Büro der Geheimdienstkoordination (ODNI) seit seinem Amtsantritt vor einem «echten Krieg» grossen Ausmasses als Folge von Cyberangriffen.

Die US-Regierung und mehrere Verbündete hatten zuletzt China «unverantwortliche böswillige Cyberaktivitäten» vorgeworden. Wie die Nachrichtenagentur DPA zusammenfasst, sehen die USA China hinter dem Angriff auf Microsofts Exchange Server vom März.

«Wenn wir in einem Krieg, einem echten Krieg mit einer Grossmacht enden, dann als Folge eines Cyberangriffs von grosser Tragweite», so Biden.

Der Blick der Vereinigten Staaten richtet sich auch auf Russland: Bei den Hackerangreifern handele es sich einerseits um Kriminelle mit Zielen im Ausland, andererseits auch um russische Geheimdienste, die auf Behörden, Ministerien und Firmen in den USA abzielen. Die russische Regierung bestreitet solche Angriffsversuche.

Cyber-Bedrohungen, einschliesslich Ransomware, sind zunehmend in der Lage, Schäden und Störungen in der realen Welt zu verursachen. An dem Gipfeltreffen zwischen Biden und Putin hat der US-Präsident Moskau eine Liste mit 16 Bereichen kritischer US-Infrastruktur übergeben, auf die keine Hackerangriffe verübt werden dürfen. Dazu zählen unter anderem der Bereich Lebensmittel, der Energiesektor, Banken sowie Gesundheitseinrichtungen.

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa) 

Betonbau: Vorgespannte Pflaster für alte Bauten

Die Technologie, Betonbauwerke mit kohlefaserverstärktem Kunststoff zu stabilisieren und so zu einem längeren Leben zu verhelfen, entstand vor Jahrzehnten; unter anderem an der Empa. Heute arbeiten Forschende in Dübendorf an einer neuen Variante mit vorgespannten Lamellen – mit guten Aussichten für die Praxis.

Betonbauwerke
Epoxidharz als Kleber für CFK-Lamellen: Empa-Forscherin Niloufar Moshiri und Industriepartner Martin Hüppi bei den Vorbereitungen. (Bild: Empa)

Durchgebogene Betonbalken, Risse an Unterseiten von Brücken, Rostgefahr für die Armierung: In der Schweiz sind viele Bauwerke in die Jahre gekommen. Beispiel Nationalstrassen: Laut dem Zustandsbericht 2019 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) wurde ein grosser Teil der Brücken von Mitte der Sechziger- bis zu den Achtzigerjahren des letzten Jahrhunderts errichtet – bei deutlich geringeren Verkehrsbelastungen als heute.

Um Tragwerke, die unter ihren Lasten ächzen, zu sanieren, kommen seit langem kohlefaserverstärkte Kunststoffe (CFK) zum Einsatz: Flache Lamellen, auf die Unterseite geklebt, wirken der Belastung entgegen. Bei der «Ebrog»-Methode (für engl. «externally bonded reinforcement on grooves») beispielsweise, die erst in den vergangenen Jahren entstand, werden dazu vorab schmale Rillen in Längsrichtung in den Träger gefräst: mehr Fläche für die Kraftübertragung, die zudem tiefer in den Beton hineinwirkt. Bei einer Brückensanierung in Küssnacht kam dieses Verfahren 2018 erstmals zum Einsatz.

Sanierung einer der Autobahn-Brücken zwischen Küssnacht und Brunnen: Im Oktober 2018 wurden Betonträger erstmals mit CFK-Lamellen mit der Ebrog-Methode verstärkt; allerdings noch ohne Vorspannung. (Bild: S&P Clever Reinforcement Company AG)

Nun entwickeln Empa-Forschende die Methode in einem Innosuisse-Projekt mit dem Industriepartner S&P Clever Reinforcement Company in Seewen weiter. Das Team um Christoph Czaderski von der Forschungsabteilung «Ingenieur-Strukturen» testet vorgespannte CFK-Lamellen, die Betonbalken «aktiv» verstärken: Sie werden unter Zugspannung mit Epoxidharz aufgeklebt. Ist die Verbindung erhärtet, werden die Enden entspannt – und die Streifen, die sich zusammenziehen «wollen», wirken der Durchbiegung noch stärker entgegen.

