Checkpoint warnt vor Impfstoff-Betrug im Darknet

Der IT-Sicherheitsanbieter Checkpoint warnt vor Betrügern, die im Darknet angebliche Impfstoffe von Biontech und Pfizer für Bitcoins feilbieten. Hinter den Angeboten verstecken sich oft gefälschte Medikamente und Malware.

Checkpoint

Nun zieht auch im Darknet das Geschäft um angebliche Impfstoffe an. So warnt der Cyber-Security-Lösungs-Anbieter Checkpoint vor Impfstoff-Fälschungen im Darknet. Betrüger bieten gängige Impfdosen wie Biontech und Pfizer an. Als Zahlungsmittel werden Bitcoins gefordert. Mit der anonymen Internetwährung, einer gängigen Bezahlmethode im Darknet, erweist sich auch eine Rückverfolgung als schwierig.

«Impfstoffangebote» um 400 Prozent gestiegen

Im Darknet stieg demnach die Zahl der Werbung um den angeblichen Impfstoff von Pfizer und Biontech um gut 400 Prozent. Eine simple Suche der Sicherheitsforscher brachte laut Mitteilung von Checkpoint 340 Ergebnisse auf 34 Seiten zum Vorschein. Im Dezember waren es erst etwa acht Seiten bei einer ähnlichen Suche.

Die Preise für die angebotenen Impfstoffe sind auch interessant. Diese steigen inzwischen auf dem Schwarzmarkt von 250 auf 1000 US-Dollar an. Es werden aber in der Regel keine einzelnen Dosen verkauft, sondern ganze Pakete. Erschreckend sei aber auch die Beobachtung, dass die meisten Impfstoffe mit «Made in China» beworben werden und somit keine Marken-Kennzeichnung einer Behörde wie der FDA oder ENSA enthalten.

Die Zuverlässigkeit der Angebote ist aber ebenfalls fragwürdig. Checkpoint hat die Probe aufs Exempel gemacht. Einige der kontaktierten Verkäufer liefern nicht oder geben bei Kontaktaufnahme plötzlich vor, noch viel mehr Impfdosen zu haben und dann auf einmal zu einem viel höheren Preis auszuliefern zu wollen, weil in der Regel zwei Dosen pro Impfung erforderlich sind. Möglich ist aber auch, wie Checkpoint schreibt, dass sich hinter den Angeboten oft nur gefälschte Medikamente – oder schlicht und einfach: Malware – befinden.

Zuvor warnte auch die überstaatliche Polizei Europol.

Quelle: research.checkpoint.com

Corona: Präsenzpflicht bei Sanitätskursen weiterhin sichergestellt

Die Durchführung der lebensrettenden BLS-AED-Kurse ist nach wie vor möglich. Zu Ausnahmeregelungen beim physischen Präsenzunterricht hat Bundesrat entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Präsenzunterricht
Pixabay

Wie der Verein Swiss Resuscitation Council (SRC) zusammenfasst, sieht der Bund bei Nothelferkursen nicht von einer Präsenzpflicht ab. Zwar ist bei Bildungsveranstaltungen die physische Anwesenheit derzeit prinzipiell untersagt, dennoch verzichtet der Bundesrat auch mit den verschärfenden Covid-19-Massnahmen vom 13. Januar auf ein absolutes Präsenzverbot.

Entsprechende Anpassungen gibt es jedoch zu den Erläuterungen zu Art. 6d der Verordnung Covid-19, welche die Auslegung der Ausnahmeregelung für Präsenzunterricht beschreibt:

Neu sind die Ausnahmeregelungen auf Weiterbildungsangebote beschränkt, die
• zu einem staatlich geregelten Abschluss (beispielsweise Höheren Berufsbildung)
• einem anerkannten Branchenabschluss oder
• weiteren für die Gesellschaft wichtigen Diplomen und Zertifikaten (wie Nothelfer- oder «Lebensretterkurse») führen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts bleibt, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist. Als Beispiele werden Pflege- oder Medizinalberufe genannt.

Weiterhin wichtig sind die Empfehlungen von Bundes- und Kantonsbehörden.

