Bestechungsverdacht – Fussballfunktionäre verhaftet

Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz sind am 27. Mai mehrere Fussballfunktionäre in Zürich festgenommen und in Auslieferungshaft versetzt worden. Sie werden verdächtigt, Bestechungsgelder in Millionenhöhe angenommen zu haben.

Die Haftanordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) stützt sich auf Verhaftsersuchen der US-Behörden. Die für den Bezirk Ost von New York zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen diese Personen wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern und verdeckten Provisionen seit Beginn der 1990-er Jahre bis heute. Bei den mutmasslichen Bestechern soll es sich gemäss Angaben um Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen handeln. Die Verhafteten sollen in Zahlungen an hochrangige Fussballfunktionäre, also Delegierte der Fifa und andere Funktionäre von Fifa-Unterorganisationen, in Höhe von über 100 Millionen Dollar verwickelt gewesen sein. Als Gegenleistung sollen sie bei der Austragung von Fussballturnieren in den USA und Lateinamerika die Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte erhalten haben, wie das BJ schreibt. Diese Straftaten sind gemäss Verhaftsersuchen in den USA abgesprochen und vorbereitet worden; zudem sind Zahlungen über US-Banken abgewickelt worden.

Die Kantonspolizei Zürich hat im Auftrag des BJ Anhörungen zu den US-Verhaftsersuchen durchgeführt. Erklärt sich die gesuchte Person bei der Anhörung mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt, wie es heisst. Das BJ könne in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an die USA bewilligen und den Vollzug veranlassen. Widersetze sich hingegen die gesuchte Person ihrer Auslieferung, werde das BJ die USA auffordern, innert der vom bilateralen Auslieferungsvertrag vorgesehenen Frist von 40 Tagen ein formelles Auslieferungsgesuch zu stellen. Gemäss der BJ widersetzen sich die Verhafteten mehrheitlich einer Auslieferung an die USA.

Im Zusammenhang mit Unregelmässigkeiten rund um Fussballturniere wurde noch ein weiteres separate Verfahren eröffnet: Die Bundesanwaltschaft hat rund um die Vergaben der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 in Russland und 2022 in Katar ein Strafverfahren wegen Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie des Verdachts der Geldwäscherei gegen unbekannt eröffnet. Dabei wurden am Hauptsitz der Fifa in Zürich elektronische Daten und Dokumente sichergestellt. Dieses Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige der Fifa, die die Organisation am 18. November 2014 bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hatte.

Die Fifa lässt verlauten, dass sie die Aktion der Behörde begrüsse, um Fehlverhalten im Fussballgeschäft aufzudecken. Mehr Informationen seitens der Fifa hier (Video der Fifa-Pressekonferenz vom 27.5.).

 

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