BFB rät zu Vorsicht im Umgang mit elektrischen Installationen

Strom gilt nach wie vor als eine häufige Brandursache. In den letzten zehn Jahren ereigneten sich jährlich rund 3000 Brände, bei denen Elektrizität die Ursache war. Diese verursachten laut der Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) einen Schaden von 75 Millionen Franken pro Jahr.

Installationen
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Mängel bei elektrischen Installationen sind nicht immer gleich erkennbar. Eine Reparatur sollte jedoch nie selbst in den Angriff genommen werden, wovor die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) warnt. Alleine letztes Jahr entstanden Gebäudeschäden von durchschnittlich 75 Millionen Franken pro Jahr.

Nachrüsten per FI-Schalter

Technische Defekte können auch ausserhalb der Leitungen fliessen oder überhitzen. Dadurch können Gegenstände unbemerkt unter Spannung stehen – mit schwerwiegenden Folgen. Um Brände und Unfälle zu verhindern, sollten veraltete Installationen mit einem FI-Schalter nachgerüstet werden. Dieser unterbricht die Stromzufuhr, sobald ein Fehler auftritt. Löst der Schutzschalter wiederholt aus, ist das ein Zeichen, das etwas nicht stimmt. Dann sollte man sich laut der BFB an den Elektroinstallateur wenden.

Achtung bei Mehrfachsteckdosen und zu vielen Geräten

Vor allem in älteren Liegenschaften sind nicht immer ausreichend Steckdosen vorhanden. Abhilfe schaffen zwar Mehrfachstecker und Steckdosenleisten. Dabei besteht jedoch die Gefahr, zu viele Geräte an einer einzigen Steckdose anzuschliessen.

Die starke Beanspruchung kann in diesem Fall zur Überlastung des Mehrfachsteckers oder der Steckdosenleiste, aber auch der Steckdose selber führen. Dadurch wird die Sicherung ausgelöst. Bei langanhaltender maximaler Belastung kann sich zudem das Isolationsmaterial erwärmen und brüchig werden. Das BFB warnt: Durch den häufigen Gebrauch der Mehrfachstecker oder Steckdosenleisten können sich auch die Kontakte lockern. Der Strom wird dadurch nicht mehr einwandfrei übertragen. Dies führt zu Erhitzung, was eine erhebliche Brandgefahr darstellt.

Quelle: Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen VKG

Suva-Zahlen: Weniger Unfälle wegen Corona

2020 kam es bei der Suva zu rund 430'000 Unfällen und Berufskrankheiten. Die Suva spricht von einer Abnahme gegenüber dem Vorjahr. Da weniger gearbeitet wurde, kam es zu weniger Berufsunfällen. Da weniger Aktivitäten möglich waren, kam es auch zu weniger Freizeitunfällen.

Unfälle
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Insgesamt 430’000 Unfälle meldeten die Versicherten im Jahr 2020 der Suva: 10 Prozent weniger als im Vorjahr. Da weniger gearbeitet wurde und weniger Freizeitaktivitäten möglich waren, nahmen die Zahl der Betriebsunfälle um 9,8 Prozent und die Zahl der Freizeitunfälle sogar um 10,9 Prozent ab. Hingegen hat die Zahl der Unfälle bei denen als arbeitslos gemeldeten Personen insgesamt wieder zugenommen, da auch die Zahl der Arbeitslosen zugenommen hat.

Besonders nach dem Lockdown ab Mitte März 2020 gingen die Unfallzahlen stark zurück. Die Suva registrierte danach fast nur noch halb so viele Unfälle als im Vorjahr, wie es in der Mitteilung heisst. Die zweite Welle führte ab Oktober 2020 erneut zu einem Rückgang der gemeldeten Unfälle. Den stärksten Rückgang der Berufsunfälle verzeichnete die Luftfahrt mit einem Rückgang von 54 Prozent.

