Keine einheitlichen Unwetterwarnungen
Der Bundesrat sieht die Grundlagen für eine Harmonisierung der Unwetterwarnungen aller Wetterdienstleister gegenwärtig nicht gegeben.
Die Naturgefahren-Fachstellen des Bundes haben das Warnwesen vereinheitlicht und koordinieren ihre Aktivitäten im Ereignisfall. Es gibt jedoch keine verbindlichen Standards für die Warnaktivitäten von privaten Anbietern wie SRF Meteo, Meteogroup Schweiz AG oder MeteoNews AG. Sowohl zum Bund wie unter den Privaten gebe es heute Unterschiede, heisst es in der bundesrätlichen Mitteilung. Ursache für diese Unterschiede seien entweder abweichende meteorologische Einschätzungen oder Unterschiede in der Art, wie Warnungen aufbereitet und kommuniziert würden.
Bei grosser Gefahr muss gewarnt werden
Gestützt auf das Postulat Vogler (14.3694) hat der Bundesrat zu prüfen, ob und wie die Warnungen des Bundes und der privaten Wetterdienstleister vereinheitlicht werden könnten. Man erachtet eine gesetzliche Regelung zur Vereinheitlichung der Unwetterwarnungen als nicht verhältnismässig, betont der Bundesrat. Dies käme einem Eingriff in die Wirtschafts- und Medienfreiheit gleich. Bei grosser Gefahr habe der Bund zudem heute schon die Möglichkeit, mit verbreitungspflichtigen Warnungen an die breite Öffentlichkeit zu gelangen. Kantonale und kommunale Behörden würden in der Regel die Warnungen des Bundes konsultieren. Eine Einigung auf einen gemeinsamen Standard auf freiwilliger Basis sei nicht zustande gekommen. Der Dialog mit den privaten Anbietern werde jedoch weitergeführt, heisst es abschliessend.