Büroangestellte sind gestresst

Laut einer Online-Umfrage sind fast 70% der Beschäftigten in büronahen Dienstleistungsberufen Stress ausgesetzt.

Arbeitsbedingter Stress hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische
Gesundheit

Eine Online-Umfrage mit 586 Teilnehmern im Auftrag der Unia zeigt: Arbeitsbedingter Stress kommt in büronahen Dienstleistungsberufen sehr häufig vor und hat oft negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Viele fühlen sich deshalb unmotiviert, ausgelaugt, nervös und gereizt oder körperlich angeschlagen. Als Hauptgründe für den Stress geben viele Zeit- und Leistungsdruck, überlange Arbeitstage und arbeiten in der Freizeit an.

Die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick

  • In büronahen Dienstleistungsberufen fühlt sich eine klare Mehrheit der Beschäftigten (69,8%) am Arbeitsplatz Stress ausgesetzt und kann sich auch in der Freizeit schlecht abgrenzen.
  • Der arbeitsbedingte Stress hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit: Viele Beschäftigte fühlen sich aufgrund des Stresses unmotiviert, ausgelaugt, nervös und gereizt oder körperlich angeschlagen.
  • In der Hälfte der Betriebe sind Gesundheitsmanagement und Stressprävention kein Thema.
  • Arbeitsrechtliche Standards wie Arbeitszeiterfassung, Überstundenkompensation etc. werden nicht konsequent eingehalten.
  • Arbeitsbedingtem Stress kann durch eine gesundheitsförderliche Betriebskultur vorgebeugt werden: In Betrieben, die Stress thematisieren, sind die Beschäftigen weniger anfällig.

Stress kommt alle teuer zu stehen

Stress und die daraus resultierenden Erkrankungen bedeuten nicht nur menschliches Leid, sondern kosten die Arbeitgeber 5.7 Milliarden Fr. an gesundheitsbedingten Produktivitätseinbussen pro Jahr (Job-Stress-Index 2016). Die Unia prangert daher an, dass gerade in den Dienstleistungsbranchen die konkreten Schutzbestimmungen durch Arbeitszeiterfassung und Regulierung der Arbeits- und Ruhezeiten ausgehebelt werden sollen.

Das Arbeitsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmenden

Das Arbeitsgesetz verpflichtet die Arbeitgeber alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der sowohl physischen wie auch der psychischen Gesundheit der Arbeitnehmenden zu treffen. Dazu gehört, dass sie eine übermässig starke Beanspruchung vermeiden und die Arbeit geeignet organisieren müssen. Gerade in einer Dienstleistungsgesellschaft nehmen die psychosozialen Belastungen und stressbedingte Erkrankungen rasant zu; darauf weisen auch die hohen Werte zum Stressempfinden aus der Unia-Umfrage hin.

Ausbau statt Abbau des Gesundheitsschutzes
Die Unia fordert daher, den Gesundheitsschutz nicht ab-, sondern auszubauen. Konkret soll etwa das Arbeitsgesetz effektiv vollzogen und die Kontrollen verstärkt werden. Zudem fordert die Unia eine Verstärkung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitszeitpolitik in Gesamtarbeitsverträgen, die Gewährleistung der Mitwirkungsrechte in den Betrieben, Verbesserungen bei neuen Arbeitsformen. Auch soll das Arbeitsgesetz nicht verschlechtert werden.

Quelle: Unia

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