Bei den Freizeitunfällen zeichnete sich ein ähnlicher Verlauf wie bei den Berufsunfällen ab. Seit der Schliessung der Ski-Gebiete im März 2020 ereigneten sich 22 Prozent weniger Skiunfälle. Da über längere Zeit nicht mehr Fussball gespielt wurde, kam es im ganzen Jahr gegenüber Vorjahr ebenfalls zu einem markanten Rückgang von 37 Prozent. Dagegen nahmen die Velounfälle wieder zu, da Ausflüge im April 2020 wieder häufig von schönem Wetter begünstigt waren. Diese hätten gegenüber Vorjahr um 21 Prozent zugenommen.

Quelle: Suva

Vogelgrippe in der Schweiz ist unter Kontrolle

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die Massnahmen gegen die Vogelgrippe per 15. März auf – das Virus breitet sich aktuell nicht weiter aus.

Vogelgrippe
In den letzten Monaten wurde im grenznahen Ausland bei verschiedenen Wildvögel das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen – in der Schweiz gab es zwei Fälle. (Pixabay)

Seit dem letzten Herbst verbreitet sich das Vogelgrippe-Virus H5N4 im Norden von Europa. Nachdem es im Vorfeld bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, gab es Anfang November erste Fälle in Geflügelbetrieben. Schliesslich wurde das Vogelgrippe-Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen und auch in der Schweiz gab es zwei Fälle: Im Kanton Schaffhausen war das Virus bei einer Möwe und einem Mäusebussard nachgewiesen worden.

Seit dem 25. Januar galten in der Bodenseeregion darum Massnahmen, um eine Übertragung von Wildvögel auf Hausgeflügel zu verhindern. Die angeordneten Massnahmen hätten gewirkt und das Vogelgrippe-Virus breite sich aktuell nicht weiter aus, teilt das BLV mit. Die Massnahmen würden darum aufgehoben. In Europa bleibt die Lage aber angespannt, das BLV-Tierseuchen-Radar bleibt auf Rot. Die Aviäre Influenza, die sogenannte Geflügelpest oder umgangssprachlich auch Vogelgrippe, tritt weltweit auf. Gemäss heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar, das BLV empfiehlt aber, tote Wildvögel nicht zu berühren und Funde dem Wildhüter zu melden.

Quelle: LID

VBS verstärkt Informationssicherheit

Das VBS bewertet die Risiken der Informationssysteme neu. Diese sollen in Zukunft besser überwacht werden. Die Massnahmen gehen auf einen Prüfbericht der internen Revision des VBS zurück.

Seit 2018 bewirtschaftet das VBS ihre Risiken bei der Informationssicherheit mit einem sogenannten Informations-Managementsystem (ISMS). Als Basis dafür gilt der internationale Standard ISO/IEC 27001. Die Norm spezifiziert Anforderungen an die Implementierung geeigneter Sicherheitsmechanismen, um sicherzustellen, dass die Risiken bezüglich der Cybersicherheit systematisch identifiziert und wirtschaftlich sind.

Eine Prüfung der internen Revision VBS habe ergeben, dass dieses ISMS auf Stufe des Departements noch nicht die erwartete Wirkung entfalte, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst. Die VBS-Chefin Viola Amherd hat in Folge dessen verschiedene Massnahmen angeordnet. Einerseits soll bis Ende 2021 eine bereits laufende Standortbestimmung durchgeführt werden, um zu erheben, bis wann eine ISO-Zertifizierung des ganzen Departements möglich sei.

Andererseits soll in Zukunft eine standardisierte ISMS-Anwendung eine optimierte Steuerung der Risiken erlauben, um Verwaltungseinheiten des VBS wie auch des Generalsekretariates künftig «systematischer, einfacher und effizienter» führen zu können.

Zum Prüfbericht «ISMS.VBS Audit» vom 18. Januar 2021 (PDF).

Quelle: VBS

Klischee: Frauen verursachen mehr Unfälle als Männer

Eine Analyse des TCS zeigt: Frauen verursachen in allen Kantonen der Schweiz weniger Unfälle als Männer. Entgegen üblicher Klischees sind es immer noch die männlichen Verkehrsteilnehmender, die für die meisten Verkehrsunfälle verantwortlich sind.