Quelle: SRC

Umstrittene Brennelemente beim AKW Leibstadt

Das AKW Leibstadt soll im vergangenen Dezember ohne Ausfuhrbewilligung Brennelemente einer Firma aus Deutschland erhalten haben. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg hat eine Anzeige eingereicht.

AKW Leibstadt
© depositphotos, PirenX

Laut eines Berichts der Berliner Tageszeitung «taz» droht der deutschen Firma Framatome, welche Brennelemente herstellt, eine Anzeige von dem deutschen Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg. Der Vorwurf: Im Dezember seien Brennelemente ohne Exportbewilligung ans Atomkraftwerk Leibstadt ausgeliefert worden.

Die AKW-Betreiber widersprechen jedoch. Laut eines Sprechers gegenüber der «Aargauer Zeitung» sollen die 72 Brennelemente vom Dezember durch eine Ausfuhrbewilligung abgedeckt sein, welche das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von dem Lieferanten erhalten habe. Auch die Transportgenehmigung liege vor, so das AKW Leibstadt.

Mögliche Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren

Jedoch dürfte die rechtliche Auseinandersetzung, die sich schon seit mehreren Monaten hinzieht, das AKW noch weiterhin beschäftigen. Derzeit wird über den Widerspruch aus Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt verhandelt. Gemäss dem deutschen Strafgesetzbuch droht beim ungenehmigten Export von Kernbrennstoffen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Da der eingereichte Widerspruch gegen die Exportbewilligung, anders als in einem Fall bei Belgien, nicht von Einzelpersonen ausgeht, sondern von einem klageberechtigten Umweltverband, ist die Ausgangslage im Fall der Schweiz anders. Es zweifeln in Deutschland sowohl die Umweltorganisation als auch die zuständige Aufsichtsbehörde des Brennelemente-Exports in die Schweiz.

Wird dem französischen Atomkonzern Framatome die Zuverlässigkeit aberkannt, dürfte dieser auch keine sonstigen Transporte mehr durchführen.

Quellen: Infosperber, «taz», Aargauer Zeitung

Schwarzmarkt für Impfstoffe im Darknet rasant gestiegen

Der IT-Sicherheitsanbieter Checkpoint warnt vor Betrügern, die im Darknet angebliche Impfstoffe von Biontech und Pfizer für Bitcoins feilbieten. Hinter den Angeboten verstecken sich oft gefälschte Medikamente und Malware.

Darknet

Nun zieht auch im Darknet das Geschäft um angebliche Impfstoffe an. So warnt der Cyber-Security-Lösungs-Anbieter Checkpoint vor Impfstoff-Fälschungen im Darknet. Betrüger bieten gängige Impfdosen wie Biontech und Pfizer an. Als Zahlungsmittel werden Bitcoins gefordert. Mit der anonymen Internetwährung, einer gängigen Bezahlmethode im Darknet, erweist sich auch eine Rückverfolgung als schwierig.

«Impfstoffangebote» um 400 Prozent gestiegen

Im Darknet stieg demnach die Zahl der Werbung um den angeblichen Impfstoff von Pfizer und Biontech um gut 400 Prozent. Eine simple Suche der Sicherheitsforscher brachte laut Mitteilung von Checkpoint 340 Ergebnisse auf 34 Seiten zum Vorschein. Im Dezember waren es erst etwa acht Seiten bei einer ähnlichen Suche.

Die Preise für die angebotenen Impfstoffe sind auch interessant. Diese steigen inzwischen auf dem Schwarzmarkt von 250 auf 1000 US-Dollar an. Es werden aber in der Regel keine einzelnen Dosen verkauft, sondern ganze Pakete. Erschreckend sei aber auch die Beobachtung, dass die meisten Impfstoffe mit «Made in China» beworben werden und somit keine Marken-Kennzeichnung einer Behörde wie der FDA oder ENSA enthalten.

Die Zuverlässigkeit der Angebote ist aber ebenfalls fragwürdig. Checkpoint hat die Probe aufs Exempel gemacht. Einige der kontaktierten Verkäufer liefern nicht oder geben bei Kontaktaufnahme plötzlich vor, noch viel mehr Impfdosen zu haben und dann auf einmal zu einem viel höheren Preis auszuliefern zu wollen, weil in der Regel zwei Dosen pro Impfung erforderlich sind. Möglich ist aber auch, wie Checkpoint schreibt, dass sich hinter den Angeboten oft nur gefälschte Medikamente – oder schlicht und einfach: Malware – befinden.