Knifflig im Detail

Was zunächst simpel klingt, ist im Detail knifflig – gerade an den Enden der Streifen, an denen gewaltige Zugkräfte von bis zu 14 Tonnen wirken. Damit sie nicht abreissen, müssen sie zuverlässig fixiert sein. Bislang geschieht das mit Aluminiumplatten, geklebt und mit Dübeln gesichert – doch das Empa-Team hat für die neue Methode eigens U-förmige Bügel aus CFK entworfen. Die Vorteile: präziser definierte Übertragung der Kräfte und vor allem eine metallfreie Konstruktion – immun gegen allgegenwärtige und gefürchtete Korrosion.

Das Empa-Team hat für die neue Methode eigens U-förmige Bügel aus CFK entworfen (links im Bild). Die Farben zeigen die Belastung des Materials an: gelb bedeutet eine hohe Belastung; rot die stärkste. Die Vorteile: präziser definierte Übertragung der Kräfte und vor allem eine metallfreie Konstruktion – immun gegen allgegenwärtige und gefürchtete Korrosion. (Bild: Empa)

«Eine Lösung aus einem einzigen Material ist immer besser als aus zweien, die sich unterschiedlich verhalten», erklärt Czaderski, «gerade für die Verankerung haben wir im Labor viele Versuche gemacht.» Das Team profitierte dabei von Erfahrungen an der «Isfahan University of Technology» im Iran. «Dort wurde viel Grundlagenforschung gemacht», erklärt Czaderski. «Unsere Postdoc-Mitarbeiterin Niloufar Moshiri kam mit der Idee zu uns, das Ebrog-Verfahren mit Vorspannung zu kombinieren.»

Das Potenzial ist gross, wie Versuche im Labor zeigen: Das Verfahren mit Vorspannung und CFK-Bügeln erhöhte die Belastungsfähigkeit einer Betonplatte um 77 Prozent gegenüber der «klassischen» Verstärkungsmethode ohne Rillen und Vorspannung. Selbst ohne Vorspannung waren es noch 34 Prozent.

Die getesteten Betonplatten: Die Risse und Verformungen im Labor zeigen, dass das neue Verfahren grosses Potenzial hat. Oben: Ebrog-Methode mit Vorspannung, darunter ohne Vorspannung und klassisches Verfahren sowie ein unverstärktes Bauteil zum Vergleich. (Bild: Empa)

Idee einer Expertin aus dem Iran

Um die Technologie marktreif zu machen, sollen zunächst Grossversuche an Betonplatten mit einer Spannweite von sechs Metern weitere Erkenntnisse liefern, bevor 2021 ein reales Sanierungsprojekt folgt. Beim Industriepartner arbeitet man derweil schon an praktischen Aspekten. Für die U-Bügel, bislang in Handarbeit aus Karbonprofilen geformt, entwickeln die Fachleute ein industrielles Verfahren. Und die Ausrüstung, mit der die Lamellen bislang vorgespannt werden, «müssen wir für das neue Verfahren umdesignen», erklärt Martin Hüppi, der das Projekt bei S&P leitet und seit langem erfolgreich mit den Empa-Fachleuten kooperiert.

Mühen, die sich lohnen könnten: Jedes Bauwerk, das saniert und nicht neu errichtet wird, spart nicht nur Kosten, sondern auch CO2-Emissionen ein. Zudem wäre das Verfahren beim Einbau leichter und schneller zu handhaben. «Es wäre auch preislich für Bauherren vertretbar», sagt Hüppi, der gute Chancen für Anwendungen sieht – nicht nur bei gealterten Grossbauwerken wie Brücken, sondern auch bei Sanierungen im Wohnungsbau. «Ich sehe dafür absolut einen Markt», sagt Hüppi, «und mit der Vorspannung nutzt man das Potenzial des Materials ja erst voll aus.»