Unfälle
© Depositphotos, EdZbarzhyvetsky

Entgegen üblicher Klischees verursachen Frauen wesentlich seltener einen Unfall als Männer. So waren Autofahrerinnen auf Schweizer Strassen im 2019 für ein Viertel aller Verkehrsunfälle verantwortlich, laut dem TCS in 13’915 der 53’528 der registrierten Fälle. Männer waren im selben Jahr für 34’665 Verkehrsunfälle verantwortlich, so die Statistiken.

Viermal weniger Billett-Entzüge bei Frauen

Bei schweren Vergehen droht der Entzug des Führerausweises. Die Hochrechnungen zeigen auch: Frauen wird das Billett etwa viermal weniger entzogen als den Männern. Die Männer versursachten statistisch gesehen die schwereren Verkehrsunfälle. Im Jahr 2019 wurden beispielsweise 79’921 Führerscheine eingezogen. In 80,63 Prozent Fällen waren Männer betroffen und bei 19,37 Prozent Frauen. Am wenigsten von Ausweisentzügen betroffen waren bei den Frauen die unter 20-Jährigen (426), die 65- bis 69-Jährigen (479) und die 70- bis 74-Jährigen (550), wohingegen bei den Männern die 70- bis 74-Jährigen (1’621) die wenigsten Ausweisentzüge zu verzeichnen hatten.

Der Trend der geringen Verkehrsunfälle, die von Frauen verursacht werden, spiegelt sich in allen Kantonen wider. Im Detail führt der TCS zu den Kantonen folgende Zahlen auf:

In absoluten Zahlen wurden in Appenzell Ausserrhoden 104 Unfälle von Frauen im Vergleich zu 230 von Männern verursacht, in Appenzell Innerrhoden 37 im Vergleich zu 59, im Aargau 705 im Vergleich zu 1543, in Basel-Landschaft 299 im Vergleich zu 703, in Basel-Stadt 201 im Vergleich zu 535, 1549 gegen 3650 im Kanton Bern, 293 gegenüber 739 im Kanton Freiburg, 606 gegenüber 1‘740 im Kanton Genf, 88 im Vergleich zu 212 in Glarus, 490 gegenüber 1577 in Graubünden, 82 gegenüber 196 im Jura, 506 gegenüber 1282 im Kanton Luzern, 225 im Vergleich zu 521 im Kanton Neuenburg, 61 gegenüber 146 in Nidwalden, 70 gegenüber 173 in Obwalden, 698 gegenüber 1‘829 im Kanton St. Gallen, 141 gegenüber 275 im Kanton Schaffhausen, 248 gegenüber 527 in Schwyz, 429 gegenüber 935 im Kanton Solothurn, 1036 gegenüber 2369 im Tessin, 358 gegenüber 785 im Thurgau, 31 gegenüber 227 in Uri, 246 gegenüber 782 im Wallis, 1‘240 im Vergleich zu 3157 im Kanton Waadt, 214 gegenüber 478 im Kanton Zug und 3958 gegenüber 9995 im Kanton Zürich.

Quelle: TCS

Stabsoffiziere der Armee ernannt

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. März 2021 zwei Höhere Stabsoffiziere der Luftwaffe ernannt. Die Beförderungen erfolgen auf den 1. Juli 2021.

Höhere Stabsoffiziere
Brigadier Hugo Roux (links im Bild), Brigadier Peter Soller (rechts im Bild)

Der Bundesrat hat in einer Sitzung vom 12. März zwei Ernennungen von Höheren Stabsoffizieren auf den 1. Juli 2021 beschlossen.

Brigadier Hugo Roux, bisheriger Kommandant des Lehrverbands Fliegerabwehr 33, wurde vom Bundesrat auf den 1. Juli 2021 zum neuen Kommandanten der Militärakademie ernannt.

Der 51-Jährige arbeitete während seines Jura-Studiums an der Universität Fribourg unter anderem als Rechtskundelehre an der Berufsschule in Murten. Zu dieser Zeit absolvierte er 2002 bis 2003 unter anderem eine Weiterbildung am U.S. Air Force Command and Staff College in Maxwell. Vom Januar bis Juli 2017 wurde er ad interim durch den Bundesrat zum Kommandanten Lehrverband Fliegerabwehr 33 ernannt und im Juli 2017 gleichzeitig zum Brigadier befördert.