Zuvor warnte auch die überstaatliche Polizei Europol.

Quelle: research.checkpoint.com

Schweiz ist auf eine Terrorbedrohung vorbereitet

Die Bewältigung einer terroristischen Bedrohungslage würde in der Schweiz auf operativer Ebene gut funktionieren. Ein Schlussbericht des Bundes enthält jedoch auch einige Empfehlungen für die ganze Schweiz.

Terrorbedrohung

Im Rahmen einer schweizweit durchgeführten Übung vom 11. bis 13. November wurde geprüft, wie die Schweiz einer länger anhaltenden Terrorbedrohung standhalten könnte und welche Aspekte dabei im Vordergrund stünden. Laut einer Mitteilung des Bundes nahmen im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) insgesamt rund 2000 Führungskräfte aus 70 Stäben von Bund und Kantonen an der Übung (SVU 19) teil.

Einheitliche Führungsprozesse bei Polizeikorps

Operativ würde die Schweiz demnach eine terroristische Bedrohungslage gut bewältigen. Jedoch wurden auch einige Schwachpunkte im Krisenmanagement ausgemacht. So sollen beispielsweise international verbindliche Führungsprozesse bei den Polizeikorps und einheitliche Operationsbefehle geschaffen werden. Ausserdem soll das strategische Lagebild mit einer Verdichtung aller Fachfragen vereinheitlicht werden, um es für alle Arten von Krisen zu standardisieren. Zudem soll die Krisenkommunikation auf politischer Ebene in einer kommenden Übung miteinbezogen werden. Auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Pandemie-Bewältigung will der Bundesrat bis Mitte 2021 eine Gesamtplanung für grosse Übungen beraten.

Eingegangen an kantonale Fachkonferenzen der Justiz- und Polizeidirektion sowie an Militär und Zivilschutz sind insgesamt 15 Empfehlungen. Die Kantone nahmen den Bericht bereits an der Herbstversammlung der KKJPD vom 12. November 2020 sowie an der Plenarversammlung der RK MZF vom 30. November 2020 zur Kenntnis und sind an den Umsetzungen. Der Bundesrat beauftragt indes die Umsetzung von acht der Empfehlungen, bei welchen die Bundesstellen den Lead haben.

Quelle: Bundesrat

Cyberark sieht vier zentrale Security-Herausforderungen für 2021

Auch 2021 wird die IT-Sicherheit zu den zentralen Herausforderungen aller Unternehmen gehören. So hat Corona zwar die Digitale Transformation beschleunigt, dabei seien aber vielfach Sicherheitsaspekte zu kurz gekommen. Eine durchgängige Sicherheitsstrategie unterschiedlicher Bereiche vom Home Office bis zur Cloud sei daher besonders entscheidend, wenn es nach Cyberark geht.

IT-Sicherheit
© depositphotos, Funtap

Der Wandel in der Arbeitswelt, vor allem bei der verstärkten Cloud- und Remote-Nutzung hat auch neue Sicherheitsanforderungen mit sich gebracht. Zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen rücken seither auch Attacken über Social Engineering. Der digitale Wandel hat daher auch neue Sicherheitsanforderungen mit sich gebracht, die viele Unternehmen im 2021 noch beschäftigen werden. Cyberark sieht vier zentrale Herausforderungen für die IT-Sicherheit.

1. Remote-Arbeit: Wichtiger geworden sei nicht unbedingt die Firewall im Firmennetzwerk, sondern vor allem auch der Schutz auf der Endgeräte-Ebene, um einem Malware-Befall zu verhindern. Ein Virenschutz sei an dieser Stelle jedoch nicht ausreichend, unverzichtbar ist laut Cyberark jedoch vielmehr ein «Least-Privilege-Ansatz», bei welchem die Zugriffsrechte der Benutzer auf ein Minimum eingeschränkt werden, inklusive Authentifizierung für den Nutzer. Ebenso wichtig sei die Etablierung von Multi-Faktor-Authentifizierung in Unternehmen, propagiert der IT-Security-Dienstleister.

