Nachts ohne Wechselklanghorn

Der Bundesrat will die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neuen Sicherheits- und Umweltstandards der EU angleichen. Auch Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen sind davon betroffen. Eine Vernehmlassung läuft.

Foto: Schutz & Rettung Zürich

Für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Zivilschutzes soll die Verordnungsrevision Vereinfachungen mit sich bringen: Sie sollen neu wie Arbeitsfahrzeuge eingeteilt werden (blaue Kontrollschilder) und somit von längeren Nachprüffristen profitieren.

Ferner sollen Blaulichtfahrzeuge auf dringlichen Fahrten bei Nacht das Blaulicht ohne Wechselklanghorn verwenden dürfen, solange sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen oder nicht ein besonderes Vortrittsrecht beanspruchen. Dieser heute in einem Merkblatt verankerte Grundsatz soll ins Verordnungsrecht überführt werden. Er dient dem Schutz der Bevölkerung vor Nachtruhestörungen.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Die EU hat die technischen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge erneuert. Diese beinhalten neu insbesondere höhere Anforderungen an die Bremssysteme und weichen damit von den geltenden Schweizer Bau- und Ausrüstungsvorschriften ab. Damit auch in Zukunft bereits in Verkehr stehende Schweizer Fahrzeuge mit EU-Fahrzeugen zusammengekuppelt und sicher betrieben werden können, müssen Bremsanlagen und Anhängerkupplungen aufeinander abgestimmt sein. Ergänzend dazu stellt der Bundesrat eine Erhöhung der zulässigen Länge von vorne angebrachten Arbeitsgeräten zur Diskussion.

Die Abgasvorschriften für Arbeitsmaschinen, Traktoren und gewisse Fahrzeuge mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit sollen um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert werden. Damit werden für diese Fahrzeuge ähnlich strenge Grenzwerte eingeführt wie bei der Norm EURO VI für Lastwagen.

Vereinfachte Verkehrszulassung

Im Rahmen der Verordnungsrevisionen sollen des weiteren in der EU genehmigte neue und fast neue Fahrzeuge (nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km) künftig durch Einreichen der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zugelassen werden können, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen.

Angleichung der Fahrtschreibervorschriften

Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeure. Die neuen EU-Fahrtschreiber verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Neu erhält die Polizei die Möglichkeit, für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abzufragen. Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben, sollen die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich mit der EU eingeführt werden.

Die Vernehmlassung zu den Verordnungsanpassungen dauert bis am 25. April 2018.

Quelle: Bundesrat, Astra

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