Der Brigadier Peter Soller, der zurzeit als Kommandant Luftwaffenausbildungs- und Trainings-Brigade amtet, wird per Juli 2021 zum Kommandanten Lehrverband Fliegerabwehr 33 befördert.

Der 54-jährige Soller ist seit 1989 als Berufsmilitärpilot im Überwachungsgeschwader der Luftwache im Einsatz. Auf den 1. Juni 2010 wurde er durch den Bundesrat zum Chef-Stab Armeeführung und Stabschef Chef der Armee, unter gleichzeitiger Beförderung zum Brigadier, ernannt.

Quelle: Der Bundesrat

Nebenwirkungen der Covid-19 Impfungen

Swissmedic hat bis 8. März zusammen mit Pharma-Zentren 597 Meldungen zu unerwünschten Arneimitteilwirkungen durch Covid-19-Impfungen ausgewertet.

Impfungen
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Bis zum 8. März 2021 hat Swissmedic in Zusammenarbeit mit den regionalen Pharmacovigilance-Zentren 597 Meldungen über vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) durch Covid-19 Impfungen in der Schweiz ausgewertet. 343 Meldungen beziehen sich laut der Mitteilung von Swissmedic auf Pfizer/Biontech und 251 auf den Covid-19 Impfstoff von Moderna.

Mehrheit der Meldungen war nicht schwerwiegend

Etwa zwei Drittel Meldungen bezog sich auf Frauen, in einem kleineren Teil der Fälle (weniger als ein Drittel) waren Männer betroffen. Der grössere Teil der Meldungen war nicht schwerwiegend. Die am häufigsten gemeldeten Reaktionen in Fällen waren Fieber, Luftnot, Infektion mit SARS-nCoV-2, Erbrechen, Überempfindlichkeit sowie anaphylaktische Reaktionen, Kopfschmerzen bzw. Migräne und Herpes-Zoster-Reaktivierung (10), wie Swissmedic schreibt.

Bei 21 der schwerwiegenden Fällen sind die Personen, die grösstenteils älter als 85 Jahre waren und an Vorerkrankungen litten, verstorben. Diese Fälle wurden laut Swissmedic besonders sorgfältig analysiert. Es gäbe jedoch keine Hinweise, dass die Impfung die Ursache für den Todesfall war. Die Arzneimittelbehörden anderer Länder sowie die WHO kämen zu ähnlichen Ergebnissen bei der Bewertung von Todesfällen in zeitlichem Zusammenhang mit Covid-19 Impfstoffen.

Bekannte Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe: www.swissmedicinfo.ch 

Quelle: Swissmedic

Berner Kapo-Schutz Stefan Blättler wird Leiter des Polizei-Instituts in Neuenburg

Stefan Blättler wurde zum neuen Direktor des Schweizerischen Polizei-Instituts ernannt. Er wird sein Amt per 1. Januar 2022 antreten und übernimmt die Nachfolge von Reto Habermacher.

Polizei
zVg

Der Kommandant der Berner Kantonspolizei, Stefan Blättler, übernimmt ab 1. Januar 2022 die Leitung des Schweizerischen Polizei-Institutes (SPI) in Neuenburg. Dort tritt er die Nachfolge des im Januar verstorbenen Direktors Reto Habermacher an. Reto Habermacher, der bisherige Direktor des SPI, war am 8. Januar unerwartet und plötzlich verstorben.

Stefan Blättler verfügt über ein internationales Netzwerk und studierte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg und promovierte 1987 zum Dr. iur. Seine berufliche Laufbahn führte ihn von Neuenburg als Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht über den Genfer Bankensektor 1989 zur Kantonspolizei Bern, welcher er seit dem 1. August 2006 vorsteht. Seit 1990 ist er zudem als Dozent und Kursdirektor beim SPI tätig und leitete von 2014 bis 2020 auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten.

Quelle: Medienmitteilung

 

Geistiges Eigentum schützen

Geschäftskritische Informationen lassen sich an einen Wettbewerber oder Nationalstaat mit konkurrierenden globalen Märkten verkaufen. Mit zehn Tipps stellen Unternehmen sicher, geschäftliche Daten mit wenig Aufwand zu schützen.