2. Social Engineering: Der erste Schritt zur Unterbindung erfolgreicher Social-Engineering-Angriffe bestünde insbesondere auch in einem «Awareness-Aufbau» bei den Mitarbeitenden. Die regelmässige Sensibilisierung für die Sicherheitsgefahren und kontinuierliche Schulungen zu «Cybersecurity Best Practices» seien dabei «ein absolutes Muss».

3. Automatisierung: Die zunehmende Automatisierung in Unternehmen erhöhe ebenfalls die Sicherheitsgefahren, etwa durch Robotic Process Automation (RPA) im Business-Umfeld oder Automationswerkzeuge. Folglich müssen auch Applikationen beziehungsweise ihre Programme und Automatismen eine passende Rechtestruktur besitzen und die Zugänge müssen genauso gesichert und kontrolliert werden wie diejenigen von Personen.

4. Cloud-Nutzung: Auch die stärkere Nutzung von Cloud-Lösungen und -Services ist mit Sicherheitsgefahren verbunden.  Zudem sollte ein Unternehmen Tools nutzen, mit denen Tausende von verschiedenen Cloud-Rechten zentral zusammengeführt und versteckte, falsch konfigurierte oder ungenutzte Berechtigungen ermittelt werden können.

Quelle: Cyberark

Verschärfung soll sozial abgefedert sein

Der Schweizer Gewerkschaftsbund begrüsst einige verschärfende Massnahmen Bundes. Allerdings sollten nach Meinung der Gewerkschaft besonders auch in Alters- und Pflegeheimen mehr Schutzkonzepte durchgesetzt werden.

Schutzkonzepte
Pixabay

Der Schweizer Gewerkschaftsbund begrüsst einige der gestern getroffenen Massnahmen des Bundesrats, insbesondere auch der zusätzliche Schutz der gefährdeten Arbeitsplätze, etwa mit dem allgemeinen Recht auf Home Office. Gleichwohl findet es der SGB jedoch «schwer nachvollziehbar», warum der Bundesrat die Gelegenheit nicht genutzt habe, um striktere Vorschriften für die Pflege- und Altersheime zu erlassen.

Forderung nach mehr Schutzmassnahmen in Pflegeheimen

Dass Arbeitnehmende, die mit Covid-19 infiziert wurden oder sich in Quarantäne begeben mussten, aber teilweise wieder zur Arbeit aufgefordert wurden, ist der Gewerkschaft ebenfalls ein Dorn im Auge: Dies sei «inakzeptabel» und gefährde Leib und Leben, heisst es aus Bern. Man hätte die Gelegenheit nutzen können, auch in diesem Bereich verschärfende Massnahmen zu verabschieden.

Geht es nach der SGB, sollen Schutzkonzepte konsequenter umgesetzt und das Personal angemessen entschädigt werden, bis die Betroffenen geimpft seien. Ausserdem würde sich im Pflegebereich ohnehin die Situation um den Personalmangel verschärfen. Daher soll auch bei Verbesserungen deren Arbeitsbedingungen wie Lohn und Ausbildung angesetzt werden.

Man begrüsse zwar insgesamt die nun beschlossene Lockerung der Härtefallbestimmungen, heisst es weiter. Wie schnell diese umgesetzt werden können, dürfte aber auch vom Tempo der Kantone abhängen. Für Arbeitslose ist es ausserdem noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden, da mehr Aussteuerungen drohen. Der SGB fordert in einer Mitteilung daher eine dringende Verlängerung der Taggelder und der Anzahl Taggelder.

Quelle: SGB

Zweiter Covid-Impfstoff für die Bevölkerung zugelassen

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am 12. Januar 2021 den zweiten Covid-19-Impfstoff für den Schweizer Markt zugelassen. Damit stehen in der Schweiz nun im Januar eine halbe Million Impfdosen bereit. Die erste Lieferung von 200'000 Dosen «Moderna» erfolge in den nächsten Tagen.