Quelle: Empa

Bergwandern: die wichtigsten Tipps

Das Bergwandern ist laut Umfragen bei der Schweizer Bevölkerung beliebter denn je. Damit dürften sich aber auch die Unfallzahlen erhöhen. Jedoch mit einigen Vorsichtsmassnahmen lassen sich viele Unfälle vermeiden.

Bergwandern
Pixabay

Wandern und Bergwandern ist als Freizeitbeschäftigung der Schweizerinnen und Schweizer beliebter denn je. Damit dürften sich laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) die Unfallzahlen jedoch weiter erhöhen.

Zu diesen drei wichtigsten Tipps raten der Verband Schweizer Wanderwege, der Schweizer Bergführerverband SBV, der Schweizer Alpen-Club SAC und die Naturfreunde Schweiz NFS:

Wanderung sorgfältig planen: Schwierigkeit (Wegkategorie) und körperliche Anforderungen, Zeitbedarf, Fähigkeiten der Wandergruppe, Wegverhältnisse und Wetter berücksichtigen. Wer allein unterwegs ist, informiert eine Drittperson.

Passende Ausrüstung wählen: Feste Wanderschuhe mit griffigem Profil, warme und wetterfeste Kleidung, Sonnenschutz, Karte, Proviant, Notfallapotheke und Mobiltelefon sind immer dabei.

Unterwegs aufmerksam bleiben: Regelmässig Pause machen, trinken und essen. Zeitplan, Wetter, Wegverhältnisse und Verfassung der Wandergruppe beobachten. Im Zweifelsfall rechtzeitig umkehren oder eine Alternativroute wählen.

Studien: Sport Schweiz 2020Wandern in der Schweiz 2020

Quelle: BFA

 

 

Nationales Flugrouten-Netz für Helikopter wird ausgebaut

Das bisher von der Schweizerischen Rettungsflugwacht Rega und der Luftwaffe genutzte Flugnetz «Low Flight Network» wird laufend ausgebaut. Es wird in Zukunft auch anderen Luftrettungsunternehmen sowie Polizeikräften zur Verfügung stehen.

Low-Flight-Netzwerk
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Das Low Flight Network (LFN) entstand ursprünglich auf Initiative der Rega und der Luftwaffe. Das Ziel: Dank einem schweizweiten Netzwerk aus Instrumentenflugrouten sollen Helikopter-Crews auch bei schlechtem Wetter wichtige Flüge, wie zum Beispiel Rettungseinsätze oder Versorgungs- und Evakuationsflüge im Katastrophenfall, durchführen können. Das bestehende Netz wird nun in den nächsten Jahren weiter ausgebaut und ergänzt.

So werden vor allem auf der West-Ost-Route im Jura und Wallis bzw. in der Westschweiz weitere Flugstrecken geschaffen. In Zukunft wird es laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt auch anderen Luftrettungsunternehmen sowie Polizeikräften zur Verfügung stehen, sofern deren Helikopter entsprechend ausgerüstet und die Crews dafür qualifiziert sind.

Grundsätzlich sei vorgesehen, dass der Bund die Kosten für das Streckennetz und diejenigen An- und Abflugpunkte übernimmt, die im nationalen Interesse liegen. Bei regionalen Ansprüchen oder Spezialinteressen (beispielsweise bei der Anbindung von Regionalspitälern sowie Anbindung von Rega-Basen) sollen die Kantone oder die Nutzer die Finanzierung übernehmen. Neben der Rega und der Luftwaffe sollen auch andere Anbieter von Rettungsflügen das LFN nutzen können, sofern die Einsätze nationalen Interessen dienen, deren Helikopter entsprechend ausgerüstet und die Crews für Flüge nach Instrumentenflugverfahren ausgebildet und zugelassen sind.