Geistiges Eigentum
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Geistiges Eigentum gilt es besonders gut zu schützen. Sind Hacker in ein Firmennetzwerk eingedrungen, können sie nach erfolgreicher Exfiltrierung geschäftskritische Informationen an einen Wettbewerber oder Nationalstaat mit konkurrierenden globalen Märkten verkaufen. Zehn Massnahmen stellen sicher, dass Unternehmen besser darauf vorbereitet sind, geschäftskritische Daten zu schützen. Der Sicherheitsanbieter Digital Guardian gibt im Folgenden zehn Tipps, die sich sofort umsetzen lassen.

1. Sensible Daten verschlüsseln

Die Verschlüsselung sensibler Daten ist entscheidend für den Schutz geistigen Eigentums. Hierdurch können Unternehmen eine weitere Schutzebene hinzufügen, die den Zugriff auf Daten erschwert, falls sie von einem Angreifer gestohlen werden. Die Verschlüsselung sollte für Endpunkte vollständig auf Datenträgern und Dateien basieren und zusätzlich eine Verschlüsselung für E-Mails und Geräte durchsetzen.

2. Betriebssysteme und Software auf dem neuesten Stand halten

Betriebssystem- und Software-Updates enthalten kritische Sicherheitsupdates, die Schwachstellen beheben. Es sollten deshalb nach Möglichkeit automatische Software-Updates aktiviert werden, um den Prozess zu rationalisieren und sicherzustellen, dass alles stets auf dem neuesten Stand ist.

3. Einsatz von Data Security-Lösungen

Antiviren-Software schützt nicht gegen alle Arten von Bedrohungen, sondern bietet lediglich einen Basisschutz gegen verbreitete, bekannte Malware. Angreifer, die es auf sensibles geistiges Eigentum abgesehen haben, verwenden in der Regel ausgeklügelte Methoden, um in Systeme einzudringen. Antiviren-Software kann bei diesen Angriffen umgangen werden. Unternehmen sollten deshalb den Einsatz von Data Security-Software in Betracht ziehen, die sich auf der Kernel-Ebene der Endpunkte befindet und einen vollständigen Überblick über alle Daten bietet, auf die zugegriffen wird und die übertragen werden. Die Lösung sollte in der Lage sein, sowohl strukturierte als auch unstrukturierte vertrauliche Daten vollständig zu sperren und Durchsetzungsrichtlinien einzusetzen, um zu verhindern, dass diese Daten die IT-Umgebung des Unternehmens verlassen.

4. Konten mit einzigartigen, komplexen Passwörtern

Die Wiederverwendung derselben oder leicht abgeänderter Passwörter über verschiedene Konten hinweg ist eine der grössten Sicherheitsrisiken bei einer Datenverletzung. Falls Mitarbeiter ihre Passwörter mehrfach nutzen, kann die Kompromittierung eines nicht-sensiblen Kontos Hackern Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk ermöglichen. Von dort aus können Angreifer zu privilegierten Konten wechseln und auf sensible Daten zugreifen, die in Datenbanken, Verzeichnissen und anderen IT-Ressourcen gespeichert sind.

5. Daten zeitnah und sicher archivieren

Die Minimierung der von Unternehmen gespeicherten Datenmenge auf Geräten reduziert die Informationsmenge, die einem Angreifer zur Verfügung steht, der sich Zugang zu diesen Geräten verschafft hat. Wenn Daten nicht mehr benötigt werden, sollten sie verschlüsselt und zur Langzeitarchivierung auf ein Offline-Speichergerät verschoben werden.

6. Regelmässige Aktivitätsüberwachung über Benutzerkonten hinweg

Die Überwachung des Benutzerverhaltens auf anomale oder verdächtige Aktivitäten ist eine der schnellsten Methoden, um einen Sicherheitsverstoss zu erkennen, bevor er Schaden anrichten kann. Wenn eine verdächtige Aktivität erkannt wird, sollten alle beteiligten Parteien sofort benachrichtigt werden. Auch wenn andere Schutzvorkehrungen getroffen wurden, ist eine Überwachung oft der schnellste Weg, um einen Sicherheitsverstoss zu erkennen. Zu häufigen Warnzeichen zählen etwa Anmeldeinformationen, die auf mehreren Rechnern verwendet werden, sowie Mitarbeiter, die auf Datenbanken oder Verzeichnisse zugreifen, auf die sie noch nie zugegriffen haben, oder Anmeldungen ausserhalb der Arbeitszeiten.