Impfstoff

Am 12. Januar 2021 hat die Schweiz nun auch vom Moderna-Impfsoff 200’000 Dosen erhalten, der bereits die Zulassung durch Swissmedic erhalten hat. Der Impfstoff sei ohne Alterseinschränkung für alle Erwachsenen ab 18 Jahren geeignet. Zusammen mit dem Wirkstoff von Pfizer und Biontech stehen dem Bund nun im Januar eine halbe Millionen Impfdosen zur Verfügung. Von Moderna hat der Bund 7,5 Millionen Einheiten bestellt. Beide Impfstoffe hätten dem BAG zufolge eine ähnliche Schutzwirkung 95 bzw. 94 Prozent. Die Armeeapotheke verteilt den Impfstoff an die Kantone.

Auch der Moderna-Impfstoff setzt wie der Wirkstoff von Pfizer und Biontech auf die mRNA-Technologie. Dabei handelt es sich um eine Art Botenmolekül, das die Bauanleitung zur Herstellung von Proteinen mit sich trägt. Dieser «Bauanleitungs-Botenstoff» übermittelt den Körperzellen quasi die nötige Information, wie sie ein Virus-Protein herstellen sollen. Sobald das Protein im Körper produziert werde, erkennt es das Immunsystem als körperfremd und produziert dadurch die Antikörper gegen das Virus. Für einen optimalen Impfschutz sind laut dem BAG jedoch zwei Dosen im Abstand von rund vier Wochen nötig. Die Auslieferung der ersten Charge des Moderna-Impfstoffs erfolge in den nächsten Tagen.

Der Bund hat bisher bei drei Impfstoffproduzenten insgesamt über 15 Millionen Impfstoffdosen beschafft; dazu gehören neben Moderna (insgesamt rund 7,5 Millionen Impfdosen) und Pfizer/Biontech (rund drei Millionen Impfdosen) das Pharmaunternehmen Astra Zeneca (rund 5,3 Millionen Impfdosen). Der Impfstoff von Astra Zeneca befindet sich noch im Zulassungsverfahren bei Swissmedic. Mit weiteren Impfstoffherstellern stehe der Bund im Gespräch. Parallel dazu beteiligt sich die Schweiz an der internationalen «Covax-Initiative», um dadurch Zugang zu Impfstoffen für bis zu 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung zu erhalten und um auch wirtschaftlich schwächeren Ländern einen Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen.

Risikogruppen und weitere Zielgruppen nach Priorität

Die meisten Kantone haben für die Impfungen bereits Impfzentren eingerichtet; in den Alters- und Pflegeheimen kommen zudem mobile Equipen zum Einsatz. Die nationale Impfstrategie sieht laut dem BAG vor, dass prioritär besonders gefährdete Personen geimpft werden, also ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen. In zweiter Priorität könne sich das Gesundheitspersonal und in dritter Priorität jene Menschen impfen lassen, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben. In vierter Priorität folgen Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen ein erhöhtes Infektions- und Ausbruchsrisiko besteht (beispielsweise Behindertenheime), und deren Personal.

Alle übrigen erwachsenen Personen können sich impfen lassen, sobald ausreichend Impfdosen zur Verfügung stünden. Kinder und Schwangere gehören noch nicht zu den Zielgruppen der Impfstrategie, da die entsprechenden Studiendaten für diese Gruppen noch nicht vorliegen. Es besteht keine Impfpflicht. Die Covid-19-Impfung ist für die Bevölkerung gratis.

Quelle: BAG

Die Top-Trends der B2B-Videoüberwachungskameras im 2021

Videoüberwachungskameras und deren Software-Lösungen werden immer komplexer, aber auch intelligenter. Panasonic gibt in einem Bericht einen Ausblick auf die Top-Trends im 2021.

Videoüberwachungskameras
Panasonic

Vor allem mit dem Trend Hyperautomatisierung werden Videoüberwachungssysteme im 2021 noch einen Zahn zulegen. Auch Deep-KI-Anwendungen könnten während der Pandemie nicht nur zur Verkehrssteuerung, sondern auch vermehrt zu organisatorischen Aufgaben beitragen. Panasonic Security Solutions fasst die Top-Trends der Videoüberwachungslösungen im B2B-Bereich zusammen.

Vorausschauende Technologie: IP-Surveillance-Kameras werden in Zukunft nicht immer nur Unterstützer sein, sondern aktive «Helfer», damit sich das Personal auf wichtige Dinge konzentrieren kann. Die Kameras werden noch mehr nach Verhalten und Gefahrenpunkte vorhersagen, statt nur danach zu scannen.

