bfu: Gegen Ankündigung von Radarkontrollen

Eine Befragung zeigt, dass die Bevölkerung die Konsequenzen von zu schnellem Fahren unterschätzt und die Wahrscheinlichkeit von Kontrollen tief einschätzt. Tempokontrollen dienten der Verkehrssicherheit, so das bfu. Die Unfallverhüter sprechen sich deshalb gegen eine Pflicht zur Ankündigung von konkreten Radarstandorten aus, wie dies im Tessin und in Baselland gefordert wird.

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Die Überschreitung von Geschwindigkeitslimiten ist ein weit verbreitetes Phänomen. Gemäss Befragung des Bundesamts für Statistik (BfS) und der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung gaben 71% der Verkehrsteilnehmer an, die Geschwindigkeit in den letzten 12 Monaten mindestens einmal bewusst überschritten zu haben. Zwar erwartet die Hälfte aller Verkehrsteilnehmenden, dass sie aufgrund von überhöhtem Tempo einen Unfall verursachen könnte, lediglich aber fünf Prozent von ihnen rechnen damit, dass ein Unfall auch effektiv eintritt.

Jährlich 80 Tote und 850 schwer verletzte

Diese Einschätzung steht im Kontrast zu den tatsächlichen Unfallzahlen: Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 80 Personen bei geschwindigkeitsbedingten Verkehrsunfällen, ungefähr 850 werden schwer verletzt, viele sogar lebenslang invalid. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto grösser ist die Unfallwahrscheinlichkeit und die Unfallschwere.

Um diese Unfälle im Strassenverkehr zu reduzieren, sind Tempokontrollen unerlässlich. In der Befragung gaben 88% der Befragten an, dass sie gelegentlich bis nie eine Kontrolle erwarten. Diesen Wert nimmt die bfu mit Besorgnis zur Kenntnis. Für die Unfallverhütung ist es wichtig, die Kontrollerwartung der Lenkenden möglichst hoch zu halten. Fahrzeuglenkende sollen jederzeit und überall mit Polizeikontrollen rechnen, die nicht angekündigt und nicht vorhersehbar sind. Die Erfahrung zeigt, dass so die Verkehrssicherheit erhöht wird und weniger Bussen verhängt werden müssen.

Nur Kontrollen ohne Ankündigung bringen mehr Sicherheit

Die Polizei führt Kontrollen mit stationären, semistationären und mobilen Kontrollgeräten durch. Im Tessin hat der Kantonsrat beschlossen, dass Standorte von mobilen Kontrollen 200 Meter vorher angekündigt werden müssen. Im Kanton Baselland verlangt ein Vorstoss gar die Ankündigung aller Radarmessungen. Damit verlieren diese ihre generelle unfallverhütende Wirkung. «Der Zwang zur Ankündigung sämtlicher Radarstandorte hebelt de facto die Geschwindigkeitsregeln in der Schweiz aus – ein Teil der Lenker würde die Limiten missachten», sagt bfu-Direktorin Brigitte Buhmann. Mit Blick auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden spricht sich die bfu deshalb klar gegen eine teilweise und vollständige Pflicht zur Ankündigung der Standorte von Geschwindigkeitskontrollen aus. Dagegen soll die Polizei weiterhin Kontrollen an besonders gefährlichen Stellen gut sichtbar ankündigen. Quelle: bfu

Die Resultate der Befragung sind zu finden auf www.bfs.admin.ch

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