7. Änderung aller Passwörter nach möglicher Datenverletzung

Nach Bekanntwerden einer Sicherheitsverletzung ist der wichtigste erste Schritt die Änderung aller zugehörigen Kennwörter. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anmeldedaten nutzlos sind, selbst wenn sie gestohlen wurden.

8. Datensicherheitseinstellungen mobiler Anwendungen und Online-Konten

Auch ist es entscheidend, mit den Datensicherheitseinstellungen für verschiedene Konten und Anwendungen Schritt zu halten, insbesondere im Hinblick auf die Beliebtheit von BYOD am Arbeitsplatz. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nicht-autorisierte Benutzer keinen Zugang zu privaten, sensiblen Informationen oder geistigem Eigentum des Unternehmens haben.

9. Gerätekontrollen für Wechselmedien

Obwohl sich der Grossteil der IT-Sicherheit auf den Schutz vor externen Angreifern konzentriert, sollten Insider-Bedrohungen nicht ausser Acht gelassen werden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie über Kontrollen für Wechseldatenträger verfügen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter auf sensibles geistiges Eigentum innerhalb des Netzwerks zugreifen und dieses hinausschleusen können. Eine Security-Software zur Device Control, die den Prozess mit richtlinienbasierten Nutzungskontrollen für Wechseldatenträger automatisiert, einschliesslich Warnungen oder Blockierungen, wenn riskantes Verhalten erkannt wird, ist sehr wirksam, um Insider-Bedrohung abzuwehren.

10. Mitarbeiterschulungen gegen Phishing-Angriffe

Für Angreifer ist es oft effektiver, mithilfe von Social Engineering eine Zielperson zu einer gewünschten Aktion zu verleiten, als komplexe, manuelle Hacking-Angriffe durchzuführen. Phishing-Angriffe weisen in der Regel verräterische Anzeichen wie unbekannte Absender, fremde Domänennamen, gefälschte Webseiten oder E-Mails mit bösartigen Links oder Anhängen auf. Empfehlenswert sind daher regelmässige Mitarbeiterschulungen und Simulationstrainings, um die Mitarbeiterwachsamkeit zu stärken.

Geistiges Eigentum zählt zu den wertvollsten Assets eines Unternehmens. Deshalb ist es wichtig, eine umfassende Datensicherheitsstrategie, inklusive grundlegender Best Practices wie Passwort-Hygiene und solidem Patch-Management in allen internen Abteilungen und bei Drittanbietern, die mit geistigem Eigentum arbeiten, zu implementieren. Dadurch kann das Risiko von Intellectual Property Theft deutlich reduziert werden.

Quelle: Digital Guardian

Covid-Impfstoff: Bund schliesst weiteren Vertrag mit Pfizer ab

Der Bund schloss einen weiteren Vertrag mit Pfizer / Biontech über drei Millionen Impfdosen ab und hat die Bestellmenge der zusätzlichen Impfdosen damit verdoppelt. Die zusätzlichen Impfstoffe werden ab April in die Schweiz geliefert.

Covid-Impfstoff
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Der Bund setzt weiterhin auf mRNA-Impfstoffe. Diese erwiesen sich bislang laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) als hochwirksam und gut verträglich. Daher hat der Bund nun mit Pfizer/Biontech einen weiteren Vertrag über zusätzliche drei Millionen Einheiten des Impfstoffs abgeschlossen. Der Impfstoff weise eine Wirksamkeit von 99 Prozent auf und wird bereits seit Dezember in der Schweiz verimpft. Bisher wurden bereits Verträge mit fünf Impfstoffherstellern abgeschlossen.