Gesichtserkennung und Verhaltensmuster: Die Gesichtserkennung, so gruselig es auch klingen mag, wird weiterhin eine wichtige Bedeutung einnehmen: So können neue Lösungen auch Gesichter zuverlässiger identifizieren, selbst wenn Personen Sonnenbrillen, Kopfbedeckungen oder einen Mundschutz tragen.

Deep KI: Deep-KI-Anwendungen könnten in Zukunft noch vielseitiger zum Einsatz gelangen, etwa zur Einbruchverhinderung oder auch zur Unfallprävention. KI-Algorithmen «erkennen», ob es sich bei gefilmten Objekten um Menschen oder Fahrzeuge handelt und können sogar zwischen Autos, LKW, Motorrädern und Fahrrädern unterscheiden.

Fortschreitende Automatisierung: Auch im Bereich der Überwachungskameras wird die Automatisierung zu optimierten Lösungen führen, respektive Technologien wie Robotik, KI und Machine Learning werden noch stärker zusammenwachsen.

Pandemie-Management: Durch die KI-Engine lassen sich Alarme lassen sich bald mit einer höheren Genauigkeit als je zuvor auslösen, beispielsweise, wenn Ereignisse anders als erwartet eintreten oder von der Normalität abweichen. Künftig liessen sie sich sogar an Audiosignale koppeln – etwa, wenn sich eine Menschenmenge versammelt oder teilt, weil ein Knall passiert.

Quellen: Panasonic Security

 

 

6500 Unfälle pro Jahr beim Schlitteln

Im Wintersport verletzen sich jede Saison nach wie vor viele Schlittlerinnen und Schlittler schwer. Häufig kommt es zu Selbstunfällen oder Kollisionen mit der Umgebung oder Personen. Jede sechste Verletzung betrifft den Kopf.

Schlitteln

Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ereignen sich pro Jahr durchschnittlich 6500 Unfälle beim Schlitteln. Die Verunfallten müssen sich nach einem Unfall meistens ärztlich behandeln lassen. Dabei komme es häufig zu Selbstunfällen und zu Kollisionen, etwa mit anderen Personen, Bäumen, Absperrungen, Pfosten oder Autos.

Besorgniserregend: Jede sechste Verletzung betrifft den Kopf, weil nicht einmal die Hälfte der Erwachsenen mit einem Helm auf den Schneepisten schlittelt. Die BFU moniert: Wer einen Schneehelm besitze, soll diesen unbedingt vor jeder Fahrt aufsetzen. Als Alternative eignen sich auch Velohelme, um schweren Schädel- und Hirnverletzungen vorzubeugen.

Fast ebenso wichtig sind aber feste Schuhe mit einem guten Profil, um auch beim Schlitteln sicher unterwegs zu sein. Im Fachhandel gibt es zusätzliche Bremshilfen, die sich an den Schuhen befestigen lassen. In einigen Schlittelregionen können diese auch gemietet werden.

Manche der Schlittelunfälle seien auch auf die Wahl des Schlittens zurückzuführen, wie die BFU weiter schreibt. Die klassischen «Davoser» oder «Grindelwalder» etwa seien nicht als Sportgeräte gedacht, sondern eigentlich für den Lastentransport. Ein Rodel sei bergab einfacher lenkbar.

Wichtige Präventionsmassnahmen:

Leichte Rückläufigkeit bei tödlichen Unfällen in der Landwirtschaft

Die Unfallzahlen in der Landwirtschaft gingen letztes Jahr leicht zurück. Insgesamt ereigneten sich 28 tödliche Unfälle. Dabei verloren acht Personen ihr Leben aufgrund eines Fahrzeugabsturzes.

