Bund bewilligt erstes Gesuch für einen Cannabis-Pilotversuch in der Stadt Basel

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den einen ersten Pilotversuch zur kontrollierten Abgabe von nicht-medizinischem Cannabis bewilligt.

Pilotversuch
Bild: depositphotos

Seit dem 15. Mai 2021 sind in der Schweiz begrenzte Pilotversuche mit kontrollierter Abgabe von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken möglich. Seither sind einzelne Gesuche beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingegangen. Nun wurde das erste Gesuch aus dem Kanton Basel-Stadt bewilligt, in dem der legale Verkauf von Cannabis in Apotheken untersucht werden soll.

Die Pilotversuche sollen laut dem BAG Erkenntnisse über die Auswirkungen eines kontrollierten Zugangs zu Cannabis insbesondere auf die Gesundheit der Konsumierenden, deren Konsumgewohnheiten oder den Schwarzmarkt liefern.

Die Cannabis-Pilotversuche müssen laut BAG strenge Auflagen betreffend Gesundheits- und Jugendschutz erfüllen. So dürfen nur Erwachsene an der Studie teilnehmen und ihr Gesundheitszustand muss laufend überwacht werden. Die Cannabisprodukte müssen zudem hohe Qualitätsanforderungen einhalten und stammen aus biologischem Anbau.

Befragungen zeigen, dass sich eine Mehrheit der Bevölkerung offen zeigt dafür, den Umgang mit Cannabis in den nächsten Jahren grundsätzlich zu überdenken. Die Einstellungen in der Bevölkerung bestätigen dem BAG zufolge den Weg, der von Bundesrat und Parlament in der Cannabispolitik eingeschlagen wurde.

Quelle: BAG

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