 

Was ist das Low Flight Network?
Das Low Flight Network (LFN) kann mit einem (allerdings nur selten befahrenen) Autobahnnetz verglichen werden. Auf vordefinierten Strecken können Helikopter auch bei schlechten Sichtverhältnissen im Instrumentenflug beispielsweise vom Tessin nach Luzern oder Zürich fliegen. Neu am LFN ist, dass diese Flüge auch in tieferen Lufträumen durchgeführt werden können, die sonst nur für den Flugverkehr nach Sichtflugregeln (VFR) vorgesehen sind und nur bei ausreichenden Sichtverhältnissen beflogen werden dürfen. Dank dem LFN sind auch bei Schlechtwetter medizinische Rettungsflüge, aber auch Helikopteroperationen im Dienste der nationalen Sicherheit möglich. Um von der «Autobahn» zu einem Spital zu gelangen, verfügt das LFN über sogenannte PinS (Point in Space). Diese virtuellen Punkte über einem Spital oder über einem Flugplatz erlauben einen direkten Anflug mittels GPS-Technologie. Von diesem virtuellen Punkt aus kann der Helikopter zur Landung ansetzen, für diesen letzten, kurzen Streckenabschnitt müssen allerdings ausreichende Sichtverhältnisse vorhanden sein. Es handelt sich somit nicht um ein «Blindlandesystem», wie man es von den grossen Flughäfen und Flächenflugzeugen kennt.

Quelle: Bazl

Intelligentes Smart Building als Key-Faktor

Ein Bericht aus der Serie «Building Trends 2021» von Honeywell präsentiert Einschätzungen, Herausforderungen und Prioritäten von Gebäudemanagern von Bildungseinrichtungen in den USA, Deutschland und China.

Building Trends
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Gebädeplaner von Bildungseinrichtungen sind gefordert. Der Bericht «Rethinking Education Facilities as Digital Entities» aus der Honeywell-Serie fasst die Trends von Gebäudeplanern zusammen. In den USA, China und Deutschland investieren laut den Befragungen demnach 64 Prozent heute eher in intelligente Gebäudelösungen als noch vor der Pandemie. 56 Prozent geben an, dass die Möglichkeit, Gebäudesysteme über eine einzige Plattform zu verwalten, ein zentraler Vorteil der intelligenten Gebäudeverwaltung repräsentiert.

Was spezifische, digitale Lösungen betrifft, so wird die Mehrheit in den nächsten 12 bis 18 Monaten sehr wahrscheinlich in mindestens eine der folgenden Anlagen investieren: eine App, die Gebäudeinformationen in Echtzeit bereitstellt, eine Software für besseren Zugang und Einblick in die Brandmeldeanlagen sowie Sicherheitsprodukte mit höheren Cybersicherheitsprotokollen, kontaktloser Gebäudezugang oder Remote-Gebäudemanagement.

93 Prozent der befragten Gebäudemanager im Bildungsbereich geben an, in den letzten 12 Monaten mindestens einen Notfall erlebt zu haben. 43 Prozent berichten von einem Schaden der physischen Standort- oder Cybersicherheit. Und fast die Hälfte (45 Prozent) gibt zu Protokoll, dass die Sicherheit des Geländes (Videoüberwachung und Zugangskontrolle) sowie Brand- und Personenschutzsystem in den nächsten 12 bis 18 Monaten höchsten Priorität hatten.