Landwirtschaft
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Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) und Agriss berichten, ereigneten sich letztes Jahr insgesamt 28 tödliche Unfälle in der Landwirtschaft. Der Vergleich mit den Unfallzahlen aus den Vorjahren lasse auf eine leicht rückläufige Tendenz hoffen. Die Anzahl liege damit ein wenig unter dem Mittelwert der erfassten Fälle aus den Jahren 2015-2019 mit durchschnittlich 33 tödlichen Unfällen pro Jahr. Dabei verloren acht Personen ihr Leben aufgrund eines Fahrzeugabsturzes mit Überschlag im Gelände. Zwei der Personen wurden vom eigenen Fahrzeug überrollt. Insgesamt neun Personen wurden bei Forstarbeiten von fallenden Bäumen oder Baumteilen getroffen und dabei tödlich verletzt. Weitere Unfälle ereigneten sich beim Abkoppeln von Maschinen, Stürzen von Leitern und Gerüsten oder bei Abstürzen in Geländen sowie beim Sturz im Zusammenhang mit Tieren, wie das BUL weiter schreibt. Dabei haben auch drei Drittpersonen ihr Leben verloren. Zwei Personen wurden von landwirtschaftlichen Fahrzeugen erfasst, als sie mit dem Velo unterwegs waren. Eine Person wurde beim Arbeiten im Bereich eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs überrollt.

Im Januar 2020 wurde mit dem Schweizer Bauernverband die Sensibilisierungskampagne «Schon geschnallt?» in die Wege geleitet, die auch im Jahr 2021 fortgeführt werden soll. Ein weiterer Präventionsschwerpunkt liegt im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Vermittlung von Fachwissen an Personen, die im Wald diverse Arbeiten verrichten.

Quelle: Agriss, BUL 

Datenschützer verhängen Millionen-Busse gegen deutschen Onlinehändler

Dem deutschen Onlinehändler Notebooksbilliger droht ein heftiges Bussgeld wegen Missachtung der Datenschutzregeln. Der Vorwurf steht im Raum, dass das Unternehmen seine Beschäftigten mindestens zwei Jahre lang per Video überwacht haben soll.

Datenschutz
© depositphotos, perig76

Einen Bericht des Handelsblatts zufolge soll der deutsche Onlinehändler Notebooksbilliger insgesamt 10,4 Millionen Euro wegen Videoüberwachung seiner Mitarbeiter bezahlen. Bislang soll es sich dabei um das höchste Bussgeld handeln, das seither in Niedersachsen wegen Missachtung des Datenschutzes verhängt wurde. Der Vorwurf steht im Raum, dass der deutsche Onlinehändler seine Mitarbeiter zwei Jahre lang permanent per Video überwacht haben soll.

Dies bestreitet das Handelsunternehmen. Nach Angaben von Notebooksbilliger bestand der Zweck der Videoverfolgung darin, den Warenfluss bei Lagerung und Verkauf zu verfolgen. Die Aufzeichnungen hätten auch schon Hinweise auf Diebstahl gegeben. Die Datenschutzbeauftragte kritisiert allerdings, dass zur reinen Diebstahlkontrolle auch stichprobenartige Taschenkontrollen möglich gewesen wären.

Man habe es mit einem «schwerwiegenden Fall von Videoüberwachung» zu tun, kritisiert die niedersächsische Datenschutzbeauftragte weiter. Selbst Kunden seien betroffen gewesen, da einige Kameras auch auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet gewesen seien.

Für Oliver Hellmold, den Chef von Notebooksbilliger, ist das Bussgeld von 10,4 Millionen Euro völlig unverhältnismässig. Es stehe in keiner Höhe zur Finanzkraft und zur Schwere des angeblichen Verstosses. Man wolle quasi auf Kosten des Unternehmens «ein Exempel» statuieren, um ein möglichst abschreckendes Beispiel in Sachen Datenschutz zu etablieren.

Die Datenschutzbehörde zeigt jedoch wenig Verständnis: «Unternehmen müssten verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstossen», lässt sich Barbara Thiel, die Datenschutzbeauftragte, von der Zeitung zitieren.

Das bisher höchste Bussgeld wegen Verstosses in Sachen Datenschutz wurde im Oktober letzten Jahres gegen H&M verhängt. Der Modehändler musste satte 35,3 Millionen Euro wegen Verstosses gegen die DSVGO berappen, weil Daten von Mitarbeitenden gespeichert wurden. Das Unternehmen hat keinen Widerspruch eingelegt und die Summe bezahlt.

Quelle: Handelsblatt

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