Bankomatensprenger im Einsatz
Seit rund drei Jahren räumen Kriminelle vor allem in der Schweiz immer mehr Bankomaten aus. Betroffen sind aber nicht nur einzelne Gebiete, sondern die ganze Schweiz. Die Banden sind aber in ganz Europa unterwegs.
Die Bundesanwaltschaft führt zurzeit mehrere Strafverfahren zu rund 30 Fällen von Bankomatensprengungen in der Schweiz. Die Täterschaft operiert oft über die Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Entsprechend ressourcenintensiv gestalte sich die Verfahrensführung, da die Rechtsermittlungen auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe erfolgen müssen. Die Bundesanwaltschaft schaltet sich in der Regel immer dann ein, wenn Sprengstoffe eingesetzt werden.
Zunahme von Fällen mit Sprengstoffeinsatz
Beim Einsatz von Gas, Brechstangen oder Kreissägen fällt die Zuständigkeit in den Bereich der Kantone. Wie die Bundesanwaltschaft schreibt, sei seit zwei Jahren eine Zunahme von Fällen zu beobachten, bei welchen Bankomaten mittels Einsatz von Sprengstoff aufgebrochen worden seien.
Bei der Fahndung nach Bankomaten-Sprengern ist jedoch eine starke internationale Zusammenarbeit gefragt. So konnte 2020 aufgrund einer Tatortspur in der Schweiz eine Verhaftung in Dänemark vollzogen werden, die wiederum eine Arrestierung in Österreich zur Folge hatte, sagt Fedpol-Mediensprecher Florian Näf gegenüber dem «SRF». Entscheidend sei daher die internationale Zusammenarbeit.
Bundesanwaltschaft reichte erstmalig eine Anklage ein
Bei einer Sprengung eines Bankomaten in Sevelen hat sich im Oktober erstmalig die Bundesanwaltschaft eingeschaltet und eine Anklage wegen der davon ausgehenden Gefahren erhoben. Gemäss der Anklageschrift hat der Beschuldigte im Dezember 2019 im Kanton St.Gallen jenen Automaten unter Verwendung von Sprengstoff aufgebrochen und daraus Bargeld in der Höhe von 126 600 Franken entwendet.
Mit dem Zünden des Sprengsatzes der Geldmaschine an der Aussenfassade eines mehrstöckigen Wohn- und Geschäftshauses nahm der Beschuldigte gemäss Anklage sowohl Verletzungen von Personen als auch Schäden an fremdem Eigentum als Folge seines Verhaltens zumindest billigend in Kauf und handelte dabei «wissentlich und willentlich in verbrecherischer Absicht».
Quelle: SRF/Bundesanwaltschaft