Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsrechts

Im Zentrum einer Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) stehen nebst der Reduktion von Treibhausgasen auch die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie das Ermöglichen des autonomen Fahrens. Ausserdem soll bald eine Velohelmtragepflicht ab 12 Jahren zur Debatte stehen.

Velohelmtragepflicht
©Pixabay

Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) sollen bis 2023 neue Rahmenbedingungen festgelegt werden, die genauer eingrenzen, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet werden dürfen und in welchem Rahmen Automatisierungssysteme für den Strassenverkehr zugelassen werden, sofern diese auf klar definierten Einzelstrecken verkehren und überwacht werden können. Automatisierte Fahrzeuge können laut dem Bundesrat auch die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltemissionen senken.

Keine Blackbox mehr für delinquente Motorfahrzeuglenkende

Auch bei Raserdelikten sollen Vollzugsbehörden und Gerichte mehr Ermessensspielraum erhalten, um die Umstände von Delikten besser beurteilen zu können. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll jedoch künftig verzichtet und die Mindestdauer eines Führerausweisentzugs von 24 auf 12 Monate reduziert werden.

Bei Motorfahrzeuglenkenden mit Raserdelikten oder Fahruntüchtigkeit, bedingt durch Alkohol, soll künftig ein Rückgriffsrecht und nicht eine Rückgriffspflicht gelten. Dieses Rückgriffsrecht wird auf die Einführung einer Alkoholwegfahrsperre und eine Blackbox verzichten.

Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche

Bei Jugendlichen ab 12 Jahren soll der Bundesrat bald die Kompetenz erhalten, ab diesem Alter eine allgemeine Velohelmtragepflicht einzuführen, damit auch die Verkehrssicherheit der sehr jungen Verkehrsteilnehmenden besser gesichert sei. Aktuell steige die Zahl der Verunfallten ab einem Alter von 12 Jahren an.

Bei der Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenker wird geprüft, ob der Führerausweis auf Probe nur noch dann verfallen wird, wenn die Inhaberin oder der Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat.

An seiner Sitzung vom 17. November 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes verabschiedet. Die Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes werden nun vom Parlament behandelt. Die Inkraftsetzung der Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.

Quelle: Astra/Bund

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