Bund übernimmt Testkosten für Personen ohne Symptome

Der Bundesrat hat am 27. Januar 2021 eine Reihe von Beschlüssen zur Eindämmung der Pandemie gefasst. Die Testkosten von Personen ohne Symptome übernimmt neu der Bund, um besonders gefährdete Personen zu schützen. Auch die zehntägige Quarantäneregelung kann nun verkürzt werden, falls sich die Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ausfällt.

Testkosten
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Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, entspanne sich die Pandemie-Situation in der Schweiz nach wie vor nur langsam. Auch die Zahl der Neuansteckungen flache nicht ab. Jedoch haben die Zahl der Hospitalisationen und Todesfälle abgenommen. Weniger verändert sich die angespannte Situation auf den Intensivstationen. Diese Belastung sei nach wie vor «unverändert hoch», da sich der Anteil der neuen Virusvarianten jede Woche verdoppelt.

Testen, testen … testen

Da es viele Personen gibt, die Covid-19 übertragen können, die gar keine besonderen Symptome aufweisen, hat der Bund seit Mitte Dezember das Testen von Personen in Alters- und Pflegeheimen, Hotels und am Arbeitsplatz zugelassen, damit zum Schutz besonders gefährdeter Personen mehr Leute getestet werden. Für solche Tests übernimmt nun der Bund die Kosten. Wird jemand positiv getestet, muss zusätzlich ein PCR-Test durchgeführt und das Resultat gemeldet werden. Die Tests können vor Ort und auch vom Personal selbst vorgenommen werden.

Die erweiterte Teststrategie wird auch in der neuen Covid-19-Verordnung 3 angepasst, die ab dem Donnerstag, 28.01.2021, in Kraft tritt. Ab dem 1. Februar übernimmt der Bund zudem die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker, um Kantonen zu ermöglichen, die Apotheken in die Impforganisation zu integrieren.

Verkürzte Quarantäne bei Negativtest

Die Änderung in der Covid-19-Verordnung beinhaltet eine Reihe von anderen Massnahmen. Bisher war bezüglich der Quarantänepflicht geregelt, dass sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer Person in eine zehntägige Quarantäne zu begeheben hat. Wenn die betroffene Person neu ab dem siebten Tag einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test durchführt und das Resultat negativ ausfällt, kann die kantonal angeordnete Quarantäne vorzeitig beendet werden. Diese Testkosten muss die Person nach wie vor selber tragen. Die Person muss sich allerdings bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (zehn Tage) in ihrer Unterkunft oder in einem Hotel aufhalten.

Mehr Contact Tracing bei Einreisenden

Einreisende aus einem Risikogebiet müssen künftig einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich in eine zehntägige Quarantäne, die nun nach sieben Tagen beendet werden kann, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests vorliegt.

Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zum Risikogebiet zählen, muss ebenfalls und vor dem Einsteigen ins Flugzeug ein negatives PCR-Testresultat vorliegen. Neu werden zudem sämtliche Kontaktdaten von Einreisenden aus Risikostaaten über ein elektronisches Reiseformular erfasst. Der Bund schreibt, dass sich dadurch künftig Ansteckungen einfacher und schneller zurückverfolgen lassen. Diese neu beschlossenen Quarantäne- und Einreiseregelungen treten am 8. Februar in Kraft.

Neu gibt es auch Ordnungsbussen, die je nach Delikt zwischen 50 und 200 Franken betragen können. Wer beispielsweise im öffentlichen Verkehr, an öffentlichen Bahnhöfen oder an Haltestellen keine Maske trägt, kann zur Kasse gebeten werden. Ordnungsbussen können nun auch verhängt werden bei Teilnahme an verbotenen privaten Veranstaltungen.

Quelle: der Bundesrat

 

 

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