Es sind dies im Besonderen die Impfstoffe von Moderna (insgesamt rund 13,5 Millionen Impfdosen), Pfizer/BioNTech (neu insgesamt 6 Millionen Impfdosen), Astra Zeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen) und Curevac (5 Millionen Impfdosen) sowie Novavax (6 Millionen).

Der Bezug der Impfstoffe bei verschiedenen Herstellern soll sicherstellen, dass auch bei Lieferschwierigkeiten genügend Impfdosen eines zugelassenen Impfstoffs der Bevölkerung zur Verfügung stünden, wie der Bund weiter schreibt. Man stehe nach wie vor mit verschiedenen Impfstoffherstellern im Gespräch.

Bis im Sommer sollen laut der Mitteilung alle Personen in der Schweiz eine Impfung erhalten, die eine wollen. Die Voraussetzung sei aber nach wie vor, dass die Lieferungen der Impfstoffe eintreffen und ausreichend Impfkapazitäten bereitgestellt werden können.

Quelle: BAG

Alarmmeldungen kommen neu auch über die Wetter-App

Schweizer Alarmmeldungen werden nun auch über die Meteo Swiss App verschickt. Die Anwendung gilt als eine der meist genutzten Wetter-Apps der Schweiz.

Alarmmeldungen

Alarme können bislang von den Kantonspolizeien und der Nationalen Alarmzentrale NAZ verbreitet werden. Für die Behörden ist es laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) entscheidend, die Bevölkerung möglichst rasch und vollständig zu erreichen. Bislang werden Informationen und Verhaltensanweisungen über Radio und die Alertswiss-App verbreitet. Eine neue Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (Meteo Schweiz) ermöglicht die Ausweitung der Alarmmeldungen und auch über die Meteo Swiss App. Die neue Funktion in der beliebten Wetter-App beinhaltet eine Pushmeldung, wenn favorisierte Gebiete oder der eigene Aufenthalt von einer Alarmmeldung betroffen sind.

Laut dem BABS werden pro Jahr nur wenige Alarme und meist nur lokal abgesetzt, beispielsweise im Fall von Brand und Rauch, damit Bewohner eins Quartiers frühzeitig von giftigen Stoffen gewarnt werden. Die Meteo Swiss App gehört zu den meistgenutzten Apps der Schweiz und wurde bislang 20 Millionen Mal heruntergeladen. Die neue Version der Meteo Swiss App, mit der Alertswiss-Alarmmeldungen empfangen werden können, ist am App Store und Google Play Store verfügbar.

Quelle: BABS

Leitfaden zur Planung der Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitsbeleuchtung gilt als ein wichtiger Bestandteil der Notbeleuchtung, um bei einem Stromausfall unverzüglich und automatisch ausreichend Licht zur Verfügung zu stellen. Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat dazu ein neues Dokument veröffentlicht.

Sicherheitsbeleuchtung
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Der  BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. hat einen neuen Leitfaden zur fachgerechten Planung von Sicherheitsbeleuchtung veröffentlicht. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein wichtiger Bestandteil der Notbeleuchtung. Als zusätzliches Beleuchtungssystem wird diese von einer unabhängigen Stromquelle versorgt, damit bei einer Störung oder einem Ausfall unverzüglich Licht zur Verfügung steht, um betroffenen Personen das sichere Verlassen eines Raumes zu ermöglichen, ohne Panik zu schüren. Eine Sicherheitsbeleuchtung unterstützt ausserdem bei Rettungsmassnahmen. Weiter sind auch Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege gekennzeichnet, um ortsfremden Personen eine Orientierung zu ermöglichen. Um Fachplaner und Errichter bei der Konzepterstellung und Planung zu unterstützten, hat der BHE-Fachausschuss ein neues Papier erarbeitet, das im Besonderen die Planungs- und Dokumentationshilfe, die Sicherheitsbeleuchtung und elektrische betriebene, optische Sicherheitsleitsysteme behandelt. Bei der Checkliste handele es sich um ein «dynamisches Projekt», diese könne bei Bedarf auch von einem Fachausschuss geprüft werden.

(BHE-Mitglieder finden das Papier auf der Homepage www.bhe.de unter Fachsparten – Sicherheitsbeleuchtung (Login notwendig).

Quelle: bhe.de

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