Quelle: buildings.honeywell.com

20’157 Starkstrom-Inspektionensstunden

Das Eidgenössisches Starkstrominspektorat untersuchte auch im Jahr 2020 Elektrounfälle und Zutrittsregelungen der Anlagen. Der Jahresbericht des Eidgenössischen Starkstrominspektorats verdeutlicht, dass eine PSA allein nicht automatisch und vollumfänglich vor elektrischer Durchströmung schützt, wenn die Anweisungen nicht gegeben sind.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
ESTI

Im 2020 war das Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) mit 20’157 Inspektionsstunden für Planvorlagen beschäftigt. Wie der jährliche Tätigkeitsbericht zusammenfasst, lag ein Fokus bei der Inspektion elektrischer Anlagen der Netzebenen NE1-NE5 (Höchst- bis Niederspannungsebenen). Bei den Beaufsichtigten wie nationalen Netztbetreibern und grossen Verteilnetzbetreibern wurde überprüft, ob die notwendigen Kontrollen nach Starkstromverordnung durchgeführt wurden und ob die Personensicherheit im Betrieb und bei der Instandhaltung jederzeit gewährleistet war.

Bei den durchgeführten Inspektionen wurden keine unmittelbaren und direkten Gefahren ausgemacht, jedoch wurde bei einigen Anlagen eine ungenaue Zutrittsregelung festgestellt sowie ungeregelte und ungeerdete Anlagenteile und fehlende Steigschutzkonzepte (Absturzsicherung).

Genaue Anweisungen beim Einsatz von PSA

Das ESTI hebt hervor, dass beim Einsatz von PSA unmissverständliche Anweisungen und Kenntnisse erforderlich seien. Eine PSA allein schütze nicht automatisch und vollumfänglich gegen elektrische Durchströmung und Störlichtbogeneinwirkungen. Von drei geplanten fachlichen Weiterbildungstagen fand nur eine Inspektorentagung statt. Externe Referenten deckten Themen wie Erdbebensicherheit, EN 61439, Normbegriffe und Auslegung, Erwärmungsprüfungen oder Transformatorenschutz ab.

An 98 Prüfungstagen wurden laut dem ESTI mehr als 800 Kandidaten für eine Installationsbewilligung – darunter Elektroinstallateure oder andere Fachpersonen im Elektrobereich – praxisnah gemäss Bewilligungsvoraussetzungen Art. 12 Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) geprüft. 12 kurzfristig angebotene zusätzliche Prüfungstage reichten leider nicht aus, um alle Anmeldungen und Verschiebungen zu berücksichtigen, so das ESTI. 2021 finden deshalb einmalig 128 Prüfungstage statt.

Zum ganzen Tätigkeitsbericht 2020 des ESTI (PDF)

Quelle: ESTI

4000 Meineimpfungen.ch-Nutzer haben ihr Geld zurückerhalten

Rund 4000 Nutzer des Portals meineimpfungen.ch haben ihr Geld zur Löschung ihrer Daten zurückerhalten. Anspruch auf eine Rückererstattung bestand laut dem Portal, wenn für die Digitalisierung des Impfausweises bereits bezahlt wurde.

Rückerstattung
meineimpfungen.ch

Der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeautragte (EDÖB) hat im März ein formuelles Verfahren gegen die Betreiber der Plattform www.meineimpfungen.ch eröffnet. Die Plattform stand im Frühjahr in der Kritik von Datenschützern. Hunderttausende Datensätze, darunter auch solche von Bundesrätin, waren für Hacker einsehbar.

Das Webportal wurde darauf hin eingestellt. Zudem kamen auch Fälle falsch zugewiesener Impfungen ans Licht. Laut der Stiftung für Konsumentenschutz war auch das Überprüfen der Löschbegehren weiterer Dokumente aufwendig.

Wie die Plattform auf ihrer Webseite schreibt, hätten inzwischen 4000 Nutzer bereits eine Rückerstattung erhalten. Anspruch auf eine Rückerstattung bestünde, wenn die für die Digitalisierung des Impfausweises die Kosten bereits bezahlt worden seien, die Leistung aber aufgrund der Schliessung der Plattform nicht erbracht werden konnte.

Quelle: meineimpfungen.ch

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