Unbemannte Passkontrollen mit Gesichtsabgleich

Am Flughafen Zürich werden die Pässe neu auch von unbemannten Grenzkontrollschaltern geprüft. Als Pilot ist auch eine Gesichtserkennung in Betrieb.

© Flughafen Zürich
Aufgrund der stetig steigenden Passagierzahlen stösst die Passkontrollhalle am Flughafen Zürich zu Spitzenzeiten an ihre Kapazitätsgrenzen. Deshalb baut die Flughafenbetreiberin um und schafft zusätzlichen Platz für Kontrolleinheiten und Passagiere. Der Umbau geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich, die für den Grenzkontrollprozess verantwortlich ist.

Um die Lokaleinreise effizienter zu gestalten, wurden für die Passkontrolle acht automatisierte Schleusen installiert, die am 27. September den Betrieb aufgenommen haben. Dafür braucht der Passagier einen Pass mit biometrischen Daten. Die automatisierte Passkontrolle ist freiwillig, die bemannten Kontrollschalter können weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden, schreibt die Flughafenpolizei.

Nur mit e-Pass

Passagiere, die eine automatisierte Schleuse für die Passkontrolle benutzen möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Man muss mindestens 18 Jahre alt sein, über einen biometrischen Pass (e-Pass, keine ID) verfügen und Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EWR-Landes sein.

Und so funktioniert es

Die unbemannte Passkontrolle funktioniert in drei Schritten:   

Schritt 1: Der biometrische Passes wird auf den Passleser der Schleuse aufgelegt. Dann wird das Reisedokument auf Gültigkeit geprüft und die Eingangstüre öffnet sich. Stellt das System fest, dass eine Person zur Fahndung ausgeschrieben ist oder der Reisepass ungültig ist, bleibt die Schleuse geschlossen und die Polizei wird eingeschaltet.

Schritt 2 – Gesichtskontrolle: Während des Betretens der Schleuse erfolgt die biometriegestützte Vergleichsprüfung zwischen dem Gesichtsbild (Live-Aufnahme) und dem gespeicherten elektronischen Bild im e-Pass. Parallel zur Gesichtsprüfung werden die Personendaten überprüft. Bei der Gesichtserkennung handelt es sich vorläufig nur um einen Testbetrieb. Die Gesichtsvermessung ist freiwillig. Im ersten Halbjahr 2018 soll entschieden werden, ob die Gesichtserkennung definitiv eingeführt wird.

Schritt 3: Nach der erfolgreichen Prüfung öffnet sich die Ausgangstüre und der Passagier verlässt die Schleuse. Im Falle einer positiven Abfrage oder weiteren notwendigen Abklärungen erfolgt eine manuelle Nachkontrolle. Nach dem Verlassen der Schleuse werden die während der Kontrolle erhobenen Biometriedaten umgehend wieder gelöscht, wie die Flughafenpolizei versichtert.

Fünf weitere Schleusen bis 2018

Der Umbau der Passkontrollhalle wird voraussichtlich Mitte Jahr 2018 abgeschlossen sein. Bis dahin werden auch Erfahrungen mit der automatisierten Passkontrolle in der Lokaleinreise gesammelt und ausgewertet. Je nach Ergebnis werden ebenfalls bis Mitte 2018 fünf weitere automatisierte Schleusen für die Ausreise eingebaut. Die Kosten für die Erweiterung der Passkontrollhalle und die Installation der zusätzlichen Schalter und Schleusen belaufen sich auf rund acht Millionen Franken. Diese Kosten werden von der Flughafenbetreiberin, dem Kanton Zürich und dem europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF Fonds) gemeinsam getragen.

Quelle: Flughafen Zürich

 

 

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